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24.04.2015 
 


Nürnberger Delfinarium – 1. Anzeige wegen Tierquälerei und Verstoß gegen das Säugetiergutachten



Sehr geehrte Damen und Herren,

am 10.04.2015 wurde der Delfin „Moby“ gegen 15.22 Uhr ganz alleine in das Außen-Becken 1 der „Delfin-Lagune“ eingesperrt! Alle Schwimmschleusen in andere Becken waren zu diesem Zeitpunkt verschlossen.

Fotos: siehe anhängend.

Der Delfin „Moby“ musste an dem kommerziellen Angebot des Nürnberger Tiergartens "Begegnung mit Delfinen" teilnehmen.

Link des Angebotes:

http://tiergarten.nuernberg.de/ihr-besuch/fuehrungen-und-besondere-augenblicke/begegnung-mit-delphinen.html 

Diese Einzelhaltung eines Delfins verstößt gegen die Vorgaben des Säugetiergutachtens, denn sie ist nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt.

Die Vorgaben für die Mindestanforderungen für die Haltung von Delfinen in Gefangenschaft sind in dem Säugetiergutachten vom 07.05.2014 geregelt, an das sich auch der Tiergarten Nürnberg halten muss!

http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tierschutz/GutachtenLeitlinien/HaltungSaeugetiere.pdf?__blob=publicationFile

Laut einem Schreiben/Bescheid des Umweltamtes Nürnberg vom 27.07.2011 an den Tiergarten Nürnberg wurde in I. 3. darauf hingewiesen: „Die Vorgaben des geltenden Gutachtens über die Haltung von Säugetieren sind einzuhalten.“


1.) Verstoß


Vorgabe des Säugetiergutachtens:

24.3 Haltungsansprüche


"Die Haltung von Großen Tümmlern muss in sozial verträglichen Gruppen erfolgen. Eine Einzelhaltung ist nur in tiermedizinischen Notfällen, im zeitlichen Umfeld der Geburt, beim Auftreten akuter sozialer Probleme (z. B. körperlicher Angriffe) oder im Rahmen von wissenschaftlichen Untersuchungen zulässig. Die Abtrennung eines Einzeltiers darf nicht länger als unbedingt notwendig dauern. Die Gründe und Dauer der Abtrennung sind zu dokumentieren."

Das kommerzielle Angebot des Zoos rechtfertigt keine Einzelhaltung von einem Delfin!



2.) Verstoß


Vorgabe des Säugetiergutachtens:


24.1 Gehegeanforderungen


"Für eine sozial intakte Gruppe von bis zu 5 erwachsenen Großen Tümmlern gelten folgende Mindestmaße:

Die frei zugängliche und von den Tieren voll nutzbare Gesamtfläche des Mehrbeckensystems muss mindestens 600 m2 mit einem Wasservolumen von mindestens 2.200 m3 betragen. Für jedes weitere Tier ist zusätzlich eine Wasserfläche von 75 m2 mit einem Wasservolumen von 300 m3 erforderlich.
1.2 Die Flächen- und Raummaße legen die kleinste jeweils zulässige Gehegegröße fest. Die Gehege dürfen auch nicht kleiner sein, wenn weniger als die in dem Gutachten genannte Zahl an Tieren gehalten wird.“

"Moby" ist in einem Becken mit einer Wasser-Fläche von gerade einmal 274,8 m2 und einem Wasser-Volumen von 1.078,4 m3 eingesperrt.

Aufgrund technischer Baumängel in der "Delfin-Lagune", wurde der Wasserstand um 15 cm abgesenkt!

Das hier genannte Wasser-Volumen ist deshalb tatsächlich noch geringer!



3. Verstoß


Vorgabe des Säugetiergutachtens:


24.1 Gehegeanforderungen

„Die Gehege müssen von allen Tieren ganzjährig zeitgleich genutzt werden können.“
Diese Vorgabe wird im Nürnberger Delfinarium nie erfüllt! Kein Delfin hat zu jeder Zeit Zugang zu allen Becken!




4.) Verstoß



Vorgabe des Säugetiergutachtens:

5 Anforderungen an die Pflege und tiermedizinische Betreuung


 

5.17


"In Kontaktgehegen (Gehege, in denen Tiere ungehindert direkten Kontakt zu den Besuchern aufnehmen bzw. die Tiere von den Besuchern berührt und gefüttert werden können) sind für die Tiere ausreichend große Rückzugszonen bereitzuhalten, die Besucher nicht betreten dürfen."

"Moby" hat überhaupt keine Rückzugszonen in diesem Becken.


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeigen wir den Nürnberger Tiergarten wegen Tierquälerei und der Nichteinhaltung von Vorgaben des Säugetiergutachtens für die Haltung von Delfinen an.

Wir möchten Sie an dieser Stelle auf unser erstelltes Dossier aufmerksam machen, welches belegt, dass der Nürnberger Tiergarten permanent gegen verschiedene Vorgaben verstößt!

Link:


http://walschutzaktionen.de/2656911/home.html 


Das Dossier besteht aus Fakten, die belegen, dass die Haltung von Delfinen im Nürnberger Delfinarium illegal ist!

Das Nürnberger Delfinarium ist für die Haltung und für die Zucht von Delfinen nicht geeignet!

Das Dossier 2015 belegt, dass der Nürnberger Tiergarten täglich gegen die Vorgaben von Mindestanforderungen des Säugetiergutachtens und auch gegen andere behördliche Vorgaben verstößt.

An keinem einzigen unserer Recherche-Tagen im Nürnberger Delfinarium und auch nicht an anderen Tagen wurde allen Delfinen den ihnen vorgeschriebenen zustehenden Mindestplatz geboten! Oftmals fehlten den Delfinen auch die vorgeschriebenen Rückzugsmöglichkeiten gegenüber ihren Artgenossen oder gegenüber den Zoobesuchern.

Das Dossier 2015 belegt, dass im Zeitraum, in dem eine Delfinzucht im Nürnberger Delfinarium stattfindet, außer der Mutter und ihrem Nachwuchs, keinem einzigen weiteren Delfin den erforderlichen und vorgeschriebenen Mindestlatz über mehrere Tage geboten werden kann!

Die Erfassung der Verstöße wurde über den Zeitraum vom September 2014 bis zum April 2015 erhoben. Die Nichteinhaltung vieler Vorgaben sind keine Ausnahmen, sondern die tagtägliche Regel! Wir stellten mehr als 200 Verstöße gegen die Auflagen und Vorgaben alleine an unseren Recherche-Tagen fest (siehe Recherche-Tage in der linken Menü-Leiste).

Viele Verstöße stellten wir in nur kurzer Zeit von wenigen Stunden im Nürnberger Delfinarium fest. Bei einer längeren Recherche über den Tag hinweg, stellten wir Dutzende Verstöße fest.

Würde man täglich rund um die Uhr im Nürnberger Delfinarium recherchieren, man würde 1.000 Verstöße im Monat feststellen!

Würde es die Auflage geben, dass der Tiergarten Nürnberg über alle seiner Becken seines Delfinariums WebCams installieren muss, dann wären diese Verstöße für jedermann tagtäglich ersichtlich! Bisher lehnte der Zoo die Installation solcher Kameras ab. Er hat seine Gründe dafür!

Zudem gefährdet das Delfinarium nicht nur die Delfine, sondern auch die Zoo-Besucher!

Es ist Zeit, dass Konsequenzen erfolgen und dass die Delfinzucht umgehend verboten und dem Tiergarten Nürnberg seine Betriebsgenehmigung für sein Delfinarium entzogen wird!

Den Empfang unserer E-Mail wollen sie uns bitte kurzfristig bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Morlok

CEO ProWal

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Projekt Walschutzaktionen (ProWal)
Gemeinnützige Meeressäuger-Umweltschutzgesellschaft
gUG (haftungsbeschränkt) –
St-Nr.: 18158/02431
Amtsgericht Freiburg HR B 704171
Gesellschafter-Geschäftsführer: Andreas Morlok
Haydnstraße 1
D-78315 Radolfzell
Tel: 0049 (0)7732 14324
E-Mail: ProWal-Deutschland@t-online.de
Internet:
www.walschutzaktionen.de


















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Beckenplan - Juni 2015