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27.04.2015


Nürnberger Delfinarium – 2. Anzeige wegen Tierquälerei - Verstoß gegen das Säugetiergutachten

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

über den Zeitraum vom 11.12.2014 bis zum 17.03.2015 wurde über den beiden Außenbecken 1 und 6 der „Delfin-Lagune“ eine Traglufthalle aufgestellt.

Die Traglufthalle sollte die Delfine vor der Winterkälte schützen, denn die restlichen Außenbecken (2/3, 4 und 5) können bei mehr als – 5° C Lufttemperatur nicht mehr soweit beheizt werden, dass die mindestens vorgeschriebenen 10 °C Wassertemperatur zuverlässig und konstant erreicht werden kann.

Weil die überdachten Becken des alten Delfinariums I mit dem Ende Oktober 2014 zur Welt gekommenen Kalbes „Nami“ und ihrer Mutter „Sunny“ belegt waren, mussten 7 bis 8 Delfine 96 Nächte in dieser Traglufthalle verbringen!

Dies bestätigte am 01.03.2015 auch ein Mitarbeiter des Nürnberger Tiergartens:

"Nur nachts kommen alle unsere Delfine in die Traglufthalle. Einfach aus diesem Grund, weil es nachts doch ziemlich kalt wird und in die Minusgrade geht. Würden die Temperaturen auch am Tag noch unter – 5° C fallen, dann würde sich alle unserer Delfine im Innenbereich der Lagune befinden.“

Video:
https://www.youtube.com/watch?v=INIt2mrc8-I&feature=youtu.be 

Siehe auch Fotos im Anhang.



Die Haltung von Delfinen in dieser Traglufthalle verstieß täglich vom 11.12.2014 bis zum 17.03.2015 gegen mehrere Vorgaben des Säugetiergutachtens und war damit illegal!

Die Vorgaben für die Mindestanforderungen für die Haltung von Delfinen in Gefangenschaft sind in dem Säugetiergutachten vom 07.05.2014 geregelt, an das sich auch der Tiergarten Nürnberg halten muss!

http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tierschutz/GutachtenLeitlinien/HaltungSaeugetiere.pdf?__blob=publicationFile

Laut einem Schreiben/Bescheid des Umweltamtes Nürnberg vom 27.07.2011 an den Tiergarten Nürnberg wurde in I. 3. darauf hingewiesen: „Die Vorgaben des geltenden Gutachtens über die Haltung von Säugetieren sind einzuhalten.“




1.) Verstoß

Vorgabe des Säugetiergutachtens:

24.1 Gehegeanforderungen

"Für eine sozial intakte Gruppe von bis zu 5 erwachsenen Großen Tümmlern gelten folgende Mindestmaße:

Die frei zugängliche und von den Tieren voll nutzbare Gesamtfläche des Mehrbeckensystems muss mindestens 600 m2 mit einem Wasservolumen von mindestens 2.200 m3 betragen. Für jedes weitere Tier ist zusätzlich eine Wasserfläche von 75 m2 mit einem Wasservolumen von 300 m3 erforderlich.

Die Wasser-Fläche der beiden Becken 1 + 6 betragen jedoch gerade einmal 475,5 m2 und das Wasser-Volumen 1.565,2 m3!


Tatsächlich noch weniger Wasser-Volumen!

Aufgrund technischer Baumängel in der "Delfin-Lagune", wurde der Wasserstand um 15 cm abgesenkt!
Das hier genannte Wasser-Volumen ist deshalb in allen Becken tatsächlich noch geringer!

Den Delfinen wurden nicht die mindestens vorgeschriebene Wasser-Fläche und auch nicht das mindestens vorgeschriebene Wasser-Volumen zugestanden!


 


2. Verstoß

Vorgabe des Säugetiergutachtens:

12
II Allgemeine und tiermedizinische Anforderungen
1 Gehegeanforderungen

„Die Gehege müssen von allen Tieren ganzjährig zeitgleich genutzt werden können.“


 

Diese Vorgabe wird im Nürnberger Delfinarium nie erfüllt! Kein Delfin hat zu jeder Zeit Zugang zu allen Becken!

 


3.) Verstoß

2 Haltungsansprüche

2.2.
Vorgabe des Säugetiergutachtens:

"Die Gehege müssen so strukturiert sein, dass für alle Tiere geeignete und jederzeit zugängliche Rückzugsmöglichkeiten gegenüber Artgenossen und, sofern erforderlich, Besuchern vorhanden sind und aggressives Verhalten durch natürliches Ausweichverhalten vermieden werden kann."

Auch diese Vorgabe wurde nicht erfüllt, weil sich in jeder Nacht bis zu 8 Delfine die kleinen Becken 1 + 6 teilen mussten!
Jedem Delfin stand eine Wasser-Fläche von nur etwa 8 x 8 Metern zur Verfügung und geeignete und jederzeit zugängliche Rückzugsmöglichkeiten gegenüber Artgenossen standen keinem Tier zur Verfügung!


Nicht nachvollziehbar!

- Die Betriebs-Genehmigung für das Delfinarium erlaubt die Haltung von 14 Delfinen. Diese wurde noch vor dem Inkrafttreten des neuen Säugetiergutachtens (Mai 2014) erteilt und muss sofort nach unten angepasst werden!

- Zoodirektor, Dag Encke, trägt 2014 bei einer Kulturausschuss-Sitzung der Stadt Nürnberg vor, dass gar 18 Delfine im Delfinarium Platz hätten!
„Für den Stadtrat sicherlich von Bedeutung ist die erfreuliche Tatsache, dass die Delphinlagune und das Manatihaus, in deren Bau der Tiergarten 22,5 und 7,5 Mio € respektive investiert hat, die neuen Vorgaben weit übertreffen. Der Tiergarten könnte - was er nicht vorhat - von Rechts wegen bis zu 18 erwachsene Große Tümmler aufnehmen.“

- Am 09.01.2015 antwortete eine Tiergarten-Mitarbeiterin einem Teilnehmer bei einer "Begegnung mit Delphinen"-Führung auf die Frage, wie viele Delfine können denn in der Lagune gehalten werden? Die Antwort war wortwörtlich: "12 Delfine - problemlos"!

Wir hingegen haben dokumentiert:

Im Zeitraum, in dem eine Delfinzucht im Nürnberger Delfinarium stattfindet, kann außer der Mutter und ihrem Nachwuchs, keinem einzigen weiteren Delfin den erforderlichen und vorgeschriebenen Platz geboten werden!

Details dazu in unserem aktuellen Dossier unter:
http://walschutzaktionen.de/2656911/home.html  

 


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeigen wir den Nürnberger Tiergarten wegen Tierquälerei und der Nichteinhaltung von Vorgaben des Säugetiergutachtens für die Haltung von Delfinen an.

Es ist Zeit, dass Konsequenzen erfolgen und dass die Delfinzucht umgehend verboten und dem Tiergarten Nürnberg seine Betriebsgenehmigung für sein Delfinarium entzogen wird!

Den Empfang unserer E-Mail wollen sie uns bitte kurzfristig bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Morlok

CEO ProWal

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Projekt Walschutzaktionen (ProWal)
Gemeinnützige Meeressäuger-Umweltschutzgesellschaft
gUG (haftungsbeschränkt) –
St-Nr.: 18158/02431
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Gesellschafter-Geschäftsführer: Andreas Morlok
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Tel: 0049 (0)7732 14324
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Internet:
www.walschutzaktionen.de



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