Nürnberger Delfinarium – 3. Anzeige wegen Tierquälerei - Verstoß gegen das Säugetiergutachten – Verstoß gegen die Vorgabe des Umweltamtes der Stadt Nürnberg – Gefährdung von Besuchern und Delfinen
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Tiergarten Nürnberg hält sich nicht an die Vorgaben, die ihm das Umweltamt der Stadt Nürnberg schriftlich für die Betriebsgenehmigung für das Delfinarium auferlegt hatte!
Dabei verstieß der Tiergarten Nürnberg auch gegen die Vorgaben des Säugetiergutachtens und gefährdete Besucher!
Laut Vorgabe eines Bescheides vom 27.07.2011 des Umweltamtes der Stadt Nürnberg heißt es:
"Es befindet sich lediglich Tiergartenpersonal in der Traglufthalle.“
Siehe zwei PDF-Kopien im Anhang.
1.)
Auf der Webseite des „Verein der Tiergarten Freunde Nürnberg e.V.“ wird ein Besuch einer Kindergruppe beschrieben, die am 04. Januar 2014 im Blauen Salon übernachtete.
„Wir gingen zu einer Tür hinten am Delphinarium und durften zu den Delphinen in ihre Traglufthalle. Wir fanden das sehr spannend, da das nicht jedermann darf. Ich und meine Freunde wurden etwas feucht, da einer der munteren Delphine sprang und uns mit Wasser bespritzte. Danach durften wir noch ein paar Fragen an den Pfleger stellen.“
„Bitte berücksichtigen Sie, dass wir auch in den Monaten Dezember bis Mitte März Begegnungen mit den Delphinen anbieten. Dann finden die Programme zum Großteil im Innenbereich statt.
Das Schwimmen mit den Delphinen ist nicht möglich.
Dauer: ca. 2,5 Stunden Kosten: 80,- € pro Person zzgl. erm. Tiergarteneintritt Teilnehmer: Erwachsene und Kinder ab 8 Jahren (maximal 6 Personen)“
Die Traglufthalle war vom 11.12.2014 bis zum 17.03.2015 über den beiden Außenbecken 1 und 6 der „Delfin-Lagune“ aufgestellt.
Hierbei verstieß der Tiergarten Nürnberg permanent gegen die Vorgabe des Umweltamtes Nürnberg, da diese Veranstaltungen regelmäßig stattfanden!
Dieses Angebot nahmen zum Beispiel am 09.01.2015 vier Teilnehmer wahr, die eine einzige Zoo-Mitarbeiterin betreute.
Siehe unseren Recherche-Bericht auf unserer Webseite unter:
Die Wege um die Becken waren meistens sehr eng und nass und ohne weiteres hätte einer oder mehrere Teilnehmer ausrutschen und ins Wasser fallen können!
Siehe angehängte Fotos.
Ein Schwimmen mit Winterkleidung und eine Rettung von verunglückten Personen wären kaum möglich gewesen!
Keiner der Teilnehmer bekam eine Schwimmweste und auch schnell nutzbare Rettungsringe waren nicht vorhanden.
Zudem durften die Teilnehmer die Delfine anfassen und auch füttern, was eine unnötige und zusätzliche Gefährdung der Teilnehmer und der Delfine bedeutete.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es schon einige Male vorkam, dass Menschen von in Gefangenschaft gehaltenen Delfinen attackiert und gebissen wurden!
Für die Delfine bestand die Gefahr beim Füttern oder Anfassen, dass sich Bakterien übertragen. Mehrere Delfine starben bereits im Nürnberger Delfinarium durch Bakterien menschlichen Ursprungs!
Den Teilnehmern hätten an diesem Tag auch Gegenstände ins Wasser fallen können, was in diesem Fall von der unaufmerksamen Zoo-Mitarbeiterin nicht bemerkt worden wäre, da diese für Foto-Aufnahmen mit den Teilnehmern abgelenkt war!
Delfine können solche Gegenstände verschlucken und daran sterben!
Siehe angehängte Fotos.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Besucher, darunter gar Kinder ab 8 Jahre, gehören nicht zum Tiergartenpersonal und sie durften die Traglufthalle dennoch betreten, obwohl dies dem Tiergarten Nürnberg untersagt wurde!
Die Haltung von Delfinen in dieser Traglufthalle verstieß bei diesem kommerziellen Angebot auch gegen mehrere Vorgaben des Säugetiergutachtens und war damit illegal!
Die beiden Delfine "Kai" und "Anke" waren zum Beispiel am 09.01.2015 in Becken 1 eingesperrt. Die Schleusen 2, 3, 4 und 5 waren geschlossen und die Delfine konnten in kein anderes Becken!
Siehe angehängte Fotos.
Die Vorgaben für die Mindestanforderungen für die Haltung von Delfinen in Gefangenschaft sind in dem Säugetiergutachten vom 07.05.2014 geregelt, an das sich auch der Tiergarten Nürnberg halten muss!
Laut einem Schreiben/Bescheid des Umweltamtes Nürnberg vom 27.07.2011 an den Tiergarten Nürnberg wurde in I. 3. darauf hingewiesen: „Die Vorgaben des geltenden Gutachtens über die Haltung von Säugetieren sind einzuhalten.“
1.) Verstoß
Vorgabe des Säugetiergutachtens:
24.1 Gehegeanforderungen
"Für eine sozial intakte Gruppe von bis zu 5 erwachsenen Großen Tümmlern gelten folgende Mindestmaße:
Die frei zugängliche und von den Tieren voll nutzbare Gesamtfläche des Mehrbeckensystems muss mindestens 600 m2 mit einem Wasservolumen von mindestens 2.200 m3 betragen. Für jedes weitere Tier ist zusätzlich eine Wasserfläche von 75 m2 mit einem Wasservolumen von 300 m3 erforderlich.
Die Wasser-Fläche des Beckens 1 beträgt gerade einmal 274,8 m2 und das Wasser-Volumen 1.078,4 m3!
Tatsächlich noch weniger Wasser-Volumen!
Aufgrund technischer Baumängel in der "Delfin-Lagune", wurde der Wasserstand um 15 cm abgesenkt! Das hier genannte Wasser-Volumen ist deshalb tatsächlich noch geringer!
Den Delfinen wurden nicht die mindestens vorgeschriebene Wasser-Fläche und auch nicht das mindestens vorgeschriebene Wasser-Volumen zugestanden!
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2.)
Verstoß
Vorgabe des Säugetiergutachtens:
12 II Allgemeine und tiermedizinische Anforderungen 1 Gehegeanforderungen
„Die Gehege müssen von allen Tieren ganzjährig zeitgleich genutzt werden können.“
Diese Vorgabe wird im Nürnberger Delfinarium nie erfüllt! Kein Delfin hat zu jeder Zeit Zugang zu allen Becken!
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3.)
Verstoß
Vorgabe des Säugetiergutachtens:
2 Haltungsansprüche
2.2.
"Die Gehege müssen so strukturiert sein, dass für alle Tiere geeignete und jederzeit zugängliche Rückzugsmöglichkeiten gegenüber Artgenossen und, sofern erforderlich, Besuchern vorhanden sind und aggressives Verhalten durch natürliches Ausweichverhalten vermieden werden kann."
Die Delfine hatten überhaupt keine Rückzugsmöglichkeiten - weder gegenüber Artgenossen noch gegenüber den Besuchern, da alle Schleusen zu den anderen Becken geschlossen waren!
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4.)
Verstoß
Vorgabe des Säugetiergutachtens:
5.17
"In Kontaktgehegen (Gehege, in denen Tiere ungehindert direkten Kontakt zu den Besuchern aufnehmen bzw. die Tiere von den Besuchern berührt und gefüttert werden können) sind für die Tiere ausreichend große Rückzugszonen bereitzuhalten, die Besucher nicht betreten dürfen."
Es gab weder ausreichend große Rückzugszonen noch Becken, an denen die Teilnehmer ein Betretungsverbot gehabt hätten!
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeigen wir den Nürnberger Tiergarten an:
- Wegen Tierquälerei durch die Nichteinhaltung der Vorgaben des Säugetiergutachtens für die Haltung von Delfinen
- Wegen Verstößen gegen die Vorgaben des Umweltamtes der Stadt Nürnberg
- Wegen fahrlässiger Gefährdung von Besuchern und Delfinen
Es ist Zeit, dass Konsequenzen erfolgen und dass die Delfinzucht umgehend verboten und dem Tiergarten Nürnberg seine Betriebsgenehmigung für sein Delfinarium entzogen wird!
Den Empfang unserer E-Mail wollen sie uns bitte kurzfristig bestätigen.