Im Zusammenhang mit dem unkontrollierten Wasseraustritt wurde neuerdings im Becken 2/3, in dem die täglichen Präsentationen stattfinden, ein Beton-Aufbau mit einem Plexiglas-Überzug auf einer Strandungsbühne errichtet. Der Aufbau ist nicht gesichert und die Delfine haben einen direkten Zugang zu ihm. Die Kanten des Aufbaus sind scharfkantig und die Delfine könnten sich daran verletzen!
Hinter dem Aufbau könnten sich Delfine einklemmen und gar sterben.
Fotos: siehe sechs Fotos anhängend.
Wir weisen darauf hin, dass 1998 im Nürnberger Delfinarium bereits ein Kalb starb, weil es hinter eine Sicherheitsabsperrung gesprungen war!
Dieser Aufbau verstößt gegen die Vorgaben der Säugetiergutachtens in dem es heißt:
II Allgemeine und tiermedizinische Anforderungen
1 Gehegeanforderungen
1.10 "Die Gehege sind so zu gestalten und auszustatten, dass eine Verletzung oder gesundheitliche Gefährdung der Tiere so sicher ausgeschlossen wird, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist."
Die Vorgaben für die Mindestanforderungen für die Haltung von Delfinen in Gefangenschaft sind in dem Säugetiergutachten vom 07.05.2014 geregelt, an die sich auch der Tiergarten Nürnberg halten muss!
Laut einem Schreiben/Bescheid des Umweltamtes Nürnberg vom 27.07.2011 an den Tiergarten Nürnberg wurde in I. 3. darauf hingewiesen: „Die Vorgaben des geltenden Gutachtens über die Haltung von Säugetieren sind einzuhalten.“
Sehr geehrte Damen und Herren,
da sich Gefahr im Verzug befindet, beantragen wir das sofortige Einschreiten der Regierung von Mittelfranken als Obere Aufsichtsbehörde, damit der Nürnberger Tiergarten entweder diese Gefahrenquelle für die Delfine beseitigt oder den Aufbau so sichert, dass die Delfine keinen Zugang mehr zu ihm haben.
Den Empfang unserer E-Mail wollen sie uns bitte kurzfristig bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Morlok
CEO ProWal
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