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04.05.2015


Nürnberger Delfinarium – 4. Anzeige wegen Tierquälerei - Verstoß gegen das Säugetiergutachten

 


Sehr geehrte Damen und Herren,



wie wir schon in unseren bisherigen Anzeigen darauf hingewiesen haben, verstößt der Tiergarten Nürnberg permanent gegen geltende Vorgaben zur Delfin-Haltung.

 
Die Vorgaben für die Mindestanforderungen für die Haltung von Delfinen in Gefangenschaft sind in dem Säugetiergutachten vom 07.05.2014 geregelt, an das sich auch der Tiergarten Nürnberg halten muss!


http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tierschutz/GutachtenLeitlinien/HaltungSaeugetiere.pdf?__blob=publicationFile 

Laut einem Schreiben/Bescheid des Umweltamtes Nürnberg vom 27.07.2011 an den Tiergarten Nürnberg wurde in I. 3. darauf hingewiesen: „Die Vorgaben des geltenden Gutachtens über die Haltung von Säugetieren sind einzuhalten.“

 

In der Zeit vor der Geburt des Delfin-Nachwuchses „Nami“ kam es zu einigen Verstößen, die wir hiermit zur Anzeige bringen.

 

In der Tiergartenmitteilung vom 19.09.2014 (siehe angehängte Fotos Tiergartenaushang 1,2 und 3) heißt es unter anderem:

 
"Die künftige Mutter Sunny wurde bereits mit ihrer besten Freundin Jenny von dem Rest der Gruppe getrennt, sodass sie keine Bedrängnis durch die Bullen oder andere Tiere vor, während oder nach der Geburt zu befürchten hat. Sobald sich die Geburt ankündigt, wird Sunny in das Geburtsbecken gelassen und wird dort alleine sein, bis das Kalb geboren ist und sich die Situation als stabil erweist."

 

Durch diese Maßnahmen entstanden mehrere Verstöße gegen die Vorgaben des Säugetiergutachtens!


Wir merken an, dass nur das Delfinweibchen „Sunny“ trächtig war. Bei dem Delfinweibchen „Jenny“ lag keine Trächtigkeit vor!

 

Aus den eigenen Akten des Tiergarten Nürnbergs geht hervor:

 
1.)


„15.09.2014 – „Sunny“ und „Jenny“ separiert“



Siehe angehängtes Foto: Tmed 2014-9-15




„Sunny“ und „Jenny“ wurden in die Becken des alten Delfinariums I eingesperrt.

 

1.)


Verstoß



Vorgabe des Säugetiergutachtens:

24.1 Gehegeanforderungen

 
"Für eine sozial intakte Gruppe von bis zu 5 erwachsenen Großen Tümmlern gelten folgende Mindestmaße:


Die frei zugängliche und von den Tieren voll nutzbare Gesamtfläche des Mehrbeckensystems muss mindestens 600 m2 mit einem Wasservolumen von mindestens 2.200 m3 betragen. Für jedes weitere Tier ist zusätzlich eine Wasserfläche von 75 m2 mit einem Wasservolumen von 300 m3 erforderlich.“

 

Weitere Vorgabe:


II Allgemeine und tiermedizinische Anforderungen


1 Gehegeanforderungen



„1.2 Die Flächen- und Raummaße legen die kleinste jeweils zulässige Gehegegröße fest. Die Gehege dürfen auch nicht kleiner sein, wenn weniger als die in dem Gutachten genannte Zahl an Tieren gehalten wird. Die Gehege müssen von allen Tieren ganzjährig zeitgleich genutzt werden können.“


Die Wasser-Fläche der Becken des Delfinariums I beträgt gerade einmal 352,9 m2 und das Wasser-Volumen 1.393 m3!

 

Tatsächlich noch weniger Wasser-Volumen!

 
Aufgrund technischer Baumängel in der "Delfin-Lagune", wurde der Wasserstand um 15 cm abgesenkt!


Das hier genannte Wasser-Volumen war deshalb tatsächlich noch geringer!


 
Den Delfinen wurden nicht die mindestens vorgeschriebene Wasser-Fläche und auch nicht das mindestens vorgeschriebene Wasser-Volumen zugestanden!

 


==========================

 

2.)



Verstoß


 


Vorgabe des Säugetiergutachtens:


12
II Allgemeine und tiermedizinische Anforderungen



1 Gehegeanforderungen


 
„Die Gehege müssen von allen Tieren ganzjährig zeitgleich genutzt werden können.“


Diese Vorgabe wird im Nürnberger Delfinarium nie erfüllt! Kein Delfin hat zu jeder Zeit Zugang zu allen Becken!


 

==========================

 

2.)



„23.09.2014 – „Sunny“ bleibt mit „Jenny“ im Rundbecken“



Siehe angehängtes Foto: Tmed 2014-9-23


 

 


1.)



Verstoß



Vorgabe des Säugetiergutachtens:

24.1 Gehegeanforderungen

 
"Für eine sozial intakte Gruppe von bis zu 5 erwachsenen Großen Tümmlern gelten folgende Mindestmaße:

 
Die frei zugängliche und von den Tieren voll nutzbare Gesamtfläche des Mehrbeckensystems muss mindestens 600 m2 mit einem Wasservolumen von mindestens 2.200 m3 betragen. Für jedes weitere Tier ist zusätzlich eine Wasserfläche von 75 m2 mit einem Wasservolumen von 300 m3 erforderlich.“


Das Rundbecken im alten Delfinarium I ist sehr klein und hat nur einen Durchmesser von 12 m. Es weist eine Wasser-Fläche von gerade einmal 113 m3 auf!


Siehe beigefügter Beckenplan und Foto „Rundbecken“.




„Sunny“ war demnach schon mehrere Tage in diesem Mini-Becken eingesperrt, wozu es überhaupt keinen Grund gab, außer dass man sie an das viel zu wenig Platz bietende Becken gewöhnen wollte, was aber nicht legal war.


Es gab auch überhaupt keinen Grund "Jenny" in dieses kleine Rundbecken einzusperren denn sie war, wie bereits erwähnt, weder schwanger noch war sie später bei der Geburt von "Nami" mit dabei!


 

==========================

 

 2.)


Verstoß



Vorgabe des Säugetiergutachtens:

12

II Allgemeine und tiermedizinische Anforderungen


1 Gehegeanforderungen


 

„Die Gehege müssen von allen Tieren ganzjährig zeitgleich genutzt werden können.“


Diese Vorgabe wird im Nürnberger Delfinarium nie erfüllt! Kein Delfin hat zu jeder Zeit Zugang zu allen Becken!


 

==========================



3.)



Verstoß



Vorgabe des Säugetiergutachtens:

2 Haltungsansprüche

2.2.

Vorgabe des Säugetiergutachtens:



"Die Gehege müssen so strukturiert sein, dass für alle Tiere geeignete und jederzeit zugängliche Rückzugsmöglichkeiten gegenüber Artgenossen und, sofern erforderlich, Besuchern vorhanden sind und aggressives Verhalten durch natürliches Ausweichverhalten vermieden werden kann."

Weil alle Schleusen zu den anderen Becken geschlossen waren, gab es für die beiden Delfine dort keine einzige Rückzugsmöglichkeit!

 

Es ist nicht verwunderlich, dass „Jenny“ dann später "ihre beste Freundin" „Sunny“ gejagt hatte!


 

==========================

 
3.)



„26.09.2014 – „Jenny“ heute über Nacht alleine in der 6 -


„Sunny“ über Nacht alleine in Rundbecken im alten Delfinarium I“

 

Siehe angehängtes Foto: Tmed 2014-9-26

 

Zu:

„Jenny“ über Nacht alleine in Becken 6


1.)


Verstoß



 

Vorgabe des Säugetiergutachtens:

 
24.1 Gehegeanforderungen


"Für eine sozial intakte Gruppe von bis zu 5 erwachsenen Großen Tümmlern gelten folgende Mindestmaße:


Die frei zugängliche und von den Tieren voll nutzbare Gesamtfläche des Mehrbeckensystems muss mindestens 600 m2 mit einem Wasservolumen von mindestens 2.200 m3 betragen. Für jedes weitere Tier ist zusätzlich eine Wasserfläche von 75 m2 mit einem Wasservolumen von 300 m3 erforderlich.“


Das Becken 6 besitzt gerade einmal eine Wasser-Fläche von 200,7 m2 und weist ein Wasser-Volumen von 486,8 m3 auf.


Tatsächlich noch weniger Wasser-Volumen!



Aufgrund technischer Baumängel in der "Delfin-Lagune", wurde der Wasserstand um 15 cm abgesenkt!



Das hier genannte Wasser-Volumen war deshalb tatsächlich noch geringer!



„Jenny“ wurde nicht die mindestens vorgeschriebene Wasser-Fläche und auch nicht das mindestens vorgeschriebene Wasser-Volumen zugestanden!


Es gab überhaupt keinen Grund, "Jenny" in ein solch kleines Becken einzusperren. Nur damit sie lernen soll, in einer solchen Enge zu leben, verstößt gegen die Platzvorgabe!


 

==========================

 

2.)


Verstoß




Die Einzelhaltung eines Delfins verstößt ebenfalls gegen die Vorgaben des Säugetiergutachtens, denn sie ist nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt.

Vorgabe des Säugetiergutachtens:

24.3 Haltungsansprüche


"Die Haltung von Großen Tümmlern muss in sozial verträglichen Gruppen erfolgen. Eine Einzelhaltung ist nur in tiermedizinischen Notfällen, im zeitlichen Umfeld der Geburt, beim Auftreten akuter sozialer Probleme (z. B. körperlicher Angriffe) oder im Rahmen von wissenschaftlichen Untersuchungen zulässig. Die Abtrennung eines Einzeltiers darf nicht länger als unbedingt notwendig dauern. Die Gründe und Dauer der Abtrennung sind zu dokumentieren."




„Jenny“ sollte wohl nur an die Enge gewöhnt werden, denn einen Grund für diese Einzelhaltung gab es nicht.

 

 

==========================

3.)


Verstoß


 

Vorgabe des Säugetiergutachtens:

 
12

II Allgemeine und tiermedizinische Anforderungen


1 Gehegeanforderungen


 

„Die Gehege müssen von allen Tieren ganzjährig zeitgleich genutzt werden können.“

 
Diese Vorgabe wird im Nürnberger Delfinarium nie erfüllt! Kein Delfin hat zu jeder Zeit Zugang zu allen Becken!


 

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Am gleichen Tag:


Zu:

„Sunny“ über Nacht alleine in Rundbecken im alten Delfinarium I“


 

 

1.)



Verstoß


 
Vorgabe des Säugetiergutachtens:

24.1 Gehegeanforderungen

"Für eine sozial intakte Gruppe von bis zu 5 erwachsenen Großen Tümmlern gelten folgende Mindestmaße:

 

Die frei zugängliche und von den Tieren voll nutzbare Gesamtfläche des Mehrbeckensystems muss mindestens 600 m2 mit einem Wasservolumen von mindestens 2.200 m3 betragen. Für jedes weitere Tier ist zusätzlich eine Wasserfläche von 75 m2 mit einem Wasservolumen von 300 m3 erforderlich.“

 

 
Weitere Vorgabe:


II Allgemeine und tiermedizinische Anforderungen



1 Gehegeanforderungen



„1.2 Die Flächen- und Raummaße legen die kleinste jeweils zulässige Gehegegröße fest. Die Gehege dürfen auch nicht kleiner sein, wenn weniger als die in dem Gutachten genannte Zahl an Tieren gehalten wird. Die Gehege müssen von allen Tieren ganzjährig zeitgleich genutzt werden können.“


 
Das Rundbecken im alten Delfinarium I ist sehr klein und hat nur einen Durchmesser von 12 m. Es weist eine Wasser-Fläche von gerade einmal 113 m3 auf!

 

==========================

2.)


Verstoß



Vorgabe des Säugetiergutachtens:

 
12

II Allgemeine und tiermedizinische Anforderungen


1 Gehegeanforderungen



„Die Gehege müssen von allen Tieren ganzjährig zeitgleich genutzt werden können.“
Diese Vorgabe wird im Nürnberger Delfinarium nie erfüllt! Kein Delfin hat zu jeder Zeit Zugang zu allen Becken!



==========================


4.)



„08.10.2014 – „Sunny“ wird von „Jenny“ gejagt – „Jenny“ von „Sunny“ getrennt.



(„Sunny“ alleine im Rundbecken im alten Delfinarium I – „Sunny“ wird erst ab 19.10.2014 ins Vorführbecken gelassen – Siehe unter 5.).



Siehe angehängtes Foto: Tmed 2014-10-08

 


1.)



Verstoß

 

Vorgabe des Säugetiergutachtens:


24.1 Gehegeanforderungen


"Für eine sozial intakte Gruppe von bis zu 5 erwachsenen Großen Tümmlern gelten folgende Mindestmaße:


Die frei zugängliche und von den Tieren voll nutzbare Gesamtfläche des Mehrbeckensystems muss mindestens 600 m2 mit einem Wasservolumen von mindestens 2.200 m3 betragen. Für jedes weitere Tier ist zusätzlich eine Wasserfläche von 75 m2 mit einem Wasservolumen von 300 m3 erforderlich.“

 


Weitere Vorgabe:

II Allgemeine und tiermedizinische Anforderungen


1 Gehegeanforderungen



„1.2 Die Flächen- und Raummaße legen die kleinste jeweils zulässige Gehegegröße fest. Die Gehege dürfen auch nicht kleiner sein, wenn weniger als die in dem Gutachten genannte Zahl an Tieren gehalten wird. Die Gehege müssen von allen Tieren ganzjährig zeitgleich genutzt werden können.“


 

Das Rundbecken im alten Delfinarium I ist sehr klein und hat nur einen Durchmesser von 12 m. Es weist eine Wasser-Fläche von gerade einmal 113 m3 auf!

 

==========================

2.)


Verstoß



Vorgabe des Säugetiergutachtens:

 

12

II Allgemeine und tiermedizinische Anforderungen


1 Gehegeanforderungen



„Die Gehege müssen von allen Tieren ganzjährig zeitgleich genutzt werden können.“


Diese Vorgabe wird im Nürnberger Delfinarium nie erfüllt! Kein Delfin hat zu jeder Zeit Zugang zu allen Becken!


 

==========================

 

Soviel auch zur Aussage des Nürnberger Tiergartens über die beste Freundin von "Sunny".

Der Tiergarten Nürnberg hat sich selbst etwas vorgemacht. Sein ursprünglicher Plan, dass "Jenny" so viel wie möglich, von der Geburt von "Nami" lernen sollte, ging nicht auf. "Jenny" wurde drei Wochen vor der Geburt von "Nami" (geb. 31.10.2014) von "Sunny" getrennt und sie wurde erst am 18.12.2014, also nach mehr als 6 Wochen nach der Geburt von "Nami", wieder zu "Sunny" gelassen.


Bei "Jenny" ist geplant, dass bei ihr die Pille abgesetzt wird und sie für weiteren Nachwuchs sorgen soll.

Es war völlig unsinnig und unnötig "Jenny" über die Zeit vor der Geburt mit "Sunny" zu separieren und sie an noch engere Becken zu gewöhnen, was zu mehreren Verstößen gegen die Vorgaben des Säugetiergutachtes führte!

 
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5.)


„19.10.2014 – „Sunny“ wird ab heute unter Beobachtung regelmäßig ins Vorführbecken gelassen“


 
Siehe angehängtes Foto: Tmed 2014-10-19
 

„23.10.2014 - Für „Sunny“ zeitweise Vorführbecken im alten Delfinarium I geöffnet“

Siehe angehängtes Foto: TRev 2014-10-23

 

"Sunny" wurde somit wochenlang vor der Geburt ihres Kalbes "Nami" in dem kleinen Rundbecken eingesperrt. Sie musste gar noch 2 Wochen nach der Geburt von "Nami" in dem Rundbecken verbleiben, bis sie dann wieder das Vorführbecken nutzen konnte.

"Sunny" verließ vom September 2014 bis zum Frühjahr 2015 (21.03.2015) nicht mehr den Innenbereich des alten Delfinariums I, was ebenfalls zu einigen Verstößen gegen das Säugetiergutachten verstieß. Wir werden darauf noch separat bei einer weiteren Anzeige eingehen.

Seitdem sich "Sunny" im Rundbecken des alten Delfinariums befand (September 2014), konnte außer "Jenny", bis Mitte Dezember 2014 kein anderer Delfin die überdachten Beckenbereiche des alten Delfinariums I mehr nutzen. Alle anderen Delfine mussten sich in den Außen-Becken der "Delfin-Lagune" aufhalten, was erhebliche Probleme verursachte und zu vielen Verstößen gegen die Vorgaben des Säugetiergutachtens führte.

Die beengten Platzverhältnisse änderten sich auch nicht durch die Abgabe von "Rocco", der am 13.10.2014 an ein spanisches Delfinarium in Malaga abgegeben wurde!

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

abschließend weisen wir daraufhin, dass von den etwa 31 Millionen €, welche für den Bau der "Delfin-Lagune" ausgegeben wurden, für die Zucht von Delfinen fast nichts investiert worden war! Dieser Umstand führt dazu, dass es bei einer Zucht von Delfinen zu erheblichen Problemen kommt und damit permanent einige Vorgaben des Säugetiergutachtens nicht eingehalten werden.


Eine Delfinmutter und ihr Kalb müssen sich die ersten Wochen und Monate in dem 25 Jahre alten Rundbecken und in den Becken des 1971 errichteten alten Delfinarium I aufhalten, welches mittlerweile völlig marode ist!

 
Siehe auch Text-Bild/Bericht „Das Zuhause von Nami“ auf unserer Webseite unter - http://walschutzaktionen.de/2656911/2698411.html

 

Im Jahr 2012 wurde in das Rundbecken des alten Delfinariums I einen Hebeboden eingebaut, um bei auftretenden Komplikationen bei einer Geburt einschreiten zu können.

Die früher genutzten und vorrübergehend stillgelegten Zuchtbecken im Delfinarium II, welche sich in einem separaten Gebäude befinden, boten noch mehr als doppelt so viel an Wasser-Fläche als das Rundbecken (113 m2) im Delfinarium I, welches heute genutzt wird!

 

Fläche Becken I: 176,6 Quadratmeter - Fläche Becken II: 78,5 Quadratmeter = Gesamt: 255,1 Quadratmeter

 

Siehe Foto „Stillgelegtes altes Zuchtbecken – Delfinarium II“


Vorübergehend stillgelegt wurde die alte Anlage deshalb, weil sie den heutigen Vorgaben des Säugetiergutachtens nicht mehr nachkommt und den Delfinen viel zu wenig Platz bietet!




Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit zeigen wir den Nürnberger Tiergarten wegen Tierquälerei und der Nichteinhaltung von Vorgaben des Säugetiergutachtens für die Haltung von Delfinen an.

Es ist Zeit, dass Konsequenzen erfolgen und dass die Delfinzucht umgehend verboten und dem Tiergarten Nürnberg seine Betriebsgenehmigung für sein Delfinarium entzogen wird!

Den Empfang unserer E-Mail wollen sie uns bitte kurzfristig bestätigen.


Mit freundlichen Grüße

Andreas Morlo

CEO ProWal


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Projekt Walschutzaktionen (ProWal)
Gemeinnützige Meeressäuger-Umweltschutzgesellschaft
gUG (haftungsbeschränkt) –
St-Nr.: 18158/02431
Amtsgericht Freiburg HR B 704171
Gesellschafter-Geschäftsführer: Andreas Morlok
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Internet:
www.walschutzaktionen.de




Rundbecken mit Hebeboden






Rundbecken – Foto: 2009






Stillgelegtes altes Zuchtbecken – Delfinarium II






Tiergarten Aushang 19.09.2014

















Tiermedizinische Tagesberichte:



































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Beckenplan - Juni 2015