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24.06.2015



Nürnberger Delfinarium – 13. Anzeige wegen Tierquälerei - Verstöße gegen das Säugetiergutachten

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Tiergarten Nürnberg verstößt permanent gegen die geltenden Vorgaben zur Delfin-Haltung.

Die Vorgaben für die Mindestanforderungen für die Haltung von Delfinen in Gefangenschaft sind in dem Säugetiergutachten vom 07.05.2014 geregelt, an das sich auch der Tiergarten Nürnberg halten muss!

 
http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tierschutz/GutachtenLeitlinien/HaltungSaeugetiere.pdf?__blob=publicationFile


Laut einem Schreiben/Bescheid des Umweltamtes Nürnberg vom 27.07.2011 an den Tiergarten Nürnberg wurde in I. 3. darauf hingewiesen: „Die Vorgaben des geltenden Gutachtens über die Haltung von Säugetieren sind einzuhalten.“


 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 
hiermit zeigen wir den Nürnberger Tiergarten wegen Tierquälerei und der Nichteinhaltung von Vorgaben des Säugetiergutachtens für die Haltung von Delfinen an.

 
Die Vorgabe des Säugetiergutachtens:

24.1 Gehegeanforderungen


„Der freie Raum oberhalb von Vorstellungsbecken muss mindestens 7 m, derjenige über weiteren Becken des Haltungssystems mindestens 3 m betragen.“



Wie aus den Bildern in der Anlage deutlich ersichtlich ist, beträgt der freie Raum oberhalb des Vorstellungsbeckens im Alten Delfinarium I nicht überall die mindestens vorgeschriebenen 7 Meter!


Das Vorstellungsbecken wird täglich für die Unterbringung von Delfinen genutzt.


 

Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit zeigen wir den Nürnberger Tiergarten wegen Tierquälerei und der Nichteinhaltung von Vorgaben des Säugetiergutachtens für die Haltung von Delfinen an.

Es ist Zeit, dass Konsequenzen erfolgen und dass die Delfinzucht umgehend verboten und dem Tiergarten Nürnberg seine Betriebsgenehmigung für sein Delfinarium entzogen wird!

Den Empfang unserer E-Mail möchten sie uns bitte kurzfristig bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Morlok

CEO ProWal


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Projekt Walschutzaktionen (ProWal)
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gUG (haftungsbeschränkt) –
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