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Dieses Dossier besteht aus Fakten, die belegen, dass die Haltung von Delfinen im Nürnberger Delfinarium illegal ist!
Das Nürnberger Delfinarium ist für die Haltung und für die Zucht von Delfinen nicht geeignet!
Das Dossier 2015 belegt, dass der Nürnberger Tiergarten klar gegen die Vorgaben von Mindestanforderungen des Säugetiergutachtens und auch gegen andere behördliche Vorgaben verstößt.
An keinem einzigen unserer Recherche-Tagen und auch nicht an anderen Tagen wurde allen Delfinen den ihnen vorgeschriebenen zustehenden Mindestplatz geboten! Oftmals fehlten den Delfinen auch die vorgeschriebenen Rückzugsmöglichkeiten gegen über ihren Artgenossen oder gegenüber den Zoobesuchern.
Das Dossier 2015 belegt, dass im Zeitraum, in dem eine Delfinzucht im Nürnberger Delfinarium stattfindet, außer der Mutter und ihrem Nachwuchs, keinem einzigen weiteren Delfin den erforderlichen und vorgeschriebenen Platz geboten werden kann!
Die Erfassung der Verstöße wurde über den Zeitraum vom September 2014 bis zum März 2015 erhoben. Die Nichteinhaltung vieler Vorgaben sind keine Ausnahmen, sondern die tagtägliche Regel! Wir stellten mehr als 150 Verstöße gegen die Auflagen und Vorgaben alleine an unseren Recherche-Tagen fest. Es gab zudem noch tägliche und auch regelmäßige Verstöße.
Würde es die Auflage geben, dass der Tiergarten Nürnberg über alle seiner Becken seines Delfinariums WebCams installieren muss, dann wären diese Verstöße für jedermann tagtäglich ersichtlich!
Wir werden uns dafür einsetzen, dass Konsequenzen aus diesem Dossier erfolgen und dass die Delfinzucht umgehend verboten wird.
Zudem gefährdet das Delfinarium nicht nur die Delfine, sondern auch die Zoo-Besucher!
Auch werden wir uns dafür einsetzen, dass dem Tiergarten Nürnberg seine Betriebsgenehmigung für sein Delfinarium entzogen wird!
Andreas Morlok
CEO ProWal
Die Vorgaben für die Mindestanforderungen für die Haltung von Delfinen in Gefangenschaft sind in dem Säugetiergutachten vom 07.05.2014 geregelt, an die sich auch der Tiergarten Nürnberg halten muss!
Laut einem Schreiben/Bescheid des Umweltamtes Nürnberg vom 27.07.2011 an den Tiergarten Nürnberg wurde in I. 3. darauf hingewiesen: „Die Vorgaben des geltenden Gutachtens über die Haltung von Säugetieren sind einzuhalten.“
Die Ordnung der Wale (Cetacea) gliedert sich in Bartenwale (Mysticeti) und Zahnwale (Odontoceti). Alle Arten sind extrem an das Leben im Wasser angepasste, soziale Säugetiere mit komplexem Verhalten. Haltungserfahrungen liegen für ca. 20 Arten vor. Am häufigsten wird der zur Unterordnung der Zahnwale gehörende Große Tümmler (Tursiops truncatus) gehalten.
Unter den Großen Tümmlern finden sich Hochsee- und Küstenbewohner. Die Zusammensetzung der Gruppen kann unterschiedlich sein. Die hier vorgeschlagenen Bedingungen beziehen sich auf die Haltung des Großen Tümmlers, der eine durchschnittliche Körperlänge von 200 - 300 cm und ein durchschnittliches Körpergewicht von 150 - 350 kg aufweist.
24.1 Gehegeanforderungen
Bei der Haltung von Großen Tümmlern wie bei Delfinen allgemein ist die soziale Stabilität einer Gruppe vorrangiges Ziel. Die Haltungsbedingungen müssen in den Dienst dieses Ziels gestellt werden.
Die Haltung muss in einem Mehrbeckensystem erfolgen, das neben einem Hauptbecken mindestens ein Abtrennbecken sowie ggf. ein für medizinische Untersuchungen oder Behandlungen geeignetes Becken umfasst. Das Hauptbecken kann in mehrere Teilbereiche unterteilbar sein. Die Notwendigkeit weiterer Becken hängt von der Anzahl der Tiere sowie der Qualität ihrer sozialen Beziehungen zueinander ab.
Becken oder Beckenbereiche, die tierpflegerischen Maßnahmen dienen, können geringe Wassertiefen (< 3.5 m) aufweisen. Weitere Flachwasserbereiche (1,5 - 2 m Tiefe) können auch in den Hauptbecken zur Verfügung stehen. Umso wichtiger ist es, dass mindestens 50 % des Hauptbeckens eine Tiefe von über 4 m aufweisen. Der freie Raum oberhalb von Vorstellungsbecken muss mindestens 7 m, derjenige über weiteren Becken des Haltungssystems mindestens 3 m betragen.
Raumbedarf
Es müssen Innen- und Außengehege vorhanden sein.
Für das Wohlbefinden der Tiere ist es wichtig, dass sie regelmäßig dem Sonnenlicht bzw. dem freien Himmel (einschließlich Regen) ausgesetzt sind. Daher ist ihnen täglich so lange wie möglich Zugang zu einem Außengehege zu gewähren. Bei bestehenden Anlagen ohne Außengehege soll das Innengehege so gestaltet werden, dass es wichtige Umweltreize zulässt, z. B. indem das Dach geöffnet werden kann.
Außengehege:
Wie Innengehege. Wenn Innen- und Außengehege ständig miteinander verbunden sind, kann die Gesamtfläche als nutzbare Fläche berechnet werden.
Innengehege:
Für eine sozial intakte Gruppe von bis zu 5 erwachsenen Großen Tümmlern gelten folgende Mindestmaße: Die frei zugängliche und von den Tieren voll nutzbare Gesamtfläche des Mehrbeckensystems muss mindestens 600 m2 mit einem Wasservolumen von mindestens 2.200 m3 betragen. Für jedes weitere Tier ist zusätzlich eine Wasserfläche von 75 m2 mit einem Wasservolumen von 300 m3 erforderlich.
Gehegeeinrichtung
Boden und Wände sollten unterschiedliche Strukturen aufweisen, um das Erkundungsverhalten der Tiere zu fördern. Es muss eine Möglichkeit vorhanden sein, die Tiere schonend aus dem Wasser zu heben und zu behandeln.
Wasserqualität: Einzuhaltende chemische und physikalische Parameter
- pH-Wert: von 7,2 bis 8,4
- Salzgehalt: von 2,2 bis 3,5 %, d.h. 22 bis 35 g NaCl / l
- NO3-Konzentration: < 100 mg / l
Wasserhygiene: Chemische Stoffe, die der Gesundheit der Tiere nicht förderlich sind, dürfen nur in unbedenklichen Konzentrationen vorkommen. Die Becken müssen vollständig entleert werden können; Wasser und Salz müssen jederzeit verfügbar sein. Sämtliche Grenzwerte sind in kurzen Zeitintervallen zu überwachen.
Gehegebegrenzung
Beckenumrandungen müssen überall glatt und abgerundet sein, insbesondere dort, wo die Tiere das Becken kurzfristig verlassen können.
24.2 Klimatische Bedingungen
Die Wassertemperatur darf weder unter 10 °C noch über 32 °C betragen. Die Lichtverhältnisse sollen der Tagesperiodik angepasst werden. Die Luft über der Wasseroberfläche muss staubarm sein.
24.3 Haltungsansprüche
Sozialgefüge/Vergesellschaftung: Die Haltung von Großen Tümmlern muss in sozial verträglichen Gruppen erfolgen. Eine Einzelhaltung ist nur in tiermedizinischen Notfällen, im zeitlichen Umfeld der Geburt, beim Auftreten akuter sozialer Probleme (z. B. körperlicher Angriffe) oder im Rahmen von wissenschaftlichen Untersuchungen zulässig. Die Abtrennung eines Einzeltiers darf nicht länger als unbedingt notwendig dauern. Die Gründe und Dauer der Abtrennung sind zu dokumentieren. Wo die Becken einer Anlage in Verbindung stehen und die Tiere daher kommunizieren können, dürfen einzelne Tiere zeitweise in abgegrenzten Teilen der Anlage allein gehalten werden. Eine Unterteilung der Gruppe mit wenigstens 2 Tieren pro Abschnitt ist auch länger möglich.
Aufgrund ihrer sozialen Plastizität können je nach individueller Verträglichkeit zeitweilig Zuchtgruppen, gleichgeschlechtliche Gruppen oder Jugendgruppen gehalten werden. Situationsabhängig können diese Gruppen gemischt werden und Individuen zwischen diesen Gruppen wechseln. Wenn in einer Gruppe durch Nachzucht die maximal zulässige Zahl an Individuen überschritten wird, müssen die sozialen Interaktionen der Tiere noch häufiger als normalerweise beobachtet und dokumentiert werden. Dadurch sollen bereits erste Anzeichen eventueller Konflikte frühzeitig erkannt und tierhalterische Maßnahmen eingeleitet werden.
Lebensraumbereicherung: Jedes Programm zur Lebensraumbereicherung muss auf den natürlichen Verhaltensweisen der Tiere aufbauen und soll abwechslungsreich gestaltet werden. Beschäftigung und Vorstellung der Tiere haben unter Aufsicht erfahrener Tierpfleger und nach der Methode der Positivverstärkung zu erfolgen. Ein abwechslungsreiches Angebot an Spielzeug mit und ohne Futter ist zu gewährleisten. Das Beschäftigungsprogramm für Große Tümmler ist so zu gestalten, dass die Tiere daran gewöhnt werden, an tierpflegerischen und tierärztlichen Maßnahmen aktiv mitzuwirken.
24.4 Tierbestandsmanagement
Die Teilnahme am EEP wird empfohlen.
24.5 Fütterung/Ernährung
Die Nahrung besteht aus Meeresfischen (z. B. Hering, Makrele, Sprotte, Wittling) und Tintenfischen (Kalmare). Der jahreszeitlich schwankende und artspezifisch unterschiedliche Kaloriengehalt der Futtertiere ist zu berücksichtigen. Es muss eine regelmäßige Untersuchung der Futtertiere auf Qualität und Kaloriengehalt erfolgen. Es ist anzustreben, dass die Tiere ihre Nahrung teilweise selbst suchen und dabei auch Erfolg haben.
24.6 Pflege und Betreuung
Mensch-Tier-Interaktionen: Für den Transport vorgesehene Tiere müssen von einem Tierarzt auf Gesundheit und Transporttauglichkeit untersucht werden. Ein Verbringen der Tiere hat in Spezialbehältern, die einen schonenden Transport gewährleisten, zu erfolgen. Der Transport ist von Fachkräften zu begleiten, die das Vertrauen der Tiere genießen. Die Transportzeit darf grundsätzlich 24 Stunden nicht überschreiten.
Tierärztliche Betreuungshinweise: Über das Verhalten und den Gesundheitszustand sind täglich Aufzeichnungen vorzunehmen. Der Zusatz von Vitaminen, Mineralstoffen und Medikamenten erfolgt nach tierärztlicher Anweisung. Behandlungen sind durch einen Tierarzt durchzuführen oder zu veranlassen. Jeder Todesfall ist einer post mortem Untersuchung in einem Veterinärinstitut oder einem anderen wissenschaftlichen Institut zuzuführen.
Besonderheiten: Die Tiere sind vor übermäßigem Lärm zu schützen. Die Haltungsbedingungen (technische Anlagen und akustische Programme) dürfen im Regelbetrieb keine Umgebungslautstärken verursachen, die im Wasser einen Geräuschpegel von 40 dB über der Hörschwelle (bei definierter Frequenz gemäß dem Audiogramm für Große Tümmler) überschreiten und länger als 1 Minute pro Tag andauern."
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Relevante Ergänzungen aus dem Säugetiergutachten:
"Jede Tierart muss entsprechend ihrem artspezifischen Verhalten den Raum in allen Dimensionen optimal ausnutzen können.
1.2 Die Flächen- und Raummaße legen die kleinste jeweils zulässige Gehegegröße fest. Die Gehege dürfen auch nicht kleiner sein, wenn weniger als die in dem Gutachten genannte Zahl an Tieren gehalten wird. Die Gehege müssen von allen Tieren ganzjährig zeitgleich genutzt werden können.
1.6 Die Tierzahlen beziehen sich auf die höchstzulässige Zahl von erwachsenen Tieren in einem Gehege der angegebenen Größe. Dazu dürfen im selben Gehege deren Jungtiere gehalten werden. Als Jungtiere zählen in der Regel Tiere, die noch nicht geschlechtsreif sind, bzw. so lange, wie sie unter natürlichen Bedingungen von der Mutter und männlichen Alttieren akzeptiert oder in der Gruppe verbleiben würden. Abweichungen hiervon werden in den einzelnen Tierkapiteln behandelt.
1.10 Die Gehege sind so zu gestalten und auszustatten, dass eine Verletzung oder gesundheitliche Gefährdung der Tiere so sicher ausgeschlossen wird, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Gehege dürfen im Grundriss keine spitzen Winkel und keine Sackgassen aufweisen.
2.2 ... Die Gehege müssen so strukturiert sein, dass für alle Tiere geeignete und jederzeit zugängliche Rückzugsmöglichkeiten gegenüber Artgenossen und, sofern erforderlich, Besuchern vorhanden sind und aggressives Verhalten durch natürliches Ausweichverhalten vermieden werden kann.
3.8 Werden Tiere in Gruppen gehalten, so ist sicherzustellen, dass jedes Tier genügend Futter und Tränke erhält. Für alle Tiere müssen ausreichend Futter- und Tränkestellen vorhanden sein, damit rangniedere Tiere angemessen fressen und trinken können.
5.17 In Kontaktgehegen (Gehege, in denen Tiere ungehindert direkten Kontakt zu den Besuchern aufnehmen bzw. die Tiere von den Besuchern berührt und gefüttert werden können) sind für die Tiere ausreichend große Rückzugszonen bereitzuhalten, die Besucher nicht betreten dürfen."
Jungtieren wird nicht einmal die Menge eines Glases an Wasser zugestanden! Sie werden bei der Platzberechnung so behandelt, als wären sie überhaupt nicht vorhanden!
"Kai" hat längst die Größe der anderen erwachsenen Delfine erreicht und benötigt ebenso viel Platz, wie seine Artgenossen!
"Kai" und "Anke"
"Kai" bei der Delfin-Show
"Kai" erhält in etwa die Futtermenge, wie die anderen erwachsenen Delfine auch.
Mit der Bezeichnung „Jungtier“ wird Delfinen bei der Berechnung der Platzvorgaben überhaupt keinen Platz zugestanden, obwohl es diese Tiere gibt und sie diesen Platz mindestens genauso brauchen, wie erwachsene Tiere. Ein Schlupfloch, welches den Delfinarien-Betreibern in Deutschland in die Hände spielt und bei dem die Delfine das Nachsehen haben!
Da der Delfin „Kai“, geboren am 21. August 2010,laut dem Säugetiergutachten über die Mindestanforderungen von Delfinen in Gefangenschaft nicht zu den erwachsenen Delfinen gezählt wird und er bis zu seiner Geschlechtsreife, die er im Alter von 8 – 9 Jahren erreicht, als Jungtier eingestuft wird, befinden sich im Nürnberger Delfinarium also noch 8 erwachsene „zählbare“ Delfine, obwohl sich insgesamt 10 Delfine die Becken teilen müssen.
Ebenso wird das Jungtier „Nami“, welches am 31. Oktober 2014 geboren wurde, nicht in die Platzvorgaben miteinberechnet.
für den überdachten Bereich - Altes Delfinarium I und Außen-Becken 1 und 6:
Wir erstellen hier zwei Varianten bei der Platzvorgabe und Berechnung:
1.) Die tatsächlich vorhandenen Delfine, inklusive der Jungtiere "Nami" und "Kai"
2.) Vorhandene Delfine ohne die beiden Jungtiere "Nami" und "Kai"
Platz-Vorgaben bei 10 Delfinen:
"Für eine sozial intakte Gruppe von bis zu 5 erwachsenen Großen Tümmlern gelten folgende Mindestmaße:
Die frei zugängliche und von den Tieren voll nutzbare Gesamtfläche des Mehrbeckensystems muss mindestens 600 m2 mit einem Wasservolumen von mindestens 2.200 m3 betragen. Für jedes weitere Tier ist zusätzlich eine Wasserfläche von 75 m2 mit einem Wasservolumen von 300 m3 erforderlich."
Das ergibt bei 10 Delfinen einen folgenden Mindest-Platzbedarf:
Eine Wasserfläche von: 600 m2 und 5 x 75 m2 = 975 m2
Ein Wasservolumen von: 2.200 m3 und 5 x 300 m3 = 3.700 m3
Der tatsächliche vorhandene Platz des Delfinarium I (altes Delfinarium) weist insgesamt auf:
Eine Wasserfläche von: 352,9 m2
Ein Wasservolumen von: 1.393 m3
Becken der Delfin-Lagune, über die in den Wintermonaten eine aufblasbare Traglufthalle installiert ist:
Das ergibt für das Delfinarium I und den beiden Außen-Becken 1 + 6 der Delfin-Lagune an vorhandenem Platz:
Eine gesamte Wasserfläche von: 828,4 m2
und ein gesamtes Wasservolumen von: 2.958,2 m3
Nochmal zum Vergleich:
Vorgeschrieben ist eine Wasserfläche von mindestens: 975 m2
Vorgeschrieben ist ein Wasservolumen von mindestens: 3.700 m3
Platz-Vorgaben bei 8 Delfinen:
"Für eine sozial intakte Gruppe von bis zu 5 erwachsenen Großen Tümmlern gelten folgende Mindestmaße:
Die frei zugängliche und von den Tieren voll nutzbare Gesamtfläche des Mehrbeckensystems muss mindestens 600 m2 mit einem Wasservolumen von mindestens 2.200 m3 betragen. Für jedes weitere Tier ist zusätzlich eine Wasserfläche von 75 m2 mit einem Wasservolumen von 300 m3 erforderlich."
Das ergibt bei 8 Delfinen einen folgenden Mindest-Platzbedarf:
Eine Wasserfläche von: 600 m2 und 3 x 75 m2 = 825 m2
Ein Wasservolumen von: 2.200 m3 und 3 x 300 m3 = 3.100 m3
Der tatsächliche vorhandene Platz des Delfinarium I (altes Delfinarium) weist insgesamt auf:
Eine Wasserfläche von: 352,9 m2
Ein Wasservolumen von: 1.393 m3
Becken der Delfin-Lagune, über die in den Wintermonaten eine aufblasbare Traglufthalle installiert ist:
Das ergibt für das Delfinarium I und den beiden Außen-Becken 1 + 6 der Delfin-Lagune an vorhandenem Platz:
Eine gesamte Wasserfläche von: 828,4 m2
und ein gesamtes Wasservolumen von: 2.958,2 m3
Nochmal zum Vergleich:
Vorgeschrieben ist eine Wasserfläche von mindestens: 825 m2
Vorgeschrieben ist ein Wasservolumen von mindestens: 3.100 m3
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Tatsächlich noch weniger Wasser-Volumen!
Aufgrund technischer Baumängel in der "Delfin-Lagune", wurde der Wasserstand um 15 cm abgesenkt! Das hier ausgerechnete Wasser-Volumen ist deshalb in allen Becken tatsächlich noch geringer!
Deutlich ist die Waserabsenkung zu erkennen. Durch die Rillen konnte früher das Wasser abfließen. Durch die Absenkung verringert sich das den Delfinen zur Verfügung stehende Wasser-Volumen in den Becken.
Es macht demnach einen Unterschied aus, ob 8 oder 10 Delfine bei der Berechnung der Platzvorgaben Berücksichtung finden!
Die Verstöße gegen die Vorgaben des Säugetiergutachtens sind jedoch so gravierend, dass diese Unterschiede dann doch wieder relativiert werden und somit kaum von Bedeutung sind!
Laut Vorgabe eines Bescheides vom 27.07.2011 des Umweltamtes der Stadt Nürnberg heißt es:
"Es befindet sich lediglich Tiergartenpersonal in der Traglufthalle."
63,7 m2 Wasser-Fläche
176,2 m2 Wasser-Fläche
Das Dach
113 m2 Wasser-Fläche
352,9 m2 Wasser-Fläche
1.393 m3 Wasser-Volumen
Über diesen beiden Außenbecken (1 oben + 6 unten im Bild) befindet sich im Winter eine aufgestellte Traglufthalle.
Sie wurde am 10.12.2014 aufgebaut.
274,8 m2 Wasser-Fläche
1.078,4 m3 Wasser-Volumen
200,7 m2 Wasser-Fläche
486,8 m3 Wasser-Volumen
668,5 m2 Wasser-Fläche
3.316,6 m3 Wasser-Volumen
313,5 m2 Wasser-Fläche
363,7 m3 Wasser-Volumen
86,3 m2 Wasser-Fläche
214,8 m3 Wasser-Volumen
1.580 m2 Wasser-Fläche
5.460,3 m3 Wasser-Volumen
Aussage des Tiergartens Nürnberg zur Wasser-Fläche der Außen-Becken:
"Insgesamt sind es in der Lagune für die Delphine nutzbare 1543,8 m2 zuzüglich der Schleusen, die wir normalerweise nicht mitrechnen."
Anmerkung: Wir berechnen die Flächen der Schwimmschleusen (gesamt: 36,2 m2) dennoch mit - zum Vorteil des Delfinariums!
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Tatsächlich noch weniger Wasser-Volumen!
Aufgrund technischer Baumängel in der "Delfin-Lagune", wurde der Wasserstand um 15 cm abgesenkt! Das hier aufgeführte Wasser-Volumen ist deshalb in allen Becken tatsächlich noch geringer!
An diesen Recherche-Tagen konnten wir jeweils innerhalb von wenigen Stunden folgende Anzahl an Verstößen gegen die vorgeschriebenen Vorgaben des Säugetiergutachtens und den Auflagen zur Betriebsgenehmigung des Umeltamtes der Stadt Nürnberg feststellen!
Zudem gab es tägliche Verstöße gegen die Vorgaben des Säugetiergutachtens seit dem Aufbau bis zum Abbau der Traglufthalle über zwei Außenbecken der "Delfin-Lagune" (11.12.2014 bis 17.03.2015)!
Die täglichen Verstöße gegen die Vorgaben des Säugetiergutachten vermehrten sich dann, als am 11.12.2014 die Traglufthalle über die zwei Außen-Becken 1 + 6 aufgestellt wurde. Die Traglufthalle soll die Delfine vor der Winterkälte schützen, denn die restlichen Außenbecken können bei mehr als – 5° C Lufttemperatur nicht mehr soweit beheizt werden, dass die mindestens vorgeschriebenen 10 °C Wassertemperatur zuverlässig und konstant erreicht werden kann.
Siehe auch Informationen untenstehend unter "5.1.) Temperatur"
7 bis 8 Delfine befanden sich nachts in der Traglufthalle!
Die Vorgabe des Säugetiergutachtens beinhaltet:
"Für eine sozial intakte Gruppe von bis zu 5 erwachsenen Großen Tümmlern gelten folgende Mindestmaße:
Die frei zugängliche und von den Tieren voll nutzbare Gesamtfläche des Mehrbeckensystems muss mindestens 600 m2 mit einem Wasservolumen von mindestens 2.200 m3 betragen. Für jedes weitere Tier ist zusätzlich eine Wasserfläche von 75 m2 mit einem Wasservolumen von 300 m3 erforderlich."
Die Wasser-Fläche der beiden Becken 1 + 6 betragen gerade einmal 475,5 m2 und das Wasser-Volumen 1.565,2 m3!
Tatsächlich noch weniger Wasser-Volumen!
Aufgrund technischer Baumängel in der "Delfin-Lagune", wurde der Wasserstand um 15 cm abgesenkt! Das hier ausgerechnete Wasser-Volumen ist deshalb in allen Becken tatsächlich noch geringer!
Auch diese Vorgabe konnte nicht erfüllt werden, weil sich in jeder Nacht bis zu 8 Delfine die kleinen Becken 1 + 6 teilen mussten!
"Die Gehege müssen so strukturiert sein, dass für alle Tiere geeignete und jederzeit zugängliche Rückzugsmöglichkeiten gegenüber Artgenossen und, sofern erforderlich, Besuchern vorhanden sind und aggressives Verhalten durch natürliches Ausweichverhalten vermieden werden kann."
Dies konnte nicht funktionieren, weil in den Becken 1 + 6 jedem Delfin im Durchschnitt nur eine Wasser-Fläche von etwa 8 x 8 Metern geboten wurde!
Seit dem 31.12.2014 gab es zweimal täglich eine Besucher-Vorstellung des Kalbes "Nami" und ihrer Mutter "Sunny" in dem Vorführbecken des alten Delfinariums!
Bei allen Vorstellungen wurden mehrere Delfine im Vorführbecken eingesperrt. Meistens sind es "Nami", "Sunny" und "Jenny". Selten ist dabei die Schleuse 12 zum Trakt oder gar die Schleuse 11 zum Rundbecken geöffnet. Siehe oben Recherche-Tage!
"Sunny" und ihr Kalb "Nami" befinden sich seit dem 31.10.2014 in diesen überdachten Beckenbereichen des Delfinariums I und waren mindestens bis zum 17.03.2015 noch nie zusammen in den Außenbecken der "Delfin-Lagune", was auch im Tiergarten bestätigt wird.
Hierbei werden gegen mehrere Vorgaben des Säugetiergutachtens verstoßen!
"Für eine sozial intakte Gruppe von bis zu 5 erwachsenen Großen Tümmlern gelten folgende Mindestmaße:
Die frei zugängliche und von den Tieren voll nutzbare Gesamtfläche des Mehrbeckensystems muss mindestens 600 m2 mit einem Wasservolumen von mindestens 2.200 m3 betragen. Für jedes weitere Tier ist zusätzlich eine Wasserfläche von 75 m2 mit einem Wasservolumen von 300 m3 erforderlich."
"Sunny" und ihr Nachwuchs "Nami" haben viel zu wenig Platz! Sie sind oftmals in einem Becken mit einer Wasser-Fläche von gerade einmal 176,2 m2 eingesperrt. Insgesamt stehen den beiden Delfinen eine Wasser-Fläche von 352,9 m2 zur Verfügung. Ihnen steht eine Wasser-Fläche von mindestens 600 m2 zu!
"Die Gehege müssen so strukturiert sein, dass für alle Tiere geeignete und jederzeit zugängliche Rückzugsmöglichkeiten gegenüber Artgenossen und, sofern erforderlich, Besuchern vorhanden sind und aggressives Verhalten durch natürliches Ausweichverhalten vermieden werden kann."
Sind die beiden Schleusen 11 und 12 zu, was wir bei den meisten unserer Recherche-Tagen feststellen konnten, haben die Delfine überhaupt keine Rückzugsmöglichkeiten!
"Die Gehege müssen von allen Tieren ganzjährig zeitgleich genutzt werden können."
Diese Vorgabe wird nie erfüllt! Kein Delfin hat zu jeder Zeit Zugang zu allen Becken!
"Für das Wohlbefinden der Tiere ist es wichtig, dass sie regelmäßig dem Sonnenlicht bzw. dem freien Himmel (einschließlich Regen) ausgesetzt sind. Daher ist ihnen täglich so lange wie möglich Zugang zu einem Außengehege zu gewähren."
Im alten Delfinarium I kann den Delfinen kein Sonnenlicht, bzw. freier Himmel geboten werden, weil sich die Dächer der Vorführhalle, des Rundbecken-Gebäudes und des Trakt-Gebäudes nicht öffnen lassen. Der Delfinmutter "Sunny" und ihrem Nachwuchs "Nami" sei es bei diesen Temperaturen nicht zuzumuten, dass sie in die Außenbecken kommen, denn dafür ist das Wasser, nach eigenen Angaben des Tiergartens, zu kalt. "Sunny" und "Nami" werden bis zum Frühjahr kein einziges Mal dem freien Himmel ausgesetzt sein! „Sunny“ befindet sich, laut Aussage des Zoos, seit September 2014 in diesem jahrzehntealten und mittlerweile maroden Beckenbereich, der für die Zucht von Delfinen völlig ungeeignet ist.
Der Tiergarten Nürnberg hält sich auch nicht an die Vorgaben, die ihm das Umweltamt der Stadt Nürnberg schriftlich für die Betriebsgenehmigung für das Delfinarium auferlegt hatte!
Laut Vorgabe eines Bescheides vom 27.07.2011 des Umweltamtes der Stadt Nürnberg heißt es:
"Es befindet sich lediglich Tiergartenpersonal in der Traglufthalle."
Auf dieser Seite wird ein Besuch einer Kindergruppe beschrieben, die am 04. Januar 2014 im Blauen Salon übernachtete.
„Wir gingen zu einer Tür hinten am Delphinarium und durften zu den Delphinen in ihre Traglufthalle. Wir fanden das sehr spannend, da das nicht jedermann darf. Ich und meine Freunde wurden etwas feucht, da einer der munteren Delphine sprang und uns mit Wasser bespritzte. Danach durften wir noch ein paar Fragen an den Pfleger stellen.“
Hierbei verstößt der Tiergarten permanent gegen die Vorgabe der Behörde, da diese Veranstaltungen regelmäßig stattfinden!
Auch werden bei diesem Angebot gegen die Vorgaben des Säugetiergutachtens verstoßen.
Dieses Angebot nahmen zum Beispiel am 09.01.2015 vier Teilnehmer wahr, die eine Zoo-Mitarbeiterin betreute. Die Wege um die Becken waren meistens sehr eng und nass und ohne weiteres hätte einer oder mehrere Teilnehmer ausrutschen und ins Wasser fallen können. Ein Schwimmen mit Winterkleidung und eine Rettung wären kaum möglich gewesen! Niemand bekam eine Schwimmweste und auch schnell nutzbare Rettungsringe waren nicht vorhanden.
Es kam schon einige Male vor, dass Menschen von in Gefangenschaft gehaltenen Delfinen attackiert und gebissen wurden!
Anmerkung zum Spieltrieb von Delfinen, was dem Tiergarten Nürnberg längst bekannt ist:
In dem Buch „Delphine …wie sie wirklich sind“ (1. Auflage 1979) beschreibt der ehemalige Delfintrainer des Nürnberger Delfinariums, Siegbert Stümpke, wie groß der natürliche Spieltrieb der Delfine ist.
„Gerade bei Marina fällt es uns immer wieder auf, daß Delphine unglaublich verspielte und heitere Tiere sind, ständig auf der Suche nach Abwechslung und immer zu Dummheiten aufgelegt.“
„Es ist anzustreben, dass die Tiere ihre Nahrung teilweise selbst suchen und dabei auch Erfolg haben.“
Solche Bestrebungen gibt es im Nürnberger Delfinarium überhaupt nicht!
Das ganze Konzept der Delfinhaltung ist auf die Zurschaustellung der Delfine vor Publikum ausgerichtet. Es wird weniger auf die Bedürfnisse der Tiere, als mehr auf die Interessen des Zoos und der Besucher Rücksicht genommen!
Außerhalb der Show-Zeiten werden die Delfine aus Futtereimern gefüttert. Ebenso während den Show-Vorführungen.
Das Füttern der Delfine wird während der Show-Vorführungen damit in Verbindung gebracht, dass die Tiere eine Belohnung nach einem von ihnen verlangten und dann ausgeführten Kommando erhalten.
Die Delfine erhalten täglich unterschiedliche Futtermengen.
Foto: Januar 2015
Auch erhalten die Delfine unter anderem auch unterschiedliche Mengen an Eiswürfel, Vitamin-Präparate und auch unterschiedliche Medikamente.
Gäbe es Bestrebungen diese Vorgabe einzuhalten, dann könnte es keine Show-Vorführungen mehr in Nürnberg geben!
Wären die Delfine immer satt, dann würden sie sich daran nicht mehr beteiligen!
An einer normalen Fütterung ohne Shows, wie bei anderen Tierarten auch, hat der Zoo kein Interesse, denn er fürchtet dann das Ausbleiben weiterer Besucher!
„3.8 Werden Tiere in Gruppen gehalten, so ist sicherzustellen, dass jedes Tier genügend Futter und Tränke erhält. Für alle Tiere müssen ausreichend Futter- und Tränkestellen vorhanden sein, damit rangniedere Tiere angemessen fressen und trinken können.“
Diese Vorgabe wird nie erfüllt!
Das Nürnberger Delfinarium ist für die Haltung und für die Zucht von Delfinen nicht geeignet!
Solaranlage auf dem Dach des alten Delfinarium I
Tierisch gut?
Eine Solaranlage ist ja normalerweise eine sinnvolle und umweltfreundliche Investition. Aber auf dem Dach der Vorführhalle des alten Delfinariums I ist sie völlig fehl am Platz!
Die Solaranlage behindert die Einhaltung dieser Vorgabe des Säugetiergutachtens:
"Für das Wohlbefinden der Tiere ist es wichtig, dass sie regelmäßig dem Sonnenlicht bzw. dem freien Himmel (einschließlich Regen) ausgesetzt sind. Daher ist ihnen täglich so lange wie möglich Zugang zu einem Außengehege zu gewähren. Bei bestehenden Anlagen ohne Außengehege soll das Innengehege so gestaltet werden, dass es wichtige Umweltreize zulässt, z. B. indem das Dach geöffnet werden kann."
Im alten Delfinarium I kann den Delfinen kein Sonnenlicht, bzw. freier Himmel geboten werden, weil sich die Dächer der Vorführhalle, des Rundbecken-Gebäudes und des Trakt-Gebäudes nicht öffnen lassen. Der Delfinmutter "Sunny" und ihrem Nachwuchs "Nami" sei es bei diesen Temperaturen nicht zuzumuten, dass sie in die Außenbecken kommen, denn dafür ist das Wasser, nach eigenen Angaben des Tiergartens, zu kalt. "Sunny" und "Nami" werden bis zum Frühjahr kein einziges Mal dem freien Himmel ausgesetzt sein! „Sunny“ befindet sich, laut Aussage des Zoos, seit September 2014 in diesem jahrzehntealten und mittlerweile maroden Beckenbereich, der für die Zucht von Delfinen völlig ungeeignet ist.
"1.10 Die Gehege sind so zu gestalten und auszustatten, dass eine Verletzung oder gesundheitliche Gefährdung der Tiere so sicher ausgeschlossen wird, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Gehege dürfen im Grundriss keine spitzen Winkel und keine Sackgassen aufweisen."
"2.2 ... Die Gehege müssen so strukturiert sein, dass für alle Tiere geeignete und jederzeit zugängliche Rückzugsmöglichkeiten gegenüber Artgenossen und, sofern erforderlich, Besuchern vorhanden sind und aggressives Verhalten durch natürliches Ausweichverhalten vermieden werden kann."
Der Trakt (siehe oben "Becken - Altes Delfinarium 1") ist eine Sackgasse, die von den Delfinen nur durch eine enge Schwimmschleuse erreicht werden kann. Wird hier ein Delfin durch einen oder mehreren Artgenossen bedrängt und dabei die Schwimmschleuse blockiert, so gibt es für ihn keinerlei Flucht- oder Rückzugsmöglichkeiten!
"Gehegeeinrichtung - Boden und Wände sollten unterschiedliche Strukturen aufweisen, um das Erkundungsverhalten der Tiere zu fördern"
Diese Vorgabe wird im alten Delfinarium I nicht erfüllt!
In der Zeit nach der Geburt von „Nami“ befanden sich, mitunter auch bei Frosttemperaturen, acht Delfine, darunter auch die nierenkranken Delfine „Moby“ und "Jenny", bis zum Traglufthallenaufbau am 11.12.2014 in den Außenbecken der „Delfin-Lagune“. Kein Delfin konnte in die überdachten Becken des alten Delfinariums I, weil diese eben von der Delfinmutter „Sunny“ und ihrem Kalb „Nami“ belegt waren.
Die Traglufthalle über zwei Außenbecken der "Delfin-Lagune" soll die Delfine vor der Winterkälte schützen, denn die restlichen Außenbecken können bei mehr als – 5° C Lufttemperatur nicht mehr soweit beheizt werden, dass die mindestens vorgeschriebenen 10 ° C Wassertemperatur zuverlässig und konstant erreicht werden kann.
Die Technik gilt zudem als sehr störanfällig. Laut Aussage des Wassertechnikers, Herrn Haack, kommt es noch bis zu viermal im Jahr vor, dass die komplette Anlage durch einen Störfall stillsteht!
Trotz dem Wissen der Verantwortlichen des Zoos, dass die Technik unzuverlässig arbeitet und bis zu viermal im Jahr komplett ausfällt, wurden die 8 Delfine der Gefahr ausgesetzt, dass bei einem Ausfall der Technik das Wasser der Außenbecken, in dem sich jetzt die 8 Delfine befinden, nicht mehr beheizt werden kann und dann auch beginnt zuzufrieren. Eine Unterbringung aller 10 Delfine in den kleinen Becken des alten Delfinarium I mit gerade einmal 352,9 m2 wäre schwierig gewesen und hätte dramatische Folgen haben können!
In Nürnberg wurden die ersten Minustemperaturen im Winter 2014/2015 bereits am 22.11.2014 gemessen!
An diesen weiteren Tagen wurden in Nürnberg ebenfalls Minustemperaturen gemessen:
23.11.2014
25.11.2014
26.11.2014
08.12.2014
09.12.2014
10.12.2014
Quelle:
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg
8 Delfine mussten an diesen Tagen bei Frosttemperaturen in den Becken der „Delfin-Lagune“ unter freiem Himmel verbringen! In dieser Zeit wurden die Delfine nicht vor Kälte geschützt, denn es gab für sie keine geeignete Unterbringungsmöglichkeit! Die Becken des alten Delfinariums I waren von der Delfinmutter „Sunny“ und ihrem Kalb „Nami“ belegt und es fand bis dahin keine Vergesellschaftung mit anderen Delfinen statt.
Erst ab dem 11.12.2014 war die Traglufthalle über zwei Außenbecken der „Delfin-Lagune“ aufgebaut, in der die Delfine Schutz vor der Kälte suchen konnten!
Wenn die Lufttemperatur kälter als - 5° C ist, halten sich, laut Aussage eines Zoo-Mitarbeiters am 02.02.2015, alle Delfine in den überdachten Innenbereichen (Zwei Außenbecken 1 + 6 der "Delfin-Lagune" mit Tragluftzelt und in den Becken des alten Delfinariums I) auf.
Am 01.03.2015 äußerte sich ein Zoo-Mitarbeiter während der „Nami“-Präsentation wie folgt:
"Nur nachts kommen alle unsere Delfine in die Traglufthalle. Einfach aus diesem Grund, weil es nachts doch ziemlich kalt wird und in die Minusgrade geht. Würden die Temperaturen auch am Tag noch unter – 5° C fallen, dann würde sich alle unserer Delfine im Innenbereich der Lagune befinden.“
Am 28.12.2014 wurden in der Zeit zwischen 15.00 Uhr und 16.00 Uhr eine Luft-Temperatur von – 6° C gemessen.
Quelle:
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg
Entgegen der Aussage des Zoo-Mitarbeiters, wurden am 28.12.2014 acht Delfine NICHT in den Innenbereich der Lagune gebracht, sondern mussten um 15.00 Uhr bei der Show im Außenbereich teilnehmen!
Während dem Zeitraum von der Geburt von "Nami" (31.10.2014) bis zum Aufbau der Traglufthalle (11.12.2014) verstieß der Tiergarten Nürnberg mehrmals gegen Vorgaben des Säugetiergutachtens, wie z. B. Platzvorgaben und Rückzugsmöglichkeiten.
Tägliche Verstöße gegen die Vorgaben des Säugetiergutachten und Probleme entstanden dann, als am 11.12.2014 die Traglufthalle über die zwei Außen-Becken 1 + 6 aufgestellt war, die am 17.03.2015 wieder abgebaut wurde.
Die Vorgabe des Säugetiergutachtens besagt:
"Für eine sozial intakte Gruppe von bis zu 5 erwachsenen Großen Tümmlern gelten folgende Mindestmaße:
Die frei zugängliche und von den Tieren voll nutzbare Gesamtfläche des Mehrbeckensystems muss mindestens 600 m2 mit einem Wasservolumen von mindestens 2.200 m3 betragen. Für jedes weitere Tier ist zusätzlich eine Wasserfläche von 75 m2 mit einem Wasservolumen von 300 m3 erforderlich."
Die Wasser-Fläche der beiden Außen-Becken 1 + 6 betragen gerade einmal 475,5 m2 und das Wasser-Volumen 1.565,2 m3!
Tatsächlich noch weniger Wasser-Volumen!
Aufgrund technischer Baumängel in der "Delfin-Lagune", wurde der Wasserstand um 15 cm abgesenkt! Das hier ausgerechnete Wasser-Volumen ist deshalb in allen Becken tatsächlich noch geringer!
Ungeeigneter Standort - Der Tiergarten Nürnberg kann seine Delfine vor unregelmäßigem Lärm nicht ausreichend schützen!
Die „Delfin-Lagune“ liegt nur wenige Kilometer vom städtischen Krankenhaus Klinikum Nord entfernt. Unregelmäßig fliegt ein Rettungshubschrauber Patienten in dieses Krankenhaus. Der Hubschrauber überfliegt dabei entweder das Zoo-Gelände direkt oder in unmittelbarer Nähe und erzeugt dabei einen solch lauten Lärm (Schall), dass die Delfine in Panik geraten und davor flüchten.
„Sunny“ wurde zur Geburtsvorbereitung vor der Geburt ihres Nachwuchses „Nami“ von der Delfin-Gruppe getrennt und befindet sich seit dem 23.09.2014 im Innenbereich des überdachten alten Delfinarium I. Von diesem Zeitpunkt bis zum Aufbau der Traglufthalle am 11.12.2014 waren 7 – 9 Delfine in den Außenbecken der „Delfin-Lagune“ unter freiem Himmel untergebracht und sie konnten den überdachten Bereich des alten Delfinariums I nicht mitbenutzen, weil dieser von „Sunny“ und ihrem Kalb „Nami“ belegt war.
In diesem Zeitraum gab es für 7 – 9 Delfine überhaupt keine Rückzugsmöglichkeit, um vor dem Schall eines vorbeifliegenden Hubschraubers in einen überdachten Bereich zu flüchten!
Auch nach dem Aufbau der Traglufthalle am 11.12.2014 stand den Delfinen, die sich in den Außenbecken befanden, nicht immer die Möglichkeit zur Verfügung, etwas Schutz vor dem Lärm zu suchen, weil die Schwimmschleusen von den Außenbecken zu diesem überdachten Beckenbereich geschlossen waren.
Laut Vorgabe des Säugetiergutachtens muss der Tiergarten Nürnberg seine Delfine vor übermäßigem Lärm schützen:
„Die Tiere sind vor übermäßigem Lärm zu schützen. Die Haltungsbedingungen (technische Anlagen und akustische Programme) dürfen im Regelbetrieb keine Umgebungslautstärken verursachen, die im Wasser einen Geräuschpegel von 40 dB über der Hörschwelle (bei definierter Frequenz gemäß dem Audiogramm für Große Tümmler) überschreiten und länger als 1 Minute pro Tag andauern."
Die Einhaltung dieser Vorgabe kann der Tiergarten Nürnberg nicht gewähren und auch aus diesem Grund ist ihm die Betriebsgenehmigung für das Delfinarium zu entziehen.
Anmerkung zum Hörvermögen von Delfinen, was dem Tiergarten Nürnberg längst bekannt ist:
In dem Buch „Delphine …wie sie wirklich sind“ (1. Auflage 1979) beschreibt der ehemalige Delfintrainer des Nürnberger Delfinariums, Siegbert Stümpke, wie gut Delfine hören können.
„Kommen wir nun zu einer anderen Frage. „Können Delphine unter Wasser die Kommandos des Trainers verstehen?“ Delphine hören unter Wasser ausgezeichnet.“
Weiter heißt es:
„Mitzie hatte ein unglaublich feines Gehör. Sie vermochte ein Geräusch unter Wasser haarscharf zu lokalisieren. Eine kleine Münze, außer Sichtweite 30 und mehr Meter von ihr entfernt in trübes Wasser geworfen, wurde von ihr in allerkürzester Zeit aufgespürt und zurückgebracht.“
Darum ist das Delfinarium im Nürnberger Tiergarten für die Zucht nicht geeignet!
Das Hauptproblem ist der zu geringe zur Verfügung stehende Platz.
Weder den Delfinen im überdachten Bereich des alten Delfinariums I noch den Delfinen in den Außenbecken der "Delfin-Lagune" kann während dem Zeitraum einer Nachzucht ausreichend und den Vorgaben entsprechender Platz zur Verfügung gestellt werden!
Wir gehen auf das Beispiel „Nami“ ein, denn damit wird ersichtlich, dass es vor, während und nach ihrer Geburt zu vielen Verstößen gegen die Vorgaben gekommen ist.
„Nami“ wurde am 31.10.2014 geboren. Die Mutter „Sunny“ und ihr Kalb „Nami“ verbrachten dann rund zwei Wochen in dem Rundbecken des alten Delfinariums I. Das Rundbecken besitzt als einziges Becken des Delfinariums einen Boden, den man bei Bedarf anheben kann, um Untersuchungen durchzuführen und bei eventuell auftretenden Problemen eingreifen zu können. Das Rundbecken ist jedoch sehr klein und weist mit seinem Durchmesser von 12 Metern gerade einmal eine Wasser-Fläche von 113 m2 auf.
Nach etwa zwei Wochen wurde die Schleuse 11 geöffnet und die beiden Delfine konnten nun auch die Becken der Vorführhalle und des Traktes nutzen. Alle überdachten Becken (Rundbecken, Vorführbecken und das kleine Traktbecken) weisen insgesamt eine Wasser-Fläche von 352,9 m und ein Wasser-Volumen von 1.393 m3 auf. Anzumerken ist, dass diese Gesamtfläche ebenfalls sehr klein ist. „Sunny“ konnte vor ihrer Geburt ihres Kalbes auch die Außenbecken der „Delfin-Lague“ benutzen und war damit jahrelang an mehr Platz gewöhnt.
Weder das Zuchtbecken (Rundbecken) noch die gesamten Becken des alten Delfinariums I bieten einen ausreichenden und den vorgeschriebenen Platz!
Die Vorgabe des Säugetiergutachtens beinhaltet:
Für eine sozial intakte Gruppe von bis zu 5 erwachsenen Großen Tümmlern gelten folgende Mindestmaße:
"Die frei zugängliche und von den Tieren voll nutzbare Gesamtfläche des Mehrbeckensystems muss mindestens 600 m2 mit einem Wasservolumen von mindestens 2.200 m3 betragen. Für jedes weitere Tier ist zusätzlich eine Wasserfläche von 75 m2 mit einem Wasservolumen von 300 m3 erforderlich.
Die Flächen- und Raummaße legen die kleinste jeweils zulässige Gehegegröße fest. Die Gehege dürfen auch nicht kleiner sein, wenn weniger als die in dem Gutachten genannte Zahl an Tieren gehalten wird."
In der Zeit nach der Geburt von „Nami“ befanden sich, mitunter auch bei Frosttemperaturen, acht Delfine, darunter auch die nierenkranken Delfine „Moby“ und "Jenny", bis zum Traglufthallenaufbau am 11.12.2014 in den Außenbecken der „Delfin-Lagune“. Kein Delfin konnte in die überdachten Becken des alten Delfinariums I, weil diese eben von der Delfinmutter „Sunny“ und ihrem Kalb „Nami“ belegt waren.
Die Vergesellschaftung von allen Delfinen untereinander konnten wir innerhalb des Zeitraumes vom Aufbau der Traglufthalle am 11.12.2014 bis Mitte März 2015 nicht feststellen!
Nach über vier Monaten nach der Geburt von „Nami“ ist es dem Tiergarten Nürnberg nicht gelungen, eine sozial verträgliche Delfin-Gruppe aufzubauen. Es wird gebissen und bedrängt und die Enge in den Becken tut ihr Übriges.
Nur einer der männlichen Delfine ("Moby") wurde zu "Nami" gelassen, der aber kein großes Interesse an dem Kalb zeigte. Die anderen männlichen Delfine "Kai", "Arnie" und "Noah" wurden noch überhaupt nicht zu "Nami" gelassen, weil Übergriffe auf den Nachwuchs befürchtet wurden.
Das Kalb zu schützen ist notwendig, aber es schafft eben zu viele Probleme!
Auch den Delfinen in den Außenbecken der "Delfin-Lagune" steht viel zu wenig Platz zur Verfügüng!
Die Folge keiner sozial verträglichlichen Gruppe ist, dass nie alle Delfine zusammen sind und die Tiere teilweise voneinander separiert werden müssen, was dazu führt, dass viele Vorgaben des Säugetiergutachtens nicht eingehalten werden. Tägliche Verstöße und auch die Nichteinhaltung von Vorgaben über einen längeren Zeitraum sind das Ergebnis einer Anlage, die nicht für die Zucht von Delfinen geeignet ist!
- Die Betriebs-Genehmigung für das Delfinarium erlaubt die Haltung von 14 Delfinen. Diese wurde noch vor dem Inkrafttreten des neuen Säugetiergutachtens (Mai 2014) erteilt und muss sofort nach unten angepasst werden!
- Zoodirektor, Dag Encke, trägt 2014 bei einer Kulturausschuss-Sitzung der Stadt Nürnberg vor, dass gar 18 Delfine im Delfinarium Platz hätten! - „Für den Stadtrat sicherlich von Bedeutung ist die erfreuliche Tatsache, dass die Delphinlagune und das Manatihaus, in deren Bau der Tiergarten 22,5 und 7,5 Mio € respektive investiert hat, die neuen Vorgaben weit übertreffen. Der Tiergarten könnte - was er nicht vorhat - von Rechts wegen bis zu 18 erwachsene Große Tümmler aufnehmen.“
- Am 09.01.2015 antwortete eine Tiergarten-Mitarbeiterin einem Teilnehmer bei einer "Begegnung mit Delphinen"-Führung auf die Frage, wie viele Delfine können denn in der Lagune gehalten werden? Die Antwort war wortwörtlich: "12 Delfine - problemlos"!
Im Zeitraum, in dem eine Delfinzucht im Nürnberger Delfinarium stattfindet, kann außer der Mutter und ihrem Nachwuchs, keinem einzigen weiteren Delfin den erforderlichen und vorgeschriebenen Platz geboten werden!
Besucher und Delfine werden nicht ausreichend geschützt!
Völlig unverständlich ist, dass die Besucher und die Delfine während den Zoo-Öffnungszeiten in der „Delfin-Lagune“ nicht ausreichend vor Gefahren geschützt werden!
Wird hier auf Kosten der Besucher und der Delfine an Geld gespart?
Zweimal am Tag, wenn die Vorstellung von dem Delfinkalb „Nami“ im alten Delfinarium I stattfindet, befindet sich für etwa 30 Minuten kein Sicherheitspersonal mehr in der „Delfin-Lagune“! Das Sicherheitspersonal befindet sich dann im alten Delfinarium I und die Außenbecken der "Delfin-Lagune" sind dann unbeaufsichtigt!
Verlassen - Keine Aufsicht mehr anwesend!
Spielende Kinder könnten ins Wasser fallen und von den Delfinen attackiert werden!
Es kam schon einige Male vor, dass Menschen von in Gefangenschaft gehaltenen Delfinen attackiert und gebissen wurden!
Die Außenbecken der "Delfin-Lagune" sind unbeaufsichtigt!
Die Aufsicht befindet sich zu diesem Zeitpunkt in der Vorführhalle des alten Delfinariums I!
Kletterndes Kind am Delfinbecken.
Hinter diesem Holzverschlag hängt so etwas wie eine Schwimmhilfe. Dieser Bereich ist für die Zoo-Besucher jedoch nicht einsehbar und zugänglich!
Auch Gegenstände könnten von den Besuchern in die Becken fallen, was schon mehrmals vorkam! Die Delfine könnten diese verschlucken und daran sterben. Kein Tiergarten-Mitarbeiter und niemand vom Sicherheitsdienst würde dies mitbekommen, weil niemand von ihnen anwesend ist! Die beiden Überwachungskameras (auf dem Dach des alten Delfinariums und unterhalb des Bistro-Restaurants) sind wirkungslos, da die Traglufthalle jegliche Sicht auf die Außenbecken verhindert!
Anmerkung:
Seit dem 31.12.2014 gibt es zweimal täglich eine Besucher-Vorstellung des Kalbes "Nami" und ihrer Mutter "Sunny" in dem Vorführbecken des alten Delfinariums!
Wie schon in 2014, gibt es auch dieses Jahr Bauarbeiten an der "Delfin-Lagune! Oftmals sind Delfine in Becken 2/3 eingesperrt und haben dann keine Rückzugsmöglichkeit!
"Die Tiere sind vor übermäßigem Lärm zu schützen. Die Haltungsbedingungen (technische Anlagen und akustische Programme) dürfen im Regelbetrieb keine Umgebungslautstärken verursachen, die im Wasser einen Geräuschpegel von 40 dB über der Hörschwelle (bei definierter Frequenz gemäß dem Audiogramm für Große Tümmler) überschreiten und länger als 1 Minute pro Tag andauern."
Eine Räumung von Schnee konnten wir im Winter auf diesen Wegen an der "Delfin-Lagune" nicht feststellen! Die Wege sind für jeden Besucher frei zugänglich.
Das Nürnberger Delfinarium ist für die Zucht und für die Haltung von Delfinen nicht geeignet!
Das Dossier 2015 belegt u.a., dass im Zeitraum, in dem eine Delfinzucht im Nürnberger Delfinarium stattfindet, außer der Mutter und ihrem Nachwuchs, keinem einzigen weiteren Delfin den erforderlichen und vorgeschriebenen Platz geboten werden kann!
Die Nichteinhaltung vieler Vorgaben sind keine Ausnahmen, sondern die tagtägliche Regel!
Würde es die Auflage geben, dass der Tiergarten Nürnberg über alle seiner Becken seines Delfinariums WebCams installieren muss, was technisch leicht umsetzbar ist, dann wären diese Verstöße für jedermann tagtäglich ersichtlich!
Aus dem Änderungsbescheid des Umweltamtes vom 24.07.2006 geht u. a. hervor:
„3. Die langfristige Nachzucht zur Arterhaltung gefährdeter Tierarten ist durch Beteiligung an einschlägigen Erhaltungszuchtprobrammen (EAZA, EEPs) zu gewährleisten.
5. Soweit möglich sind nachgezüchtete Exemplare gefährdeter Tierarten für Auswilderungen im Rahmen von Auswilderungsprogrammen zur Verfügung zu stellen.“
Die Zucht von Delfinen schafft im Nürnberger Delfinarium nur Probleme für alle anderen vorhandenen Gruppenmitglieder. Zudem ist eine Delfinzucht in Nürnberg völlig überflüssig und nicht notwendig, da die Art des Großen Tümmlers weder gefährdet ist noch es die Absicht oder die Möglichkeit gibt, diese Nachzuchten auszuwildern!
Aus einem Änderungsbescheid des Umweltamtes vom 22.03.2001 geht u.a. hervor:
„3. Die vorgesehene Freiluftanlage für das Delphinarium ist vor dem Hintergrund des erhöhten Platzangebotes (für die Tiere) und der natürlichen Sonneneinstrahlung mittelfristig unverzichtbar."
Den Delfinen neben mehr Platz auch mehr natürliches Licht zu gewähren, waren Voraussetzungen des Umweltamtes für die Erteilung einer weiteren Betriebsgenehmigung damals. Bei Nichteinhaltung hätte der Tiergarten Nürnberg keine weitere Betriebsgenehmigung erhalten und das Delfinarium hätte in absehbarer Zukunft schließen müssen!
Aus dem Wirtschaftlichkeitsgutachten von Rödl & Partner – Nürnberg – vom 28.09.2007 ist u.a. zu entnehmen:
„Bevor wir die Analyseergebnisse erläutern, möchten wir die Fakten zusammenfassen, warum die Schließung des Delfinariums überhaupt eine zu betrachtende Alternative ist.
Mit Schreiben vom 22.03.01 hat das Umweltamt der Stadt Nürnberg den Erlaubnisbescheid gemäß §11 Abs. 1 TierSchG vom 27.07.1999 geändert. Die ursprüngliche Erlaubnis wird u.a. um folgende Auflage erweitert: „Die vorgesehene Freiluftanlage für das Delfinarium ist vor dem Hintergrund des erhöhten Platzangebotes und der natürlichen Sonneinstrahlung mittelfristig unverzichtbar.“ Aus diesem Grund steht die Stadt Nürnberg vor der Entscheidung, entweder das Delfinarium zu schließen oder eine Erweiterungsinvestition in eine Freiluftanlage zu realisieren. Die im Änderungsbescheid formulierten Anforderungen nach der Schaffung eines erhöhten Platzangebots oder der Gewährleistung einer natürlichen Sonneneinstrahlung lassen sich mit den gegenwärtigen baulichen Voraussetzungen im Delfinariums nicht erreichen. Natürliche Sonneinstrahlungen lassen sich bei einer Hallenanlage nicht erreichen. Das Platzangebot kann ohne Investitionsmaßnahmen nicht verändert werden. Das im Änderungsbescheid geforderte zusätzliche Platzangebot ist dadurch zu erklären, dass einige der Delfinweibchen ins geschlechtsreife Alter kommen und so weitere Trächtigkeiten nicht auszuschließen sind. Trächtige Delfine benötigen Ruhe und Platz bei der Austragung, Geburt und Aufzucht ihrer Kälber. Diese Bedingungen können mit der jetzigen Anlage nicht mehr erfüllt werden. Mit dem Änderungsbescheid wird u.E. indirekt darauf hingewiesen, dass bei einer Entscheidung für eine Delfinhaltung zu berücksichtigen ist, dass die für die Fortpflanzung notwendigen Bedingungen durch den Tierhalter zu gewährleisten sind."
Wie das Dossier 2015 nun belegt, konnten die Bedingungen für die Delfine durch den Bau der „Delfin-Lagune“ nicht verbessert werden. Die Delfinmutter „Sunny“ wurde am 19.09.2014 in die überdachten Beckenbereiche des alten Delfinariums I gebracht, in dem ihr nicht den geforderten Mindestplatz zur Verfügung gestellt werden konnte. Zudem hat sie bis zum Frühjahr 2015 die Hallen nicht mehr verlassen und ihr und ihrem Nachwuchs „Nami“ konnten kein natürliches Licht zur Verfügung gestellt werden, weil sich die Dächer des Delfinariums I nicht öffnen lassen.
An keinem einzigen unserer Recherche-Tagen und auch nicht an anderen Tagen wurde den Delfinen den ihnen zustehenden Mindestplatz geboten!
Von den etwa 31 Millionen €, welche für den Bau der "Delfin-Lagune" ausgegeben wurden, ist für die Zucht von Delfinen fast nichts investiert worden! Zwei Schwimmschleusen und der Einbau einer Hebebühne in ein 25 Jahre altes Gebäude (Rundbecken), welches noch nicht einmal halb so groß ist, wie das wegen zu wenig Platz bietende und vorrübergehend stillgelegte frühere Zuchtbecken, sind keine wirkliche Verbesserungen. Nur etwa 6 % des Gesamtareals der „Delfin-Lagune“ besteht aus Wasserfläche, welche die Delfine auch nur eingeschränkt nutzen können – Wasser-Fläche der „Delfin-Lagune: 1.580 m2 – Gesamtareal: 23.000 m2. Das gesamte Delfinarium bietet eine Wasserfläche, die gerade mal so groß ist, wie die Fläche eines halben Fußballfeldes!
Die „Delfin-Lagune“ ist hauptsächlich auf die Interessen des Zoos ausgerichtet und nicht auf die Bedürfnisse der Delfine!
Die Delfine haben rein gar nichts von 900 Tribünenplätzen (Sitzplätze) und etwa 750 Stehplätzen (Blauer Salon und Wege), sondern viel zu wenig Platz!
Wir werden uns dafür einsetzen, dass Konsequenzen aus diesem Dossier gezogen werden und die Delfinzucht umgehend verboten und eingestellt wird.
Zudem gefährdet der Tiergarten Nürnberg nicht nur die Delfine, sondern auch die Zoo-Besucher!
Auch werden wir uns dafür einsetzen, dass dem Tiergarten Nürnberg seine Betriebsgenehmigung für sein Delfinarium entzogen wird!
ProWal wird Anzeige erstatten und auch mehrere Klage einreichen, damit die Delfinzucht im Nürnberger Tiergarten umgehend verboten und eingestellt wird!
Desweiteren wird sich ProWal juristisch dafür einsetzen, daaa dem Tiergarten Nürnberg seine Betriebsgenehmigung für sein Delfinarium entzogen wird.