Nürnberger Delfinarium – 8. Anzeige wegen Tierquälerei - Verstöße gegen das Säugetiergutachten
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie wir schon in unseren bisherigen Anzeigen darauf hingewiesen haben, verstößt der Tiergarten Nürnberg permanent gegen die geltenden Vorgaben zur Delfin-Haltung.
Die Vorgaben für die Mindestanforderungen für die Haltung von Delfinen in Gefangenschaft sind in dem Säugetiergutachten vom 07.05.2014 geregelt, an das sich auch der Tiergarten Nürnberg halten muss!
Laut einem Schreiben/Bescheid des Umweltamtes Nürnberg vom 27.07.2011 an den Tiergarten Nürnberg wurde in I. 3. darauf hingewiesen: „Die Vorgaben des geltenden Gutachtens über die Haltung von Säugetieren sind einzuhalten.“
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeigen wir den Nürnberger Tiergarten wegen Tierquälerei und der Nichteinhaltung von Vorgaben des Säugetiergutachtens für die Haltung von Delfinen an.
Die Vorgaben des Säugetiergutachtens:
„II Allgemeine und tiermedizinische Anforderungen 1 Gehegeanforderungen 1.10 Die Gehege sind so zu gestalten und auszustatten, dass eine Verletzung oder gesundheitliche Gefährdung der Tiere so sicher ausgeschlossen wird, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Gehege dürfen im Grundriss keine spitzen Winkel und keine Sackgassen aufweisen.
2 Haltungsansprüche
2.2 ... Die Gehege müssen so strukturiert sein, dass für alle Tiere geeignete und jederzeit zugängliche Rückzugsmöglichkeiten gegenüber Artgenossen und, sofern erforderlich, Besuchern vorhanden sind und aggressives Verhalten durch natürliches Ausweichverhalten vermieden werden kann.“
Das sogenannte Ruhebecken (Foto im Anhang), in unserem Becken-Plan, als „Trakt“ (Foto im Anhang) bezeichnet, im Alten Delfinarium I weist lediglich eine einzige Schwimm-Schleuse (12) auf. Dieser jahrzehntealte Bereich des Alten Delfinariums I entspricht heute nicht mehr den Vorgaben des Säugetiergutachtens, denn er stellt sich als reine Sackgasse dar!
Würde sich in diesem Becken einer oder mehrere Delfine befinden, die einen anderen Artgenossen bedrängen oder jagen und nur einer der Delfine die Schwimmschleuse versperren, so hätte der Gejagte keinerlei Fluchtmöglichkeit, um in das Vorführbecken (Foto im Anhang) zu gelangen! Dieses Ruhebecken erweist sich als Falle, aus dem es für einen bedrängten Delfin kein Ausweichen geben kann. Dass sich die Delfine im Nürnberger Delfinarium bedrängen und auch beißen, ist hinlänglich bekannt!
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeigen wir den Nürnberger Tiergarten wegen Tierquälerei und der Nichteinhaltung von Vorgaben des Säugetiergutachtens für die Haltung von Delfinen an.
Wir fordern, dass dieser Beckenbereich umgehend geschlossen und für die Delfine, durch z. B. das Zumauern der Schleuse, unzugänglich gemacht wird!
Den Empfang unserer E-Mail möchten sie uns bitte kurzfristig bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Morlok
CEO ProWal
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Projekt Walschutzaktionen (ProWal) Gemeinnützige Meeressäuger-Umweltschutzgesellschaft gUG (haftungsbeschränkt) – St-Nr.: 18158/02431 Amtsgericht Freiburg HR B 704171 Gesellschafter-Geschäftsführer: Andreas Morlok Haydnstraße 1 D-78315 Radolfzell Tel: 0049 (0)7732 14324 E-Mail: ProWal-Deutschland@t-online.de Internet: www.walschutzaktionen.de
Ruhebecken/Trakt – Foto von 2009
Schleuse 12 zwischen Trakt und Vorführbecken im Alten Delfinarium I