Nürnberger Delfinarium – 11. Anzeige wegen Tierquälerei - Verstöße gegen das Säugetiergutachten
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie wir schon in unseren bisherigen Anzeigen darauf hingewiesen haben, verstößt der Tiergarten Nürnberg permanent gegen die geltenden Vorgaben zur Delfin-Haltung.
Die Vorgaben für die Mindestanforderungen für die Haltung von Delfinen in Gefangenschaft sind in dem Säugetiergutachten vom 07.05.2014 geregelt, an das sich auch der Tiergarten Nürnberg halten muss!
Laut einem Schreiben/Bescheid des Umweltamtes Nürnberg vom 27.07.2011 an den Tiergarten Nürnberg wurde in I. 3. darauf hingewiesen: „Die Vorgaben des geltenden Gutachtens über die Haltung von Säugetieren sind einzuhalten.“
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeigen wir den Nürnberger Tiergarten wegen Tierquälerei und der Nichteinhaltung von Vorgaben des Säugetiergutachtens für die Haltung von Delfinen an.
Am 09.12.2014 und am 10.12.2014 wurden über den beiden Außenbecken 1 + 6 der „Delfin-Lagune“ eine Traglufthalle aufgebaut.
An beiden Tagen stellten wir fest, dass acht Delfine in dem Außenbecken 2/3 der „Delfin-Lagune“ eingesperrt waren. Alle Schleusen zu den angrenzenden Becken waren an beiden Tagen geschlossen.
"Für eine sozial intakte Gruppe von bis zu 5 erwachsenen Großen Tümmlern gelten folgende Mindestmaße:
Die frei zugängliche und von den Tieren voll nutzbare Gesamtfläche des Mehrbeckensystems muss mindestens 600 m2 mit einem Wasservolumen von mindestens 2.200 m3 betragen. Für jedes weitere Tier ist zusätzlich eine Wasserfläche von 75 m2 mit einem Wasservolumen von 300 m3 erforderlich.“
Den acht Delfinen stand an beiden Tagen eine Wasser-Fläche von 668,5 m2 zur Verfügung. Vorgeschrieben ist eine Wasserfläche von mindestens 825 m2. An beiden Tagen wurden den Delfinen nicht den vorgeschriebenen Platz zur Verfügung gestellt!
Weitere Vorgabe des Säugetiergutachtens:
II Allgemeine und tiermedizinische Anforderungen
1 Gehegeanforderungen
1.2
„Die Gehege müssen von allen Tieren ganzjährig zeitgleich genutzt werden können.“
Diese Vorgabe wurde an beiden Tagen nicht erfüllt. Keiner der acht Delfin hatte Zugang zu einem anderen Becken!
Weitere Vorgabe des Säugetiergutachtens:
2 Haltungsansprüche
2.2.
"Die Gehege müssen so strukturiert sein, dass für alle Tiere geeignete und jederzeit zugängliche Rückzugsmöglichkeiten gegenüber Artgenossen und, sofern erforderlich, Besuchern vorhanden sind und aggressives Verhalten durch natürliches Ausweichverhalten vermieden werden kann."
Auch diese Vorgabe wurde nicht erfüllt. Den acht Delfinen standen keine Rückzugsmöglichkeiten vor Besuchern oder ihrer Artgenossen zur Verfügung!
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeigen wir den Nürnberger Tiergarten wegen Tierquälerei und der Nichteinhaltung von Vorgaben des Säugetiergutachtens für die Haltung von Delfinen an.
Es ist Zeit, dass Konsequenzen erfolgen und dass die Delfinzucht umgehend verboten und dem Tiergarten Nürnberg seine Betriebsgenehmigung für sein Delfinarium entzogen wird!
Den Empfang unserer E-Mail möchten sie uns bitte kurzfristig bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Morlok
CEO ProWal
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