Im Zuge seiner Sanierungspläne für die Außenbecken der sogenannten "Delfin-Lagune" plant der Nürnberger Tiergarten die Reaktivierung des bereits im Mai 2012 stillgelegten Alten Delfinariums II, das den Vorgaben über die Mindestanforderungen des Säugetiergutachtens für die Unterbringung von Delfinen nicht mehr erfüllt.
Eine Delfinhaltung in diesem Gebäude wäre heutzutage illegal!
Aktueller Becken-Plan des Delfinariums
Außenbecken der in 2011 gebauten "Delfin-Lagune" (links) und das Alte Delfinarium I, erbaut 1971/1989 (rechts)
Das in 1989 erbaute Delfinarium II befindet sich in einem separaten Gebäude und hat zwei kleine Becken.
Bis auf vom Zoo-Personal begleitete Führungen, war dieses Gebäude, welches sich im Betriebshof des Zoos befindet, für den allgemeinen Zoobesucher nicht zugänglich.
Das Delfinarium II wurde im Frühjahr 2012 vorübergehend stillgelegt.
was mit Zucht und Forschung wohl nichts zu tun hat!
Im Delfinarium II des Nürnberger Zoos wurden von November 2008 bis zum September 2011 zwei Delfine illegal in Gefangenschaft gehalten!
Die Mindestanforderungen des Säugetiergutachtens für die Haltung von Delfinen wurde nicht eingehalten. Den Delfinen wurde nicht der vorgeschriebene Platz zur Verfügung gestellt!
Im Delfinarium II waren die beiden in Soltau geborenen Delfine "Arnie" (geboren 2000) und "Joker" (geboren 1991) jahrelang illegal untergebracht. Die beiden männlichen Delfine sind Brüder und haben die gleichen Eltern (Fritz & Melbourne). Beide Delfine kamen nach der Schließung des Delfinariums im Heide-Park in Soltau Ende 2008 ins Delfinarium nach Nürnberg und sollten nur vorübergehend dort untergebracht werden, bis der Eigentümer, das englische Konsortium Merlin Entertainment, eine bessere Unterbringung für seine Delfine gefunden hatte.
Die beiden Brüder wurden im Sommer 2013 getrennt, obwohl sie schon seit 13 Jahren zusammenlebten. „Joker“ wurde für Zuchtbemühungen in ein holländisches Delfinarium nach Harderwijk verbracht. Da es in Deutschland verboten ist, einen Delfin allein zu halten, musste "Arnie" in die vorhandene Gruppe im Show-Delfinarium untergebracht und integriert werden, was nicht einfach erschien, denn es kamen zum Zeitpunkt des Abgangs von "Joker" noch zwei Delfinbullen („Rocco“ und „Kai“) aus Holland nach Nürnberg. Rangkämpfe waren zu diesem Zeitpunkt schon vorprogrammiert!
Laut dem alten Säugetiergutachten über die Mindestanforderungen von 1996, welches auch für den Nürnberger Tiergarten verbindlich war, galten für die Haltung von bis zu fünf Delfinen zu dieser Zeit diese Mindestanforderungen:
Eine Wasserfläche von: 400 m2
Ein Wasservolumen von: 1.500 m3
Beides wurde in den beiden Becken des Delfinariums II den Delfinen nicht geboten und deshalb war die Haltung der beiden Tiere über einen Zeitraum von etwa drei Jahren illegal!
Das DELFINARIUM II wurde im Mai 2012 vorübergehend stillgelegt.
Laut Aussage des Tiergarten Nürnberg (07.03.2014 auf seiner Facebook-Seite) wurde der Betrieb des Delfinariums II nach Inbetriebnahme der "Delfin-Lagune" eingestellt.
Im August 2014 veranstalteten wir eine Demonstration vor dem Tiergarten in Nürnberg und forderten die Behörden u.a. auch dazu auf, dass dieses Delfinarium II nun entgültig stillgelegt werden muss!
Stilllegung „Delfinarium II – für Forschung und Zucht“
Begründungen:
In dem 1989 errichteten Gebäude des Nürnberger Tiergartens („Delfinarium II – für Forschung und Zucht“) wurden von 2008 bis zum September 2011 zwei Delfine („Arnie“ und „Joker“) unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Die beiden Tiere stammten aus dem Heidepark Soltau und sollten nur vorübergehend im Nürnberger Delfinarium untergebracht werden, um in der „Zwischenzeit“ einen geeigneteren Platz für sie zu finden.
Das Delfinarium II befindet sich in einem separaten Gebäude. Es ist nicht mit dem für Besucher zugänglichen Delfinarium I (1971 erbaut) und der Delfin-Lagune (zusätzliche Außenbecken zum alten Delfinarium I - eröffnet Juni 2011) verbunden und befindet sich in einem abgeschotteten Bereich des Zoos.
Obwohl der Eigentümer der beiden Delfine („Arnie“ und „Joker“), das Vergnügungspark-Konsortium Merlin Entertainment (ME), uns und dem Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) bestätigte, dass "Delfine nicht artgerecht in Gefangenschaft gehalten werden können", gab ME die beiden Delfine 2008 als Leihgabe an das Nürnberger Delfinarium ab.
Das Delfinarium II wurde im Mai 2012 vorübergehend stillgelegt, da sich keine Delfine mehr in diesem Gebäude befanden.
Mit der Übernahme von zwei weiteren Delfinen aus dem Delfinarium Duisburg („Dolly“ und „Donna“) am 5. Mai 2014 für Zuchtbemühungen, ist es jedoch schon heute absehbar, dass die Anlage in dem alten Gebäude (Delfinarium II) wieder seinen Betrieb aufnehmen könnte, weil das Delfinarium I mit seinen Außenbecken im Winter zusätzlichen Tieren keinen Platz bietet. Wir kommen später darauf zurück.
In dem Gebäude des Delfinariums II gibt es zwei kleine Becken, welche jeweils nur eine Wassertiefe von 3,65 Meter aufweisen:
Das Becken I:
verfügt über eine Wasserfläche von 176,6 m2 und ein Wasservolumen von 626,9 m3.
Das Becken II:
verfügt über eine Wasserfläche von 78,5 m2 und ein Wasservolumen von 278,7 m3.
In einer Pressemitteilung der Stadt Nürnberg vom 28.07.2011 wurde das Wasservolumen des Delfinariums II mit 937 Kubikmeter angegeben.
Laut dem alten Säugetiergutachten von 1996, welches auch für den Nürnberger Tiergarten verbindlich war, galten für die Haltung von bis zu fünf Delfinen bisher diese Mindestanforderungen:
Eine Wasserfläche von: 400 m2
Ein Wasservolumen von: 1.500 m3
Beides wurde in den beiden Becken des Delfinariums II den Delfinen nicht geboten!
Laut dem neuen Säugetiergutachten vom 7. Mai 2014, welches auch von dem Präsident des Verbandes Deutscher Zoodirektoren unterzeichnet und damit als Mitglied dieses Verbandes auch für den Nürnberger Tiergarten gilt, wurden für die Haltung von Delfinen unter anderem diese Mindestanforderungen festgelegt:
Für eine sozial intakte Gruppe von bis zu 5 erwachsenen Großen Tümmlern gelten folgende Mindestmaße für die Becken:
Die frei zugängliche und von den Tieren voll nutzbare Gesamtfläche des Mehrbeckensystems muss mindestens 600 m2 mit einem Wasservolumen von mindestens 2.200 m3 betragen.
Wie erwähnt, weisen beide Becken eine Wasserfläche von 255,1 m2 und ein Wasservolumen von 905,6 (937) m3 auf. Vorgeschrieben sind jedoch mindestens 600 m2 Wasserfläche und 2.200 m3 Wasservolumen.
Die beiden Becken des Delfinariums II weisen zusammen nicht einmal die Hälfte der mindestens geforderten Wasserfläche und des Wasservolumens auf!
Zudem gilt die Vorgabe:
„Becken oder Beckenbereiche, die tierpflegerischen Maßnahmen dienen, können geringe Wassertiefen (< 3.5 m) aufweisen. Weitere Flachwasserbereiche (1,5 – 2 m Tiefe) können auch in den Hauptbecken zur Verfügung stehen. Umso wichtiger ist es, dass mindestens 50 % des Hauptbeckens eine Tiefe von über 4 m aufweisen.“
Eine Wassertiefe von mindestens 4 m weist keines der beiden Becken auf!
Eine vorübergehende oder längere Unterbringung von Delfinen zu Zucht oder anderen Zwecken kann in diesem Gebäude nicht hingenommen werden, da es den Tieren viel zu wenig Platz bietet. Wir erinnern an die beiden Delfinbrüder „Arnie“ und „Joker“, die über Jahre in diesen nicht den Vorgaben entsprechenden Becken in Gefangenschaft gehalten wurden.
Laut einem Schreiben/Bescheid des Umweltamtes vom 27.07.2011 an den Tiergarten Nürnberg wurde in I. 3. darauf hingewiesen: „Die Vorgaben des geltenden Gutachtens über die Haltung von Säugetieren sind einzuhalten.“
Festzustellen ist, dass sich der Nürnberger Tiergarten mehrere Jahre nicht an diesen schriftlichen Bescheid gehalten hat und die Vorgaben nicht erfüllte!
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir fordern die endgültige Stilllegung dieses Gebäudes für die Delfin-Haltung, da es den Tieren keinen ausreichenden Platz bieten kann und möchten Sie als zuständige Behörde darum bitten, Maßnahmen in die Wege zu leiten, in dem Delfinarium II keine zukünftige Delfinhaltungen mehr zu erlauben.
...
----------------------------
Am 22.08.2014 titelte nordbayern.de
„ProWal, der Tiergarten - und zwei Becken ohne Wasser“
"Tatsächlich muss ich Herrn Morlok in diesem Fall Recht geben", erklärt Tiergarten-Chef Dag Encke. "Die Becken haben wirklich zu wenig Wasser für Delfine - nämlich gar keines." Seit dem 15. Mai 2012 liegen die Becken trocken, werden nicht mehr genutzt. Delfine schwimmen dort also seit Jahren nicht mehr. Encke kann die Tierschützer allerdings beruhigen: "Die Mindestanforderung für die Haltung heimischer Spinnen sind dort jedoch erfüllt."
Der Tiergarten-Direktor, Dag Encke, machte sich vor einem Jahr nur lustig über unsere Forderung, das Delfinarium II endgültig stillzulegen, weil schon damals absehbar war, dass dort erneut illegal Delfine eingesperrt werden sollen! Diese Häme hätte er sich lieber erspart!
28.07.2015
Aufgrund von Baumängeln in der 2011 eröffneten sogenannten "Delfin-Lagune" trat Salzwasser in die Umgebung aus und verunreinigte ein Waldstück in einem nahegelegenen Landschaftsschutzgebiet. Auch gelang unkontrolliert Salzwasser ins Grundwasser, wobei die Grenzwerte weit überschritten wurden.
Die zuständigen Behörden schreiben dem Tiergarten Nürnberg eine Sanierung der "Delfin-Lagune" vor. Diese soll bei laufendem Zoobetrieb stattfinden! Das heißt, die Delfine sollen etwa zwei Jahre lang unter noch beengteren Umständen leben und dem Baulärm ausgesetzt werden! Die Behörden schreiben dem Zoo vor, dass vor dem Beginn der Sanierung ein Ausweich-Quartier für die Delfine eingerichtet werden muss.
Nun soll im Zuge der Sanierung der Außen-Becken der sogenannten „Delfin-Lagune“ das im Mai 2012 stillgelegte Alte Delfinarium II für 1,1 Millionen € hergerichtet und reaktiviert und dort erneut, wohl über mehrere Jahre, Delfine illegal eingesperrt werden! Diese Summe reicht bei weitem nicht aus, dass dieses Gebäude mit seinen zwei Mini-Becken alle Vorgaben der Anforderungen für die Haltung von Delfinen erfüllt!
"Hierzu sagte Tiergartendirektor Dr. Dag Encke: „Das mit der Eröffnung der Lagune stillgelegte Delfinarium 2 wird nach tierschutzfachlichen Vorgaben des Ordnungsamts wieder in Betrieb genommen. Das ist eine Voraussetzung für die Mängelbeseitigung.“ Die Ertüchtigung des alten Delfinariums startet im Herbst 2015. Die Arbeiten dauern voraussichtlich ein halbes Jahr; die Kosten betragen rund 1,1 Millionen Euro."
Warum reichen 1,1 Millionen Euro für die Reaktivierung des Alten Delfinariums II bei weitem nicht aus?
Wir möchten dies nun auf der Grundlage der Vorgaben über die Mindestanforderungen für die Haltung von Delfinen laut dem aktuellen Säugetiergutachen erläutern:
Für das Wohlbefinden der Tiere ist es wichtig, dass sie regelmäßig dem Sonnenlicht bzw. dem freien Himmel (einschließlich Regen) ausgesetzt sind. Daher ist ihnen täglich so lange wie möglich Zugang zu einem Außengehege zu gewähren. Bei bestehenden Anlagen ohne Außengehege soll das Innengehege so gestaltet werden, dass es wichtige Umweltreize zulässt, z. B. indem das Dach geöffnet werden kann."
Ein Außengehege gibt es im Delfinarium II keines! Es gibt jedoch auch kein Dach, welches sich öffnen lässt! Es müsste ein neues zu öffnendes Dach oberhalb der Becken installiert werden!
2. Vorgabe:
Gehegeanforderungen
"Die Haltung muss in einem Mehrbeckensystem erfolgen, das neben einem Hauptbecken mindestens ein Abtrennbecken sowie ggf. ein für medizinische Untersuchungen oder Behandlungen geeignetes Becken umfasst."
Es gibt nur zwei Becken.
Ein drittes Becken müsste errichtet werden!
3. Vorgabe:
"Innengehege:
Für eine sozial intakte Gruppe von bis zu 5 erwachsenen Großen Tümmlern gelten folgende Mindestmaße: Die frei zugängliche und von den Tieren voll nutzbare Gesamtfläche des Mehrbeckensystems muss mindestens 600 m2 mit einem Wasservolumen von mindestens 2.200 m3 betragen. Für jedes weitere Tier ist zusätzlich eine Wasserfläche von 75 m2 mit einem Wasservolumen von 300 m3 erforderlich."
Tatsächlich vorhanden:
Insgesamt verfügen beide Becken über:
eine Wasserfläche von 255,1 m2 und ein Wasservolumen von 905,6 m3 (937 m3)
Es müssten weitere Becken von mindestens einer Wasserfläche von 344,9 m2 und einem Volumen von 1.263 m3 errichtet werden!
4. Vorgabe:
"Becken oder Beckenbereiche, die tierpflegerischen Maßnahmen dienen, können geringe Wassertiefen (< 3.5 m) aufweisen. Weitere Flachwasserbereiche (1,5 - 2 m Tiefe) können auch in den Hauptbecken zur Verfügung stehen. Umso wichtiger ist es, dass mindestens 50 % des Hauptbeckens eine Tiefe von über 4 m aufweisen."
Die Tiefe der Becken I und II beträgt 3,65 m. Kein Becken verfügt über eine vorgeschriebene Tiefe von 4 m!
Es müssten alle Becken vertieft werden!
5. Vorgabe:
"Gehegeeinrichtung
Boden und Wände sollten unterschiedliche Strukturen aufweisen, um das Erkundungsverhalten der Tiere zu fördern."
Diese unterschiedliche Strukturen gibt es nicht und müssten eingerichtet werden!
Um das Delfinarium II nach "tierschutzfachlichen Vorgaben" einzurichten, reichen 1,1 Millionen Euro bei weitem nicht aus! Dafür sind mindestens 10 - 15 Millionen Euro notwendig!
Der Tiergarten Nürnberg verweigert jegliche Offenlegung seiner Kalkulation! Warum? Weil daraus klar hervorgehen würde, dass die rund 1,1 Millionen Euro sicherlich nicht ausreichen!
Über die Pläne des Nürnberger Zoos für die Sanierung der "Delfin-Lagune" und warum wir diese ablehnen, berichten wir ausführlich unter: