Nürnberger Delfinarium – 5. Anzeige wegen Tierquälerei - Verstöße gegen das Säugetiergutachten
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie wir schon in unseren bisherigen Anzeigen darauf hingewiesen haben, verstößt der Tiergarten Nürnberg permanent gegen geltende Vorgaben zur Delfin-Haltung.
Die Vorgaben für die Mindestanforderungen für die Haltung von Delfinen in Gefangenschaft sind in dem Säugetiergutachten vom 07.05.2014 geregelt, an das sich auch der Tiergarten Nürnberg halten muss!
Laut einem Schreiben/Bescheid des Umweltamtes Nürnberg vom 27.07.2011 an den Tiergarten Nürnberg wurde in I. 3. darauf hingewiesen: „Die Vorgaben des geltenden Gutachtens über die Haltung von Säugetieren sind einzuhalten.“
Hiermit zeigen wir weitere Verstöße gegen die Vorgaben des Säugetiergutachtens an, die während und nach der Geburt des Kalbes „Nami“ auftraten.
Wie wir bereits bei der Anzeige Nr. 4 angezeigt haben, wurde die trächtige „Sunny“ bereits am 15.09.2014 von der Delfingruppe getrennt und in die Becken des alten Delfinariums I eingesperrt, welche sie dann mehr als ein halbes Jahr lang nicht mehr verlassen konnte!
Dabei und in der Folgezeit kam es zu mehreren Verstößen gegen die Vorgaben des Säugetiergutachtens.
In einer Tiergartenmitteilung vom 19.09.2014 heißt es unter anderem:
"Die künftige Mutter Sunny wurde bereits mit ihrer besten Freundin Jenny von dem Rest der Gruppe getrennt, sodass sie keine Bedrängnis durch die Bullen oder andere Tiere vor, während oder nach der Geburt zu befürchten hat. Sobald sich die Geburt ankündigt, wird Sunny in das Geburtsbecken gelassen und wird dort alleine sein, bis das Kalb geboren ist und sich die Situation als stabil erweist."
„Sunny“ und „Jenny“ wurden in die Becken des alten Delfinariums I eingesperrt.
Wir merken an, dass nur das Delfinweibchen „Sunny“ trächtig war. Bei dem Delfinweibchen „Jenny“ lag keine Trächtigkeit vor!
Aus den eigenen Akten des Tiergarten Nürnbergs geht hervor:
„23.09.2014 – „Sunny“ bleibt mit „Jenny“ im Rundbecken“ Siehe angehängtes Foto: Tmed 2014-9-23
„26.09.2014 – „Sunny“ über Nacht alleine in Rundbecken im alten Delfinarium I“
Siehe angehängtes Foto: Tmed 2014-9-26
„08.10.2014 – „Sunny“ wird von „Jenny“ gejagt – „Jenny“ von „Sunny“ getrennt. („Sunny“ alleine im Rundbecken im alten Delfinarium I – „Sunny“ wird erst ab 19.10.2014 ins Vorführbecken gelassen)
Siehe angehängtes Foto: Tmed 2014-10-08
„19.10.2014 – „Sunny“ wird ab heute unter Beobachtung regelmäßig ins Vorführbecken gelassen“
Siehe angehängtes Foto: Tmed 2014-10-19
„23.10.2014 - Für „Sunny“ zeitweise Vorführbecken im alten Delfinarium I geöffnet“
Siehe angehängtes Foto: TRev 2014-10-23
Die Verstöße gegen die Vorgaben des Säugetiergutachtens haben wir bereits bei unserer Anzeige Nr. 4 zur Anzeige gebracht.
"Sunny" wurde wochenlang vor der Geburt ihres Kalbes "Nami" in dem kleinen Rundbecken, welches eine Wasserfläche von nur 113 m2 aufweist, eingesperrt. Sie musste gar noch 2 Wochen nach der Geburt von "Nami" in dem Rundbecken verbleiben, bis sie dann wieder das Vorführbecken nutzen konnte.
Seit dem 31.12.2014 bis März 2015 gab es anfangs zweimal täglich und später auch dreimal täglich eine Besucher-Vorstellung des Kalbes "Nami" und ihrer Mutter "Sunny" in dem Vorführbecken des alten Delfinariums I!
Bei allen Vorstellungen wurden mehrere Delfine in dem Becken des alten Delfinariums I eingesperrt. Meistens waren es "Nami", "Sunny" und "Jenny". Selten war dabei die Schleuse 12 zum Trakt oder die Schleuse 11 zum Rundbecken geöffnet, was wir an mehreren Recherche-Tagen dokumentiert haben.
Den Delfinen stand dabei eine Wasser-Fläche von gerade einmal 176,2 m2 zur Verfügung. Vorgeschrieben ist eine Wasser-Fläche von mindestens 600 m2!
"Sunny" und ihr Kalb "Nami" befanden sich seit dem 31.10.2014 in diesen überdachten Beckenbereichen des Delfinariums I und waren mindestens bis zum 17.03.2015 noch nie zusammen in den Außenbecken der "Delfin-Lagune", was auch im Tiergarten bestätigt wird.
"Sunny" war vom 15.09.2014 bis zum 21.03.2015 immer im alten Delfinarium I eingesperrt!
„Nami“ war vom 30.10.2014 bis zum 21.03.2015 im alten Delfinarium I immer eingesperrt!
Andere Delfine waren zeitweise in einem oder mehreren Becken im alten Delfinarium I eingesperrt. Dabei waren immer die Schleusen 1 und 2 zu den Außenbecken der „Delfin-Lagune“ geschlossen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
im gesamten Zeitraum, vom 15.09.2014 bis zum 21.03.2015, kam es TÄGLICH zu Verstößen gegen die Vorgaben des Säugetiergutachtens, die wir hiermit zu Anzeige bringen.
1.)
Verstoß
Vorgabe des Säugetiergutachtens:
24.1 Gehegeanforderungen
"Für eine sozial intakte Gruppe von bis zu 5 erwachsenen Großen Tümmlern gelten folgende Mindestmaße:
Die frei zugängliche und von den Tieren voll nutzbare Gesamtfläche des Mehrbeckensystems muss mindestens 600 m2 mit einem Wasservolumen von mindestens 2.200 m3 betragen. Für jedes weitere Tier ist zusätzlich eine Wasserfläche von 75 m2 mit einem Wasservolumen von 300 m3 erforderlich.“
Weitere Vorgabe: II Allgemeine und tiermedizinische Anforderungen 1 Gehegeanforderungen
„1.2 Die Flächen- und Raummaße legen die kleinste jeweils zulässige Gehegegröße fest. Die Gehege dürfen auch nicht kleiner sein, wenn weniger als die in dem Gutachten genannte Zahl an Tieren gehalten wird. Die Gehege müssen von allen Tieren ganzjährig zeitgleich genutzt werden können.“
Allen Delfinen stand maximal eine Wasser-Fläche von gerade einmal 352,9 m2 und ein Wasser-Volumen von 1.393 m3 zur Verfügung!
Anmerkung: Tatsächlich noch weniger Wasser-Volumen!
Aufgrund technischer Baumängel in der "Delfin-Lagune", wurde der Wasserstand um 15 cm abgesenkt!
Da die "Delfin-Lagune" durch Schwimm-Schleusen mit den Innenbecken des Delfinariums verbunden sind, hat sich auch der Wasserstand im alten Delfinarium I abgesenkt!
Das hier angegebene Wasser-Volumen war deshalb in allen Becken tatsächlich noch geringer!
Oftmals waren gar die Schleusen zu den anderen Becken im alten Delfinarium I geschlossen und die Tiere hatten noch weniger Platz zur Verfügung!
Zudem weist eines der drei Becken (Trakt) im alten Delfinarium I eine Eigenschaft auf, die heutzutage überhaupt nicht mehr zulässig ist und als Wasser-Fläche eigentlich gar nicht mehr berechnet werden dürfte:
II Allgemeine und tiermedizinische Anforderungen 1 Gehegeanforderungen
"1.10 Gehege dürfen im Grundriss keine spitzen Winkel und keine Sackgassen aufweisen."
Der „Trakt“ mit seinen gerade einmal 63,7 m2 ist eine Sackgasse, die von den Delfinen nur durch eine einzige enge Schwimmschleuse erreicht werden kann. Wird hier ein Delfin durch einen oder mehreren Artgenossen bedrängt und dabei die einzig vorhandene Schwimmschleuse blockiert, so gibt es für ihn keinerlei Flucht- oder Rückzugsmöglichkeiten, die jedoch vorgeschrieben sind!
Diese Schwimmschleuse zwischen Vorführbecken und Trakt müsste umgehend zugemauert werden!
==========================
2.)
Verstoß
Vorgabe des Säugetiergutachtens:
2 Haltungsansprüche
2.2. Vorgabe des Säugetiergutachtens:
"Die Gehege müssen so strukturiert sein, dass für alle Tiere geeignete und jederzeit zugängliche Rückzugsmöglichkeiten gegenüber Artgenossen und, sofern erforderlich, Besuchern vorhanden sind und aggressives Verhalten durch natürliches Ausweichverhalten vermieden werden kann."
Die Delfine hatten an allen oben genannten Recherche-Tagen überhaupt keine geeignete und jederzeit zugängliche Rückzugsmöglichkeiten!
==========================
3.)
Verstoß
Vorgabe des Säugetiergutachtens:
12 II Allgemeine und tiermedizinische Anforderungen 1 Gehegeanforderungen
„Die Gehege müssen von allen Tieren ganzjährig zeitgleich genutzt werden können.“
Diese Vorgabe wird im Nürnberger Delfinarium nie erfüllt! Kein Delfin hat zu jeder Zeit Zugang zu allen Becken!
==========================
4.)
Verstoß
24.1 Gehegeanforderungen
"Für das Wohlbefinden der Tiere ist es wichtig, dass sie regelmäßig dem Sonnenlicht bzw. dem freien Himmel (einschließlich Regen) ausgesetzt sind. Daher ist ihnen täglich so lange wie möglich Zugang zu einem Außengehege zu gewähren. Bei bestehenden Anlagen ohne Außengehege soll das Innengehege so gestaltet werden, dass es wichtige Umweltreize zulässt, z. B. indem das Dach geöffnet werden kann."
Im alten Delfinarium I kann den Delfinen kein Sonnenlicht, bzw. freier Himmel geboten werden, weil sich die Dächer der Vorführhalle, des Rundbecken-Gebäudes und des Trakt-Gebäudes nicht öffnen lassen. Nach eigenen Angaben des Tiergartens, war der Delfinmutter "Sunny" und ihrem Nachwuchs "Nami" es im Winter bei diesen Temperaturen nicht zuzumuten, dass sie in die Außenbecken kommen, denn dafür sei das Wasser zu kalt.
Wir erinnern:
"Sunny" war vom 15.09.2014 bis zum 21.03.2015 immer im alten Delfinarium I eingesperrt!
„Nami“ war vom 30.10.2014 bis zum 21.03.2015 im alten Delfinarium I immer eingesperrt!
==========================
5.)
Verstoß
24.1 Gehegeanforderungen
"Gehegeeinrichtung - Boden und Wände sollten unterschiedliche Strukturen aufweisen, um das Erkundungsverhalten der Tiere zu fördern"
Diese Vorgabe wird im alten Delfinarium I nicht erfüllt! Der Boden und die Wände sind kahl und glatt und bestehen aus Beton. Die Förderung des Erkundungsverhaltens ist für die Tiere dort überhaupt nicht möglich.
Keine sozialverträgliche Gruppe schafft Probleme!
Nach über einem halben Jahr nach der Geburt von „Nami“ ist es dem Tiergarten Nürnberg bisher nicht gelungen, eine sozialverträgliche Delfin-Gruppe aufzubauen. Eine Vergesellschaftung aller Delfine wurde bisher nicht erreicht. Durch die Separierungen und der Enge in den Becken bedrängen sich auch die Delfine untereinander. Einige Delfine weisen Bisswunden und Kratzer auf, auch das Delfin-Kalb "Nami"!
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeigen wir den Nürnberger Tiergarten wegen Tierquälerei und der Nichteinhaltung von Vorgaben des Säugetiergutachtens für die Haltung von Delfinen an.
Es ist Zeit, dass Konsequenzen erfolgen und dass die Delfinzucht umgehend verboten und dem Tiergarten Nürnberg seine Betriebsgenehmigung für sein Delfinarium entzogen wird!
Den Empfang unserer E-Mail wollen sie uns bitte kurzfristig bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Morlok
CEO ProWal
------------------------------
Projekt Walschutzaktionen (ProWal) Gemeinnützige Meeressäuger-Umweltschutzgesellschaft gUG (haftungsbeschränkt) – St-Nr.: 18158/02431 Amtsgericht Freiburg HR B 704171 Gesellschafter-Geschäftsführer: Andreas Morlok Haydnstraße 1 D-78315 Radolfzell Tel: 0049 (0)7732 14324 E-Mail: ProWal-Deutschland@t-online.de Internet: www.walschutzaktionen.de
Tiermedizinische Tagesberichte:
6 Delfine im Vorführbecken des Alten Delfinariums I