Nürnberger Delfinarium – 7. Anzeige wegen Tierquälerei - Verstöße gegen das Säugetiergutachten
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie wir schon in unseren bisherigen Anzeigen darauf hingewiesen haben, verstößt der Tiergarten Nürnberg permanent gegen die geltenden Vorgaben zur Delfin-Haltung.
Die Vorgaben für die Mindestanforderungen für die Haltung von Delfinen in Gefangenschaft sind in dem Säugetiergutachten vom 07.05.2014 geregelt, an das sich auch der Tiergarten Nürnberg halten muss!
Laut einem Schreiben/Bescheid des Umweltamtes Nürnberg vom 27.07.2011 an den Tiergarten Nürnberg wurde in I. 3. darauf hingewiesen: „Die Vorgaben des geltenden Gutachtens über die Haltung von Säugetieren sind einzuhalten.“
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeigen wir den Nürnberger Tiergarten wegen Tierquälerei und der Nichteinhaltung von Vorgaben des Säugetiergutachtens für die Haltung von Delfinen an.
Die Vorgabe des Säugetiergutachtens:
24.3 Haltungsansprüche
"Lebensraumbereicherung: Jedes Programm zur Lebensraumbereicherung muss auf den natürlichen Verhaltensweisen der Tiere aufbauen und soll abwechslungsreich gestaltet werden. Beschäftigung und Vorstellung der Tiere haben unter Aufsicht erfahrener Tierpfleger und nach der Methode der Positivverstärkung zu erfolgen. Ein abwechslungsreiches Angebot an Spielzeug mit und ohne Futter ist zu gewährleisten."
An einigen Recherche-Tagen haben wir festgestellt, dass es kein abwechslungsreiches Programm der Lebensraumbereicherung für die Delfine im Nürnberger Tiergarten gibt. Ein gewährleistetes Angebot an Spielzeug gibt es oftmals überhaupt nicht, was nicht akzeptabel ist.
Den Delfinen wurden über einen längeren Zeitraum entweder überhaupt kein Spielzeug oder viel zu wenig oder für die Tiere überhaupt kein zugängliches Spielzeug zur Verfügung gestellt!
Es kam auch immer wieder vor, dass nach den Präsentationen vor Publikum, das vorhandene Spielzeug von den Zoo-Mitarbeitern wieder eingesammelt und mitgenommen wurde!
Für die verspielten Delfine ist dies eine unnötig geschaffene monotone Umgebung der Reizarmut. Langeweile ist für die Tiere eine Qual, welche nicht hinnehmbar ist und auch gegen die Vorgabe des Säugetiergutachtes verstößt!
Unsere Feststellungen an folgenden Recherche-Tagen von Ende Dezember 2014 bis zum April 2015:
27.12.2014 – 15.23 Uhr – Den Delfinen stand kein zugängliches Spielzeug zur Verfügung - Siehe Foto 1 (Anhang)
Während der 11.00 Uhr-Präsentation wurde den Delfinen ein einziger Ring gezeigt, aber nicht zur Verfügung gestellt – Weiteres Spielzeug ebenfalls nicht –
12.15 Uhr – Den Delfinen stand immer noch kein Spielzeug zur Verfügung – Fotos 6 + 7 (Anhang)
14.40 Uhr - Den Delfinen stand immer noch kein Spielzeug zur Verfügung – Fotos 8 - 10 (Anhang)
==========================================
10.01.2015
11.00 Uhr – Den Delfinen stand bis zur 11.00-Uhr Präsentation kein einziges Spielzeug zur Verfügung – Die Zoo-Mitarbeiter brachten es erst zur Präsentation mit – Fotos 1 + 2 (Anhang)
12.10 Uhr – Den Delfinen stand überhaupt kein Spielzeug zur Verfügung – Fotos 3 + 4
Den Delfinen stand kein zugängliches Spielzeug zur Verfügung – Das Spielzeug lag für die Delfine unerreichbar auf einer Strandungsbühne - Fotos 1 + 2 (Anhang)
Drei Delfine im alten Delfinarium I haben überhaupt kein Spielzeug. Sie beschäftigen sich mit einem Blatt einer Deko-Pflanze, welches ins Becken gefallen ist! - Foto 1 (Anhang)
wie man unschwer feststellen kann, ist die Unterforderung der Delfine durch den Entzug von Spielzeug keine Ausnahme, sondern die Regel und hat System!
Würden die Delfine neben einer ausreichenden Fütterung außerhalb der Show-Zeiten auch immer ausreichend beschäftigt werden, sie hätten dann wohl kaum oder überhaupt kein Interesse mehr, noch an den Präsentationen teilzunehmen!
Zum Spieltrieb von Delfinen, dem der Tiergarten Nürnberg längst bekannt ist, möchten wir anmerken:
In dem Buch „Delphine …wie sie wirklich sind“ (1. Auflage 1979) beschreibt der ehemalige Delfintrainer des Nürnberger Delfinariums, Siegbert Stümpke, wie groß der natürliche Spieltrieb der Delfine ist.
„Gerade bei Marina fällt es uns immer wieder auf, daß Delphine unglaublich verspielte und heitere Tiere sind, ständig auf der Suche nach Abwechslung und immer zu Dummheiten aufgelegt.“
Am 04.04.2015 dokumentierten wir einen Fall, wie ein einfallsreicher Delfin versucht vergeblich an Spielzeug zu gelangen!
hiermit zeigen wir den Nürnberger Tiergarten wegen Tierquälerei und der Nichteinhaltung von Vorgaben des Säugetiergutachtens für die Haltung von Delfinen an.
Da der Nürnberger Tiergarten den Delfinen ohnehin keinen natürlichen Lebensraum bieten kann, in dem die Tiere ihre natürlichen Verhaltensweisen ausleben können, ist das Vorenthalten von Spielzeug nicht nur naturwidrig, sondern ein Skandal!
Würden die Delfine ausreichend beschäftigt werden, dann müsste sich auch häufiger erfahrenes Tierpfleger-Personal an den Becken befinden. An keinem einzigen unserer Recherche-Tagen, die wir vom Dezember 2014 bis zum Mai 2015 durchführten, waren solche Zoo-Mitarbeiter andauernd an den Delfin-Becken anwesend!
Entweder hat der Zoo nicht ausreichend qualifizierte Mitarbeiter oder er spart an Personalkosten - auf Kosten der Bedürfnisse der Delfine und auch deren Sicherheit!
Wie wir schon in der Anzeige 6 bemängelten, stand den Delfinen an einigen Recherche-Tagen Spielzeug zur Verfügung, aber es befand sich kein qualifiziertes Aufsichtspersonal an den Becken. Selbst der Sicherheitsdienst verließ oftmals den Lagunen-Bereich, so dass niemand bemerken würde, wenn Delfine versuchen würden, an außerhalb der Becken liegendes Spielzeug zu gelangen. Hierbei besteht eine hohe Sicherheitslücke für die Delfine, die nicht akzeptabel ist!
Es ist Zeit, dass Konsequenzen erfolgen und dass die Delfinzucht umgehend verboten und dem Tiergarten Nürnberg seine Betriebsgenehmigung für sein Delfinarium entzogen wird!
Den Empfang unserer E-Mail möchten sie uns bitte kurzfristig bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Morlok
CEO ProWal
------------------------------
Projekt Walschutzaktionen (ProWal) Gemeinnützige Meeressäuger-Umweltschutzgesellschaft gUG (haftungsbeschränkt) – St-Nr.: 18158/02431 Amtsgericht Freiburg HR B 704171 Gesellschafter-Geschäftsführer: Andreas Morlok Haydnstraße 1 D-78315 Radolfzell Tel: 0049 (0)7732 14324 E-Mail: ProWal-Deutschland@t-online.de Internet: www.walschutzaktionen.de