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23.06.2015 


Nürnberger Delfinarium – 12. Anzeige wegen Tierquälerei - Verstöße gegen das Säugetiergutachten

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie wir schon in unseren bisherigen Anzeigen darauf hingewiesen haben, verstößt der Tiergarten Nürnberg permanent gegen die geltenden Vorgaben zur Delfin-Haltung.

Die Vorgaben für die Mindestanforderungen für die Haltung von Delfinen in Gefangenschaft sind in dem Säugetiergutachten vom 07.05.2014 geregelt, an das sich auch der Tiergarten Nürnberg halten muss!

http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tierschutz/GutachtenLeitlinien/HaltungSaeugetiere.pdf?__blob=publicationFile

Laut einem Schreiben/Bescheid des Umweltamtes Nürnberg vom 27.07.2011 an den Tiergarten Nürnberg wurde in I. 3. darauf hingewiesen: „Die Vorgaben des geltenden Gutachtens über die Haltung von Säugetieren sind einzuhalten.“


 
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeigen wir den Nürnberger Tiergarten wegen Tierquälerei und der Nichteinhaltung von Vorgaben des Säugetiergutachtens für die Haltung von Delfinen an.


Am 17.03.2015 wurde die über den beiden Außenbecken 1 + 6 der „Delfin-Lagune“ aufgebaute Traglufthalle abgebaut.


An diesem Tag stellten wir fest, dass sieben Delfine in dem Außenbecken 2/3 der „Delfin-Lagune“ eingesperrt waren.


Alle Schleusen zu den angrenzenden Becken waren geschlossen.


 
17.03.2015:


Fotos 1 – 3 im Anhang



Video:
https://www.youtube.com/watch?v=vgTSCOtsJ8Q&feature=em-upload_owner

 


Die Vorgabe des Säugetiergutachtens:


24.1 Gehegeanforderungen

"Für eine sozial intakte Gruppe von bis zu 5 erwachsenen Großen Tümmlern gelten folgende Mindestmaße:

Die frei zugängliche und von den Tieren voll nutzbare Gesamtfläche des Mehrbeckensystems muss mindestens 600 m2 mit einem Wasservolumen von mindestens 2.200 m3 betragen. Für jedes weitere Tier ist zusätzlich eine Wasserfläche von 75 m2 mit einem Wasservolumen von 300 m3 erforderlich.“


Den sieben Delfinen stand eine Wasser-Fläche von 668,5 m2 zur Verfügung. Vorgeschrieben ist eine Wasserfläche von mindestens 750 m2. Den Delfinen wurde nicht den vorgeschriebenen Platz zur Verfügung gestellt!


 


Weitere Vorgabe des Säugetiergutachtens:



II Allgemeine und tiermedizinische Anforderungen


1 Gehegeanforderungen

1.2

 
„Die Gehege müssen von allen Tieren ganzjährig zeitgleich genutzt werden können.“


Diese Vorgabe wurde nicht erfüllt. Keiner der sieben Delfine hatte Zugang zu einem anderen Becken!

 




Weitere Vorgabe des Säugetiergutachtens:


 
2 Haltungsansprüche

2.2.

"Die Gehege müssen so strukturiert sein, dass für alle Tiere geeignete und jederzeit zugängliche Rückzugsmöglichkeiten gegenüber Artgenossen und, sofern erforderlich, Besuchern vorhanden sind und aggressives Verhalten durch natürliches Ausweichverhalten vermieden werden kann."


 
Auch diese Vorgabe wurde nicht erfüllt. Den sieben Delfinen standen keine Rückzugsmöglichkeiten vor Besuchern oder ihrer Artgenossen zur Verfügung!


Zum selben Zeitpunkt wurden drei Delfine zwei Tage lang in den Becken des Alten Delfinariums I eingesperrt.



Video:
https://www.youtube.com/watch?v=vgTSCOtsJ8Q&feature=em-upload_owner

 

 

Vorgabe des Säugetiergutachtens:


24.1 Gehegeanforderungen

"Für eine sozial intakte Gruppe von bis zu 5 erwachsenen Großen Tümmlern gelten folgende Mindestmaße:

Die frei zugängliche und von den Tieren voll nutzbare Gesamtfläche des Mehrbeckensystems muss mindestens 600 m2 mit einem Wasservolumen von mindestens 2.200 m3 betragen. Für jedes weitere Tier ist zusätzlich eine Wasserfläche von 75 m2 mit einem Wasservolumen von 300 m3 erforderlich.“

 
Den drei Delfinen standen an zwei Tagen maximal eine Wasser-Fläche von gerade einmal 352,9 m2 und ein Wasser-Volumen von 1.393 m3 zur Verfügung (1.348,4 m3 ohne Schwimm-Schleusen)!

 Um 11.00 dokumentierten wir gar, dass die drei Delfine nur in dem Vorführbecken eingesperrt waren!

 

Fotos 4 + 5 im Anhang


Video:
https://www.youtube.com/watch?v=vgTSCOtsJ8Q&feature=em-upload_owner

 

Den drei Delfinen standen dabei nur eine Wasser-Fläche von 176,2 m2 und ein Wasser-Volumen von 718 m3 zur Verfügung!


Weitere Vorgabe des Säugetiergutachtens:


2 Haltungsansprüche
2.2.


"Die Gehege müssen so strukturiert sein, dass für alle Tiere geeignete und jederzeit zugängliche Rückzugsmöglichkeiten gegenüber Artgenossen und, sofern erforderlich, Besuchern vorhanden sind und aggressives Verhalten durch natürliches Ausweichverhalten vermieden werden kann."

 
Die drei Delfine hatten überhaupt keine geeigneten und jederzeit zugänglichen Rückzugsmöglichkeiten!

 


Weitere Vorgabe des Säugetiergutachtens:


"Für das Wohlbefinden der Tiere ist es wichtig, dass sie regelmäßig dem Sonnenlicht bzw. dem freien Himmel (einschließlich Regen) ausgesetzt sind. Daher ist ihnen täglich so lange wie möglich Zugang zu einem Außengehege zu gewähren."


Im Alten Delfinarium I kann den Delfinen kein Sonnenlicht, bzw. freier Himmel geboten werden, weil sich die Dächer der Vorführhalle, des Rundbecken-Gebäudes und des Trakt-Gebäudes nicht öffnen lassen.

Es war überhaupt nicht notwendig, dass drei Delfine im Alten Delfinarium I untergebracht waren. Beim Aufbau der Traglufthalle am 10.12.2014 befanden sich acht Delfine in den Außen-Becken der „Delfin-Lagune“.


 
 

Weitere Vorgabe des Säugetiergutachtens:


II Allgemeine und tiermedizinische Anforderungen


1 Gehegeanforderungen

1.2

„Die Gehege müssen von allen Tieren ganzjährig zeitgleich genutzt werden können.“

Diese Vorgabe wurde nicht erfüllt. Keiner der Delfine, weder die sieben draußen noch die drei drinnen, hatten Zugang zu allen Becken!


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeigen wir den Nürnberger Tiergarten wegen Tierquälerei und der Nichteinhaltung von Vorgaben des Säugetiergutachtens für die Haltung von Delfinen an.

Es ist Zeit, dass Konsequenzen erfolgen und dass die Delfinzucht umgehend verboten und dem Tiergarten Nürnberg seine Betriebsgenehmigung für sein Delfinarium entzogen wird!

Den Empfang unserer E-Mail möchten sie uns bitte kurzfristig bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Morlok

CEO ProWal

 
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gUG (haftungsbeschränkt) –
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Gesellschafter-Geschäftsführer: Andreas Morlok
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