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Bankverbindung für steuerlich abzugsfähige Spenden:
ProWal
Sparkasse Hegau-Bodensee
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Spenden an ProWal werden entsprechend der notariell beurkundeten Satzung für Aktionen und für die Förderung des Schutzes und der Erhaltung der Wale und Delfine und dessen Lebensraum und für weitere Tierschutzprojekte eingesetzt.
ProWal ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Geschäftsführung und Mitarbeiter sind im Gegensatz zu vielen anderen Organisationen ausschließlich ehrenamtlich ohne Bezug von Gehältern oder Zuwendungen tätig. Die Bilanzen von ProWal werden jährlich im Internet (www.ebundeszeiger.de) veröffentlicht.
ProWal ist vom Finanzamt Singen als gemeinnützig anerkannt.
ProWal ist steuerbefreit durch das Finanzamt Singen (St.Nr.: 18158/02431)
ProWal ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke des Tierschutzes zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittung) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Ihre Spenden sind steuerlich abzugsfähig. Für Beträge bis 200 € jährlich benötigen sie keine Spendenbescheinigung, wenn Sie auf Ihrer Einzahlung/Überweisung "ProWal – St.Nr.: 18158/02431“ vermerken. Bei Jahresbeträgen von über 200 € jährlich erhalten Sie auf Wunsch eine Spendenbescheinigung für Ihr Finanzamt.
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