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Dieses Dossier besteht aus Fakten, die belegen, dass die Delfine im Nürnberger Delfinarium nicht nach den Vorgaben des Säugetiergutachtens gehalten werden!

Das Nürnberger Delfinarium ist für die Haltung und für die Zucht von Delfinen nicht geeignet!

Das Dossier 2015 belegt, dass der Nürnberger Tiergarten täglich gegen die Vorgaben von Mindestanforderungen des Säugetiergutachtens und auch gegen andere behördliche Vorgaben verstößt.

An keinem einzigen unserer Recherche-Tagen im Nürnberger Delfinarium und auch nicht an anderen Tagen wurde allen Delfinen den ihnen vorgeschriebenen zustehenden Mindestplatz geboten! Oftmals fehlten den Delfinen auch die vorgeschriebenen Rückzugsmöglichkeiten gegenüber ihren Artgenossen oder gegenüber den Zoobesuchern.

Das Dossier 2015 belegt, dass im Zeitraum, in dem eine Delfinzucht im Nürnberger Delfinarium stattfindet, außer der Mutter und ihrem Nachwuchs, keinem einzigen weiteren Delfin den erforderlichen und vorgeschriebenen Mindestlatz über mehrere Tage geboten werden kann!

Die Erfassung der Verstöße wurde über den Zeitraum vom September 2014 bis zum April 2015 erhoben. Die Nichteinhaltung vieler Vorgaben sind keine Ausnahmen, sondern die tagtägliche Regel! Wir stellten mehr als 200 Verstöße gegen die Auflagen und Vorgaben alleine an unseren Recherche-Tagen fest (siehe Recherche-Tage in der linken Menü-Leiste).

Viele Verstöße stellten wir in nur kurzer Zeit von wenigen Stunden im Nürnberger Delfinarium fest. Bei einer längeren Recherche über den Tag hinweg, stellten wir Dutzende Verstöße fest.

Würde man täglich rund um die Uhr im Nürnberger Delfinarium recherchieren, man würde 1.000 Verstöße im Monat feststellen!

Würde es die Auflage geben, dass der Tiergarten Nürnberg über alle seiner Becken seines Delfinariums WebCams installieren muss, dann wären diese Verstöße für jedermann tagtäglich ersichtlich! Bisher lehnte der Zoo die Installation solcher Kameras ab. Er hat seine Gründe dafür!

Wir werden uns dafür einsetzen, dass Konsequenzen aus diesem Dossier erfolgen und dass die Delfinzucht umgehend verboten wird. 

Zudem gefährdet das Delfinarium nicht nur die Delfine, sondern auch die Zoo-Besucher! 

Wir werden uns dafür einsetzen, dass dem Tiergarten Nürnberg seine Betriebsgenehmigung für sein Delfinarium entzogen wird!


Andreas Morlok

CEO ProWal








Die Vorgaben für die Mindestanforderungen für die Haltung von Delfinen in Gefangenschaft sind in dem Säugetiergutachten vom 07.05.2014 geregelt, an die sich auch der Tiergarten Nürnberg halten muss!

Laut einem Schreiben/Bescheid des Umweltamtes Nürnberg vom 27.07.2011 an den Tiergarten Nürnberg wurde in I. 3. darauf hingewiesen: „Die Vorgaben des geltenden Gutachtens über die Haltung von Säugetieren sind einzuhalten.“


http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tierschutz/GutachtenLeitlinien/HaltungSaeugetiere.pdf?__blob=publicationFile


"24 Wale (Cetacea) - Eigentliche Delfine (Delphinidae)


Die Ordnung der Wale (Cetacea) gliedert sich in Bartenwale (Mysticeti) und Zahnwale (Odontoceti). Alle Arten sind extrem an das Leben im Wasser angepasste, soziale Säugetiere mit komplexem Verhalten. Haltungserfahrungen liegen für ca. 20 Arten vor. Am häufigsten wird der zur Unterordnung der Zahnwale gehörende Große Tümmler (Tursiops truncatus) gehalten.

Unter den Großen Tümmlern finden sich Hochsee- und Küstenbewohner. Die Zusammensetzung der Gruppen kann unterschiedlich sein. Die hier vorgeschlagenen Bedingungen beziehen sich auf die Haltung des Großen Tümmlers, der eine durchschnittliche Körperlänge von 200 - 300 cm und ein durchschnittliches Körpergewicht von 150 - 350 kg aufweist.

 

24.1 Gehegeanforderungen

Bei der Haltung von Großen Tümmlern wie bei Delfinen allgemein ist die soziale Stabilität einer Gruppe vorrangiges Ziel. Die Haltungsbedingungen müssen in den Dienst dieses Ziels gestellt werden.

Die Haltung muss in einem Mehrbeckensystem erfolgen, das neben einem Hauptbecken mindestens ein Abtrennbecken sowie ggf. ein für medizinische Untersuchungen oder Behandlungen geeignetes Becken umfasst. Das Hauptbecken kann in mehrere Teilbereiche unterteilbar sein. Die Notwendigkeit weiterer Becken hängt von der Anzahl der Tiere sowie der Qualität ihrer sozialen Beziehungen zueinander ab.

Becken oder Beckenbereiche, die tierpflegerischen Maßnahmen dienen, können geringe Wassertiefen (< 3.5 m) aufweisen. Weitere Flachwasserbereiche (1,5 - 2 m Tiefe) können auch in den Hauptbecken zur Verfügung stehen. Umso wichtiger ist es, dass mindestens 50 % des Hauptbeckens eine Tiefe von über 4 m aufweisen. Der freie Raum oberhalb von Vorstellungsbecken muss mindestens 7 m, derjenige über weiteren Becken des Haltungssystems mindestens 3 m betragen.

 

Raumbedarf

Es müssen Innen- und Außengehege vorhanden sein.

Für das Wohlbefinden der Tiere ist es wichtig, dass sie regelmäßig dem Sonnenlicht bzw. dem freien Himmel (einschließlich Regen) ausgesetzt sind. Daher ist ihnen täglich so lange wie möglich Zugang zu einem Außengehege zu gewähren. Bei bestehenden Anlagen ohne Außengehege soll das Innengehege so gestaltet werden, dass es wichtige Umweltreize zulässt, z. B. indem das Dach geöffnet werden kann.


Außengehege:

Wie Innengehege. Wenn Innen- und Außengehege ständig miteinander verbunden sind, kann die Gesamtfläche als nutzbare Fläche berechnet werden.


Innengehege:

Für eine sozial intakte Gruppe von bis zu 5 erwachsenen Großen Tümmlern gelten folgende Mindestmaße: Die frei zugängliche und von den Tieren voll nutzbare Gesamtfläche des Mehrbeckensystems muss mindestens 600 m2 mit einem Wasservolumen von mindestens 2.200 m3 betragen. Für jedes weitere Tier ist zusätzlich eine Wasserfläche von 75 m2 mit einem Wasservolumen von 300 m3 erforderlich.


Gehegeeinrichtung

Boden und Wände sollten unterschiedliche Strukturen aufweisen, um das Erkundungsverhalten der Tiere zu fördern. Es muss eine Möglichkeit vorhanden sein, die Tiere schonend aus dem Wasser zu heben und zu behandeln.

 
Wasserqualität: Einzuhaltende chemische und physikalische Parameter

- pH-Wert: von 7,2 bis 8,4

- Salzgehalt: von 2,2 bis 3,5 %, d.h. 22 bis 35 g NaCl / l

- NO3-Konzentration: < 100 mg / l


Wasserhygiene: Chemische Stoffe, die der Gesundheit der Tiere nicht förderlich sind, dürfen nur in unbedenklichen Konzentrationen vorkommen. Die Becken müssen vollständig entleert werden können; Wasser und Salz müssen jederzeit verfügbar sein. Sämtliche Grenzwerte sind in kurzen Zeitintervallen zu überwachen.

 

Gehegebegrenzung

Beckenumrandungen müssen überall glatt und abgerundet sein, insbesondere dort, wo die Tiere das Becken kurzfristig verlassen können.


24.2 Klimatische  Bedingungen

Die Wassertemperatur darf weder unter 10 °C noch über 32 °C betragen. Die Lichtverhältnisse sollen der Tagesperiodik angepasst werden. Die Luft über der Wasseroberfläche muss staubarm sein.

 

24.3 Haltungsansprüche

Sozialgefüge/Vergesellschaftung: Die Haltung von Großen Tümmlern muss in sozial verträglichen Gruppen erfolgen. Eine Einzelhaltung ist nur in tiermedizinischen Notfällen, im zeitlichen Umfeld der Geburt, beim Auftreten akuter sozialer Probleme (z. B. körperlicher Angriffe) oder im Rahmen von wissenschaftlichen Untersuchungen zulässig. Die Abtrennung eines Einzeltiers darf nicht länger als unbedingt notwendig dauern. Die Gründe und Dauer der Abtrennung sind zu dokumentieren. Wo die Becken einer Anlage in Verbindung stehen und die Tiere daher kommunizieren können, dürfen einzelne Tiere zeitweise in abgegrenzten Teilen der Anlage allein gehalten werden. Eine Unterteilung der Gruppe mit wenigstens 2 Tieren pro Abschnitt ist auch länger möglich.

 
Aufgrund ihrer sozialen Plastizität können je nach individueller Verträglichkeit zeitweilig Zuchtgruppen, gleichgeschlechtliche Gruppen oder Jugendgruppen gehalten werden. Situationsabhängig können diese Gruppen gemischt werden und Individuen zwischen diesen Gruppen wechseln. Wenn in einer Gruppe durch Nachzucht die maximal zulässige Zahl an Individuen überschritten wird, müssen die sozialen Interaktionen der Tiere noch häufiger als normalerweise beobachtet und dokumentiert werden. Dadurch sollen bereits erste Anzeichen eventueller Konflikte frühzeitig erkannt und tierhalterische Maßnahmen eingeleitet werden.

 
Lebensraumbereicherung: Jedes Programm zur Lebensraumbereicherung muss auf den natürlichen Verhaltensweisen der Tiere aufbauen und soll abwechslungsreich gestaltet werden. Beschäftigung und Vorstellung der Tiere haben unter Aufsicht erfahrener Tierpfleger und nach der Methode der Positivverstärkung zu erfolgen. Ein abwechslungsreiches Angebot an Spielzeug mit und ohne Futter ist zu gewährleisten. Das Beschäftigungsprogramm für Große Tümmler ist so zu gestalten, dass die Tiere daran gewöhnt werden, an tierpflegerischen und tierärztlichen Maßnahmen aktiv mitzuwirken.

 

24.4 Tierbestandsmanagement

Die Teilnahme am EEP wird empfohlen.

 

24.5 Fütterung/Ernährung

Die Nahrung besteht aus Meeresfischen (z. B. Hering, Makrele, Sprotte, Wittling) und Tintenfischen (Kalmare). Der jahreszeitlich schwankende und artspezifisch unterschiedliche Kaloriengehalt der Futtertiere ist zu berücksichtigen. Es muss eine regelmäßige Untersuchung der Futtertiere auf Qualität und Kaloriengehalt erfolgen. Es ist anzustreben, dass die Tiere ihre Nahrung teilweise selbst suchen und dabei auch Erfolg haben.

 

24.6 Pflege und Betreuung

Mensch-Tier-Interaktionen: Für den Transport vorgesehene Tiere müssen von einem Tierarzt auf Gesundheit und Transporttauglichkeit untersucht werden. Ein Verbringen der Tiere hat in Spezialbehältern, die einen schonenden Transport gewährleisten, zu erfolgen. Der Transport ist von Fachkräften zu begleiten, die das Vertrauen der Tiere genießen. Die Transportzeit darf grundsätzlich 24 Stunden nicht überschreiten.

 
Tierärztliche Betreuungshinweise: Über das Verhalten und den Gesundheitszustand sind täglich Aufzeichnungen vorzunehmen. Der Zusatz von Vitaminen, Mineralstoffen und Medikamenten erfolgt nach tierärztlicher Anweisung. Behandlungen sind durch einen Tierarzt durchzuführen oder zu veranlassen. Jeder Todesfall ist einer post mortem Untersuchung in einem Veterinärinstitut oder einem anderen wissenschaftlichen Institut zuzuführen.

 
Besonderheiten: Die Tiere sind vor übermäßigem Lärm zu schützen. Die Haltungsbedingungen (technische Anlagen und akustische Programme) dürfen im Regelbetrieb keine Umgebungslautstärken verursachen, die im Wasser einen Geräuschpegel von 40 dB über der Hörschwelle (bei definierter Frequenz gemäß dem Audiogramm für Große Tümmler) überschreiten und länger als 1 Minute pro Tag andauern."

 
------------

Relevante Ergänzungen aus dem Säugetiergutachten:


"Jede Tierart muss entsprechend ihrem artspezifischen Verhalten den Raum in allen Dimensionen optimal ausnutzen können.


1.2 Die Flächen- und Raummaße legen die kleinste jeweils zulässige Gehegegröße fest. Die Gehege dürfen auch nicht kleiner sein, wenn weniger als die in dem Gutachten genannte Zahl an Tieren gehalten wird. Die Gehege müssen von allen Tieren ganzjährig zeitgleich genutzt werden können.


1.6 Die Tierzahlen beziehen sich auf die höchstzulässige Zahl von erwachsenen Tieren in einem Gehege der angegebenen Größe. Dazu dürfen im selben Gehege deren Jungtiere gehalten werden. Als Jungtiere zählen in der Regel Tiere, die noch nicht geschlechtsreif sind, bzw. so lange, wie sie unter natürlichen Bedingungen von der Mutter und männlichen Alttieren akzeptiert oder in der Gruppe verbleiben würden. Abweichungen hiervon werden in den einzelnen Tierkapiteln behandelt.


1.10 Die Gehege sind so zu gestalten und auszustatten, dass eine Verletzung oder gesundheitliche Gefährdung der Tiere so sicher ausgeschlossen wird, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Gehege dürfen im Grundriss keine spitzen Winkel und keine Sackgassen aufweisen.


2.2 ... Die Gehege müssen so strukturiert sein, dass für alle Tiere geeignete und jederzeit zugängliche Rückzugsmöglichkeiten gegenüber Artgenossen und, sofern erforderlich, Besuchern vorhanden sind und aggressives Verhalten durch natürliches Ausweichverhalten vermieden werden kann.


3.8 Werden Tiere in Gruppen gehalten, so ist sicherzustellen, dass jedes Tier genügend Futter und Tränke erhält. Für alle Tiere müssen ausreichend Futter- und Tränkestellen vorhanden sein, damit rangniedere Tiere angemessen fressen und trinken können.


5.17 In Kontaktgehegen (Gehege, in denen Tiere ungehindert direkten Kontakt zu den Besuchern aufnehmen bzw. die Tiere von den Besuchern berührt und gefüttert werden können) sind für die Tiere ausreichend große Rückzugszonen bereitzuhalten, die Besucher nicht betreten dürfen."





Jungtieren wird nicht einmal die Menge eines Glases an Wasser zugestanden! Sie werden bei der Platzberechnung so behandelt, als wären sie überhaupt nicht vorhanden!


"Kai" hat längst die Größe der anderen erwachsenen Delfine erreicht und benötigt ebenso viel Platz wie seine Artgenossen!

 






"Kai" und "Anke"






"Kai" bei der Delfin-Show






"Kai" erhält in etwa die gleiche Futtermenge, wie die anderen erwachsenen Delfine auch.







Mit der Bezeichnung „Jungtier“ wird Delfinen bei der Berechnung der Platzvorgaben überhaupt keinen Platz zugestanden, obwohl es diese Tiere gibt und sie diesen Platz mindestens genauso brauchen, wie erwachsene geschlechtsreife Tiere. Ein Schlupfloch, welches den Delfinarien-Betreibern in Deutschland in die Hände spielt und bei dem die Delfine das Nachsehen haben!

Da der Delfin „Kai“, geboren am 21. August 2010, laut dem Säugetiergutachten über die Mindestanforderungen von Delfinen in Gefangenschaft nicht zu den erwachsenen Delfinen gezählt wird und er bis zu seiner Geschlechtsreife, die er im Alter von 8 – 9 Jahren erreicht, als Jungtier eingestuft wird, befinden sich im Nürnberger Delfinarium also noch 8 erwachsene „zählbare“ Delfine, obwohl sich insgesamt 10 Delfine die Becken teilen müssen.

Ebenso wird das Jungtier „Nami“, welches am 31. Oktober 2014 geboren wurde, nicht in die Platzvorgaben miteinberechnet.




für den überdachten Bereich - Altes Delfinarium I und Außen-Becken 1 und 6:




Beckenplan des Nürnberger Delfinariums - Altes Delfinarium I und Außenbecken der "Delfin-Lagune" mit Angaben zur Wasser-Fläche, Wasser-Volumen und Beckentiefe.







Wir erstellen hier zwei Varianten bei der Platzvorgabe und Berechnung:


1.) Die tatsächlich vorhandenen Delfine, inklusive der Jungtiere "Nami" und "Kai"

2.) Vorhandene Delfine ohne die beiden Jungtiere "Nami" und "Kai"



Platz-Vorgaben bei 10 Delfinen:

"Für eine sozial intakte Gruppe von bis zu 5 erwachsenen Großen Tümmlern gelten folgende Mindestmaße:

Die frei zugängliche und von den Tieren voll nutzbare Gesamtfläche des Mehrbeckensystems muss mindestens 600 m2 mit einem Wasservolumen von mindestens 2.200 m3 betragen. Für jedes weitere Tier ist zusätzlich eine Wasserfläche von 75 m2 mit einem Wasservolumen von 300 m3 erforderlich."


Das ergibt bei 10 Delfinen einen folgenden Mindest-Platzbedarf:

Eine Wasserfläche von: 600 m2 und 5 x 75 m2 = 975 m2

Ein Wasservolumen von: 2.200 m3 und 5 x 300 m3 = 3.700 m3





Der tatsächliche vorhandene Platz des Delfinarium I (altes Delfinarium) weist insgesamt auf:

Eine Wasserfläche von: 352,9 m2

Ein Wasservolumen von: 1.393 m3


Becken der Delfin-Lagune, über die in den Wintermonaten eine aufblasbare Traglufthalle installiert ist:

Becken 1: Wasserfläche: 274,8 m2 – Wasservolumen: 1.078,4 m3

Becken 6: Wasserfläche: 200,7 m2 – Wasservolumen: 486,8 m3

Das ergibt für das Delfinarium I und den beiden Außen-Becken 1 + 6 der "Delfin-Lagune" an vorhandenem Platz:

Eine gesamte Wasserfläche von: 828,4 m2

und ein gesamtes Wasservolumen von: 2.958,2 m3


Nochmal zum Vergleich:

Vorgeschrieben ist eine Wasserfläche von mindestens: 975 m2

Vorgeschrieben ist ein Wasservolumen von mindestens: 3.700 m3



Platz-Vorgaben bei 8 Delfinen: 

"Für eine sozial intakte Gruppe von bis zu 5 erwachsenen Großen Tümmlern gelten folgende Mindestmaße: 

Die frei zugängliche und von den Tieren voll nutzbare Gesamtfläche des Mehrbeckensystems muss mindestens 600 m2 mit einem Wasservolumen von mindestens 2.200 m3 betragen. Für jedes weitere Tier ist zusätzlich eine Wasserfläche von 75 m2 mit einem Wasservolumen von 300 m3 erforderlich."

 
Das ergibt bei 8 Delfinen einen folgenden Mindest-Platzbedarf:

Eine Wasserfläche von: 600 m2 und 3 x 75 m2 = 825 m2

Ein Wasservolumen von: 2.200 m3 und 3 x 300 m3 = 3.100 m3



Der tatsächliche vorhandene Platz des Delfinarium I (altes Delfinarium) weist insgesamt auf:

Eine Wasserfläche von: 352,9 m2

Ein Wasservolumen von: 1.393 m3


Becken der "Delfin-Lagune", über die in den Wintermonaten eine aufblasbare Traglufthalle installiert ist:

Becken 1: Wasserfläche: 274,8 m2 – Wasservolumen: 1.078,4 m3

Becken 6: Wasserfläche: 200,7 m2 – Wasservolumen: 486,8 m3

Das ergibt für das Delfinarium I und den beiden Außen-Becken 1 + 6 der "Delfin-Lagune" an vorhandenem Platz:

Eine gesamte Wasserfläche von: 828,4 m2

und ein gesamtes Wasservolumen von: 2.958,2 m3


Nochmal zum Vergleich:

Vorgeschrieben ist eine Wasserfläche von mindestens: 825 m2

Vorgeschrieben ist ein Wasservolumen von mindestens: 3.100 m3


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Tatsächlich noch weniger Wasser-Volumen!

Aufgrund technischer Baumängel in der "Delfin-Lagune", wurde der Wasserstand um 15 cm abgesenkt! Das hier ausgerechnete Wasser-Volumen ist deshalb in allen Becken tatsächlich noch geringer!

10.05.2012 - http://www.news-aus-neumarkt.de/delfinarium-nuernberg-undicht/


Deutlich ist die Wasserabsenkung zu erkennen. Durch die Rillen konnte vor der Absenkung das Wasser abfließen. Durch die Absenkung verringert sich das den Delfinen zur Verfügung stehende Wasser-Volumen in den Becken.





Es macht demnach einen  Unterschied aus, ob 8 oder 10 Delfine bei der Berechnung der Platzvorgaben Berücksichtigung finden!

Die Verstöße gegen die Vorgaben des Säugetiergutachtens sind jedoch so gravierend, dass diese Unterschiede dann doch wieder relativiert werden und somit kaum von Bedeutung sind!





Laut Vorgabe eines Bescheides vom 27.07.2011 des Umweltamtes der Stadt Nürnberg heißt es:

"Es befindet sich lediglich Tiergartenpersonal in der Traglufthalle."

















(Eine unerlaubte Sackgasse!)






Wasser-Fläche: 63,7 m2

Wasser-Volumen: 161,4 m3

Tiefe: 1,1 - 3,15 m









Wasser-Fläche: 176,2 m2

Wasser-Volumen: 718 m3

Tiefe: 3,95 - 4,4 m






Das Dach





Innenbereich




Wasser-Fläche: 113 m2

Wasser-Volumen: 469 m3

Tiefe: 4,25 m




Wasser-Fläche: 352,9 m2

Wasser-Volumen: 1.393 m3 - 1.348,4 m3 ohne Schwimm-Schleusen






Über diesen beiden Außenbecken (1 oben + 6 unten im Bild) befindet sich im Winter eine aufgestellte Traglufthalle.

Die Traglufthalle wurde am 10.12.2014 aufgebaut und am 17.03.2015 wieder abgebaut.




Wasser-Fläche: 274,8 m2

Wasser-Volumen: 1.078 m3

Tiefe: 4 m




Wasser-Fläche: 200,7 m2

Wasser-Volumen: 486,8 m3

Tiefe: 2,5 m






Traglufthalle über den Außen-Becken 1 und 6






Innenansicht







(Wird vom Zoo so benannt - Es ist ein Becken)





Wasser-Fläche: 668,5 m2

Wasser-Volumen: 3.316,6 m3

Tiefe: 5 - 7 m





In diesem Becken befinden sich hauptsächlich Seelöwen.





Wasser-Fläche: 313,5 m2

Wasser-Volumen: 363,7 m3

Tiefe: 0,5 - 1,6 m




In diesem Becken befinden sich hauptsächlich die Seelöwen.





Wasser-Fläche: 86,3 m2

Wasser-Volumen: 214,8 m3

Tiefe: 2,5 m





1.543,8 m2 Wasser-Fläche

5.459,9 m3 Wasser-Volumen


Aussage des Tiergartens Nürnberg zur Wasser-Fläche der Außen-Becken:

"Insgesamt sind es in der Lagune für die Delphine nutzbare 1543,8 m2 zuzüglich der Schleusen, die wir normalerweise nicht mitrechnen."




Wasser-Fläche: 1.896,7 m2

Wasser-Volumen: 6.808,3 m3


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Tatsächlich noch weniger Wasser-Volumen!

Aufgrund technischer Baumängel in der "Delfin-Lagune", wurde der Wasserstand um 15 cm abgesenkt! Das hier aufgeführte Wasser-Volumen ist deshalb in allen Becken tatsächlich noch geringer!

10.05.2012 - http://www.news-aus-neumarkt.de/delfinarium-nuernberg-undicht/









An diesen Recherche-Tagen konnten wir jeweils innerhalb von nur wenigen Stunden folgende Anzahl an Verstößen gegen die vorgeschriebenen Vorgaben des Säugetiergutachtens und den Auflagen zur Betriebsgenehmigung des Umeltamtes der Stadt Nürnberg feststellen!


- Am 09.12.2014 gab es mindestens 6 Verstöße gegen die vorgeschriebenen Vorgaben!

- Am 10.12.2014 gab es mindestens 6 Verstöße gegen die vorgeschriebenen Vorgaben!

- Am 12.12.2014 gab es mindestens 6 Verstöße gegen die vorgeschriebenen Vorgaben!

- Am 19.12.2014 gab es mindestens 6 Verstöße gegen die vorgeschriebenen Vorgaben!

- Am 27.12.2014 gab es mindestens 7 Verstöße gegen die vorgeschriebenen Vorgaben!

- Am 28.12.2014 gab es mindestens 7 Verstöße gegen die vorgeschriebenen Vorgaben!

- Am 31.12.2014 gab es mindestens 11 Verstöße gegen die vorgeschriebenen Vorgaben!

- Am 04.01.2015 gab es mindestens 7 Verstöße gegen die vorgeschriebenen Vorgaben!

- Am 09.01.2015 gab es mindestens 12 Verstöße gegen die vorgeschriebenen Vorgaben!

- Am 10.01.2015 gab es mindestens 8 Verstöße gegen die vorgeschriebenen Vorgaben!

- Am 11.01.2015 gab es mindestens 6 Verstöße gegen die vorgeschriebenen Vorgaben!

- Am 18.01.2015 gab es mindestens 10 Verstöße gegen die vorgeschriebenen Vorgaben!

- Am 02.02.2015 gab es mindestens 12 Verstöße gegen die vorgeschriebenen Vorgaben!

- Am 27.02.2015 gab es mindestens 8 Verstöße gegen die vorgeschriebenen Vorgaben!

- Am 01.03.2015 gab es mindestens 10 Verstöße gegen die vorgeschriebenen Vorgaben!

- Am 06.03.2015 gab es mindestens 11 Verstöße gegen die vorgeschriebenen Vorgaben!

- Am 10.03.2015 gab es mindestens 13 Verstöße gegen die vorgeschriebenen Vorgaben!

- Am 17.03.2015 gab es mindestens 7 Verstöße gegen die vorgeschriebenen Vorgaben!

- Am 18.03.2015 gab es mindestens 6 Verstöße gegen die vorgeschriebenen Vorgaben!

- Am 29.03.2015 gab es mindestens 3 Verstöße gegen die vorgeschriebenen Vorgaben!

- Am 03.04.2015 gab es mindestens 8 Verstöße gegen die vorgeschriebenen Vorgaben!

- Am 05.04.2015 gab es mindestens 12 Verstöße gegen die vorgeschriebenen Vorgaben!

- Am 10.04.2015 gab es mindestens 29 Verstöße gegen die vorgeschriebenen Vorgaben!





Zudem gab es tägliche Verstöße gegen die Vorgaben des Säugetiergutachtens während des Zeitraums, in dem die Traglufthalle über zwei Außenbecken (1 + 6) der "Delfin-Lagune" aufgestellt war (11.12.2014 bis 17.03.2015)!





Die täglichen Verstöße gegen die Vorgaben des Säugetiergutachtens vermehrten sich dann, als am 11.12.2014 die Traglufthalle über die zwei Außen-Becken 1 + 6 aufgestellt wurde. Die Traglufthalle soll die Delfine vor der Winterkälte schützen, denn die restlichen Außenbecken (2/3, 4 und 5) können bei mehr als – 5° C Lufttemperatur nicht mehr soweit beheizt werden, dass die mindestens vorgeschriebenen 10 °C Wassertemperatur zuverlässig und konstant erreicht werden kann.


Siehe auch Informationen untenstehend unter "5.1.) Temperatur"



7 bis 8 Delfine befanden sich nachts in der Traglufthalle!






Die Vorgabe des Säugetiergutachtens beinhaltet:

 
"Für eine sozial intakte Gruppe von bis zu 5 erwachsenen Großen Tümmlern gelten folgende Mindestmaße:

Die frei zugängliche und von den Tieren voll nutzbare Gesamtfläche des Mehrbeckensystems muss mindestens 600 m2 mit einem Wasservolumen von mindestens 2.200 m3 betragen. Für jedes weitere Tier ist zusätzlich eine Wasserfläche von 75 m2 mit einem Wasservolumen von 300 m3 erforderlich."


Die Wasser-Fläche der beiden Becken 1 + 6 betragen gerade einmal 475,5 m2 und das Wasser-Volumen 1.565,2 m3!

 
Tatsächlich noch weniger Wasser-Volumen!

Aufgrund technischer Baumängel in der "Delfin-Lagune", wurde der Wasserstand um 15 cm abgesenkt! Das hier ausgerechnete Wasser-Volumen ist deshalb in allen Becken tatsächlich noch geringer!



Auch diese Vorgabe konnte nicht erfüllt werden, weil sich in jeder Nacht bis zu 8 Delfine die kleinen Becken 1 + 6 teilen mussten!


"Die Gehege müssen so strukturiert sein, dass für alle Tiere geeignete und jederzeit zugängliche Rückzugsmöglichkeiten gegenüber Artgenossen und, sofern erforderlich, Besuchern vorhanden sind und aggressives Verhalten durch natürliches Ausweichverhalten vermieden werden kann."


Dies konnte nicht funktionieren, weil in den Becken 1 + 6 jedem Delfin im Durchschnitt nur eine Wasser-Fläche von etwa 8 x 8 Metern geboten wurde!




Seit dem 31.12.2014 bis März 2015 gab es anfangs zweimal täglich und später auch dreimal täglich eine Besucher-Vorstellung des Kalbes "Nami" und ihrer Mutter "Sunny" in dem Vorführbecken des alten Delfinariums!

http://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/presse_41167.html






Bei allen Vorstellungen wurden mehrere Delfine in dem Becken des alten Delfinariums I  eingesperrt. Meistens waren es "Nami", "Sunny" und "Jenny". Selten war dabei die Schleuse 12 zum Trakt oder die Schleuse 11 zum Rundbecken geöffnet. Den Delfinen stand dabei eine Wasser-Fläche von gerade einmal 176,2 m2 zur Verfügung. Vorgeschrieben ist eine Wasser-Fläche von mindestens 600 m2!

"Sunny" und ihr Kalb "Nami" befanden sich seit dem 31.10.2014 in diesen überdachten Beckenbereichen des Delfinariums I und waren mindestens bis zum 17.03.2015 noch nie zusammen in den Außenbecken der "Delfin-Lagune", was auch im Tiergarten bestätigt wird.

Video: https://www.youtube.com/watch?v=FYfgEGq-fkg&feature=em-upload_owner


Laut eigenen Aussagen des Zoos wurde "Sunny" und "Nami" erst am 21.03.2015 in die Außenbecken der "Delfin-Lagune" gelassen:

https://www.facebook.com/media/set/?set=a.907723812606308.1073741870.125176217527742&type=1&pnref=story&__mref=message


In dem Zeitraum vom 31.12.2014 bis zum 21.03.2015 wurden gegen mehrere Vorgaben des Säugetiergutachtens verstoßen!




"Für eine sozial intakte Gruppe von bis zu 5 erwachsenen Großen Tümmlern gelten folgende Mindestmaße:

Die frei zugängliche und von den Tieren voll nutzbare Gesamtfläche des Mehrbeckensystems muss mindestens 600 m2 mit einem Wasservolumen von mindestens 2.200 m3 betragen. Für jedes weitere Tier ist zusätzlich eine Wasserfläche von 75 m2 mit einem Wasservolumen von 300 m3 erforderlich."


"Sunny" und ihr Nachwuchs "Nami" haben viel zu wenig Platz! Sie waren oftmals in einem Becken mit einer Wasser-Fläche von gerade einmal 176,2 m2 eingesperrt. Insgesamt stehen den Delfinen im alten Delfinarium I eine Wasser-Fläche von 352,9 m2 zur Verfügung. Ihnen steht eine Wasser-Fläche von mindestens 600 m2 zu!





"Die Gehege müssen so strukturiert sein, dass für alle Tiere geeignete und jederzeit zugängliche Rückzugsmöglichkeiten gegenüber Artgenossen und, sofern erforderlich, Besuchern vorhanden sind und aggressives Verhalten durch natürliches Ausweichverhalten vermieden werden kann."


Sind die beiden Schleusen 11 und 12 zu, was wir bei den meisten unserer Recherche-Tagen feststellen konnten, haben die Delfine überhaupt keine Rückzugsmöglichkeiten!





"Die Gehege müssen von allen Tieren ganzjährig zeitgleich genutzt werden können."


Diese Vorgabe wird nie erfüllt! Kein Delfin hat zu jeder Zeit Zugang zu allen Becken!





"Für das Wohlbefinden der Tiere ist es wichtig, dass sie regelmäßig dem Sonnenlicht bzw. dem freien Himmel (einschließlich Regen) ausgesetzt sind. Daher ist ihnen täglich so lange wie möglich Zugang zu einem Außengehege zu gewähren."


Im alten Delfinarium I kann den Delfinen kein Sonnenlicht, bzw. freier Himmel geboten werden, weil sich die Dächer der Vorführhalle, des Rundbecken-Gebäudes und des Trakt-Gebäudes nicht öffnen lassen. Der Delfinmutter "Sunny" und ihrem Nachwuchs "Nami" sei es bei diesen Temperaturen nicht zuzumuten, dass sie in die Außenbecken kommen, denn dafür ist das Wasser, nach eigenen Angaben des Tiergartens, zu kalt. "Sunny" und "Nami" werden bis zum Frühjahr kein einziges Mal dem freien Himmel ausgesetzt sein! „Sunny“ befindet sich, laut Aussage des Zoos, seit September 2014 in diesem jahrzehntealten und mittlerweile maroden Beckenbereich, der für die Zucht von Delfinen völlig ungeeignet ist.   





Der Tiergarten Nürnberg hält sich auch nicht an die Vorgaben, die ihm das Umweltamt der Stadt Nürnberg schriftlich für die Betriebsgenehmigung für das Delfinarium auferlegt hatte!


Laut Vorgabe eines Bescheides vom 27.07.2011 des Umweltamtes der Stadt Nürnberg heißt es:

"Es befindet sich lediglich Tiergartenpersonal in der Traglufthalle."



Auf dieser Seite wird ein Besuch einer Kindergruppe beschrieben, die am 04. Januar 2014 im Blauen Salon übernachtete.

http://www.tgfn.de/index.php?id=92

Unter anderem ist in diesem Bericht nachzulesen:

„Wir gingen zu einer Tür hinten am Delphinarium und durften zu den Delphinen in ihre Traglufthalle. Wir fanden das sehr spannend, da das nicht jedermann darf. Ich und meine Freunde wurden etwas feucht, da einer der munteren Delphine sprang und uns mit Wasser bespritzte. Danach durften wir noch ein paar Fragen an den Pfleger stellen.“

Das Angebot des Tiergarten Nürnberg: http://tiergarten.nuernberg.de/entdecken/aktuell/detail/news/2014-11-03-uebernachten-im-blauen-salon-des-tiergartens.html



Auch können Besucher ein Angebot "Begegnung mit Delphinen" buchen, bei dem sie die Traglufthalle betreten!

http://tiergarten.nuernberg.de/ihr-besuch/fuehrungen-und-besondere-augenblicke/begegnung-mit-delphinen.html

Hierbei verstößt der Tiergarten permanent gegen die Vorgabe der Behörde, da diese Veranstaltungen regelmäßig stattfinden!

Auch werden bei diesem Angebot gegen die Vorgaben des Säugetiergutachtens verstoßen.


Dieses Angebot nahmen zum Beispiel am 09.01.2015 vier Teilnehmer wahr, die eine Zoo-Mitarbeiterin betreute. Die Wege um die Becken waren meistens sehr eng und nass und ohne weiteres hätte einer oder mehrere Teilnehmer ausrutschen und ins Wasser fallen können. Ein Schwimmen mit Winterkleidung und eine Rettung wären kaum möglich gewesen! Niemand bekam eine Schwimmweste und auch schnell nutzbare Rettungsringe waren nicht vorhanden. 

Es kam schon einige Male vor, dass Menschen von in Gefangenschaft gehaltenen Delfinen attackiert und gebissen wurden!

Videos:

http://www.digitaljournal.com/article/338398

http://www.bz-berlin.de/artikel-archiv/flipper-flippt-aus-und-beisst-maedchen


15.04.15 - Video (Englisch) – Mikrobiologen und ehemalige Delfintrainer packen aus und warnen - Delfinarien gefährden Menschen und Delfine - https://www.youtube.com/watch?v=NyvKQVIJdes&feature=youtu.be


Siehe Bericht dazu unter 09.01.2015



Bei diesem kommerziellen Angebot des Zoos wurde gar ein einziger Delfin in ein viel zu kleines Becken eingesperrt!





Auch dabei wurde gegen mehrere Vorgaben des Säugetiergutachtens verstoßen! Unter anderem:

"Die Haltung von Großen Tümmlern muss in sozial verträglichen Gruppen erfolgen. Eine Einzelhaltung ist nur in tiermedizinischen Notfällen, im zeitlichen Umfeld der Geburt, beim Auftreten akuter sozialer Probleme (z. B. körperlicher Angriffe) oder im Rahmen von wissenschaftlichen Untersuchungen zulässig. Die Abtrennung eines Einzeltiers darf nicht länger als unbedingt notwendig dauern. Die Gründe und Dauer der Abtrennung sind zu dokumentieren."

Siehe Bericht dazu unter 10.04.2015







Laut Vorgabe des Säugetiergutachtens ist den Delfinen ein abwechslungsreiches Angebot an Spielzeug mit und ohne Futter zu gewährleisten. 

An einigen Recherche-Tagen haben wir festgestellt, dass den Delfinen entweder viel zu wenig oder überhaupt kein Spielzeug zur Verfügung gestanden hat!


Video - https://www.youtube.com/watch?v=xHReHTH2x-w&feature=em-upload_owner



Mülleimer-Deckel als Delfin-Spielzeug











Manche Delfine erzeugten selbst Luftblasen-Ringe unter Wasser, um wenigstens damit etwas spielen zu können.

Video vom 10.03.2015 - https://www.youtube.com/watch?v=lePCC_Yzfig&feature=em-upload_owner






04.04.15 - Video

Reizarmut pur!

Einfallsreicher Delfin versucht vergeblich an Spielzeug zu gelangen.

https://www.youtube.com/watch?v=i9ucaYthy6k&feature=em-upload_owner



Anmerkung zum Spieltrieb von Delfinen, was dem Tiergarten Nürnberg längst bekannt ist:

In dem Buch „Delphine …wie sie wirklich sind“ (1. Auflage 1979) beschreibt der ehemalige Delfintrainer des Nürnberger Delfinariums, Siegbert Stümpke, wie groß der natürliche Spieltrieb der Delfine ist.

„Gerade bei Marina fällt es uns immer wieder auf, daß Delphine unglaublich verspielte und heitere Tiere sind, ständig auf der Suche nach Abwechslung und immer zu Dummheiten aufgelegt.“




"Lebensraumbereicherung: Jedes Programm zur Lebensraumbereicherung muss auf den natürlichen Verhaltensweisen der Tiere aufbauen und soll abwechslungsreich gestaltet werden. Beschäftigung und Vorstellung der Tiere haben unter Aufsicht erfahrener Tierpfleger und nach der Methode der Positivverstärkung zu erfolgen. Ein abwechslungsreiches Angebot an Spielzeug mit und ohne Futter ist zu gewährleisten."


Würden die Delfine ausreichend beschäftigt werden, dann müssten sich auch häufiger Mitarbeiter an den Becken befinden. An keinem einzigen unserer Recherche-Tagen waren Zoo-Mitarbeiter andauernd an den Delfin-Becken anwesend! Entweder hat der Zoo nicht ausreichend qualifizierte Mitarbeiter oder er spart Personalkosten - auf Kosten der Bedürfnisse der Delfine!


Auch dann, als den Delfinen Spielzeug zur Verfügung stand, kam es vor, dass überhaupt kein Zoo-Mitarbeiter an den Delfin-Becken anwesend war, was ebenfalls nicht erlaubt ist!



Video - https://www.youtube.com/watch?v=HbNaAILL2Zk&feature=em-upload_owner



Weitere Informationen unter: Reizarmut







„Es ist anzustreben, dass die Tiere ihre Nahrung teilweise selbst suchen und dabei auch Erfolg haben.“

Solche Bestrebungen gibt es im Nürnberger Delfinarium überhaupt nicht!

Das gesamte Konzept der Delfinhaltung ist auf die Zurschaustellung der Delfine vor Publikum ausgerichtet. Es wird weniger auf die Bedürfnisse der Tiere, als viel mehr auf die Interessen des Zoos und der Besucher Rücksicht genommen!

Außerhalb der Show-Zeiten werden die Delfine aus Futtereimern gefüttert - ebenso während den Show-Vorführungen.

Das Füttern der Delfine wird während der Show-Vorführungen damit in Verbindung gebracht, dass die Tiere eine Belohnung nach einem von ihnen verlangten und dann ausgeführten Kommando erhalten. 


Die Delfine erhalten täglich unterschiedliche Futtermengen.






Foto: Januar 2015




Auch erhalten die Delfine unter anderem auch unterschiedliche Mengen an Eiswürfel, Vitamin-Präparate und auch unterschiedliche Medikamente.

Siehe unter: Fischküche



Gäbe es Bestrebungen diese Vorgabe einzuhalten, dann könnte es keine Show-Vorführungen mehr in Nürnberg geben!

Wären die Delfine immer satt, dann würden sie sich an den Show-Vorführungen nicht mehr beteiligen!

An einer normalen Fütterung ohne Shows, wie bei anderen Tierarten auch, hat der Zoo kein Interesse, denn er fürchtet dann das Ausbleiben weiterer Besucher!



„3.8 Werden Tiere in Gruppen gehalten, so ist sicherzustellen, dass jedes Tier genügend Futter und Tränke erhält. Für alle Tiere müssen ausreichend Futter- und Tränkestellen vorhanden sein, damit rangniedere Tiere angemessen fressen und trinken können.“


Diese Vorgabe wird nie erfüllt!







Das Nürnberger Delfinarium ist für die Haltung und für die Zucht von Delfinen nicht geeignet!



Solaranlage auf dem Dach des alten Delfinarium I
















Tierisch gut?







Eine Solaranlage ist ja normalerweise eine sinnvolle und umweltfreundliche Investition. Aber auf dem Dach der Vorführhalle des alten Delfinariums I ist sie völlig fehl am Platz!


Die Solaranlage behindert die Einhaltung dieser Vorgabe des Säugetiergutachtens:

"Für das Wohlbefinden der Tiere ist es wichtig, dass sie regelmäßig dem Sonnenlicht bzw. dem freien Himmel (einschließlich Regen) ausgesetzt sind. Daher ist ihnen täglich so lange wie möglich Zugang zu einem Außengehege zu gewähren. Bei bestehenden Anlagen ohne Außengehege soll das Innengehege so gestaltet werden, dass es wichtige Umweltreize zulässt, z. B. indem das Dach geöffnet werden kann."


Im alten Delfinarium I kann den Delfinen kein Sonnenlicht, bzw. freier Himmel geboten werden, weil sich die Dächer der Vorführhalle, des Rundbecken-Gebäudes und des Trakt-Gebäudes nicht öffnen lassen. Der Delfinmutter "Sunny" und ihrem Nachwuchs "Nami" sei es bei diesen Temperaturen nicht zuzumuten, dass sie in die Außenbecken kommen, denn dafür ist das Wasser, nach eigenen Angaben des Tiergartens, zu kalt. "Sunny" und "Nami" werden bis zum Frühjahr kein einziges Mal dem freien Himmel ausgesetzt sein! „Sunny“ befindet sich, laut Aussage des Zoos, seit September 2014 in diesem jahrzehntealten und mittlerweile maroden Beckenbereich, der für die Zucht von Delfinen völlig ungeeignet ist.



"Nami"




"1.10 Die Gehege sind so zu gestalten und auszustatten, dass eine Verletzung oder gesundheitliche Gefährdung der Tiere so sicher ausgeschlossen wird, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Gehege dürfen im Grundriss keine spitzen Winkel und keine Sackgassen aufweisen."

"2.2 ... Die Gehege müssen so strukturiert sein, dass für alle Tiere geeignete und jederzeit zugängliche Rückzugsmöglichkeiten gegenüber Artgenossen und, sofern erforderlich, Besuchern vorhanden sind und aggressives Verhalten durch natürliches Ausweichverhalten vermieden werden kann."


Der Trakt (siehe oben "Becken - Altes Delfinarium 1") ist eine Sackgasse, die von den Delfinen nur durch eine enge Schwimmschleuse erreicht werden kann. Wird hier ein Delfin durch einen oder mehreren Artgenossen bedrängt und dabei die einzig vorhandene Schwimmschleuse blockiert, so gibt es für ihn keinerlei Flucht- oder Rückzugsmöglichkeiten!



"Gehegeeinrichtung - Boden und Wände sollten unterschiedliche Strukturen aufweisen, um das Erkundungsverhalten der Tiere zu fördern"


Diese Vorgabe wird im alten Delfinarium I nicht erfüllt!





In der Zeit nach der Geburt von „Nami“ befanden sich, mitunter auch bei Frosttemperaturen, acht Delfine, darunter auch die nierenkranken Delfine „Moby“ und "Jenny", bis zum Traglufthallenaufbau am 11.12.2014 in den Außenbecken der „Delfin-Lagune“. Kein Delfin konnte in die überdachten Becken des alten Delfinariums I, weil diese eben von der Delfinmutter „Sunny“ und ihrem Kalb „Nami“ belegt waren und alle Schleusen zu diesem Bereich geschlossen waren. 


Die Traglufthalle über zwei Außenbecken der "Delfin-Lagune" soll die Delfine vor der Winterkälte schützen, denn die restlichen Außenbecken können bei mehr als – 5° C Lufttemperatur nicht mehr soweit beheizt werden, dass die mindestens vorgeschriebenen 10 ° C Wassertemperatur zuverlässig und konstant erreicht werden kann.


Die Technik gilt zudem als sehr störanfällig. Laut Aussage des Wassertechnikers, Herrn Haack, kommt es noch bis zu viermal im Jahr vor, dass die komplette Anlage durch einen Störfall stillsteht!

http://www.nordbayern.de/freizeit/tiergarten/trotz-pannen-tiergarten-vertraut-auf-wassertechnik-der-lagune-1.4057867


Trotz dem Wissen der Verantwortlichen des Zoos, dass die Technik unzuverlässig arbeitet und bis zu viermal im Jahr komplett ausfällt, wurden die 8 Delfine der Gefahr ausgesetzt, dass bei einem Ausfall der Technik das Wasser der Außenbecken, in dem sich jetzt die 8 Delfine befinden, nicht mehr beheizt werden kann und dann auch beginnt zuzufrieren. Eine Unterbringung aller 10 Delfine in den kleinen Becken des alten Delfinarium I mit gerade einmal 352,9 m2 wäre schwierig gewesen und hätte dramatische Folgen haben können!



In Nürnberg wurden die ersten Minustemperaturen im Winter 2014/2015 bereits am 22.11.2014, also etwa drei Wochen vor dem Aufbau der Traglufthalle, gemessen!


An diesen weiteren Tagen wurden in Nürnberg ebenfalls Minustemperaturen gemessen:

23.11.2014

25.11.2014

26.11.2014

08.12.2014

09.12.2014

10.12.2014



Quelle:

Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg



8 Delfine mussten an diesen Tagen bei Frosttemperaturen in den Becken der „Delfin-Lagune“ unter freiem Himmel verbringen! In dieser Zeit wurden die Delfine nicht vor Kälte geschützt, denn es gab für sie keine geeignete Unterbringungsmöglichkeit! Die Becken des alten Delfinariums I waren von der Delfinmutter „Sunny“ und ihrem Kalb „Nami“ belegt und es fand bis dahin keine Vergesellschaftung mit anderen Delfinen statt.

Erst ab dem 11.12.2014 war die Traglufthalle über zwei Außenbecken der „Delfin-Lagune“ aufgebaut, in der die Delfine Schutz vor der Kälte suchen konnten!


Siehe auch unter Recherche 10.12.2014







Wir forderten die Verantwortlichen in 2014 mehrmals auf, die Traglufthalle früher aufzubauen. Niemand reagierte!

Mehrere Nächte verbrachten 8 Delfine auch während des Aufbaus der Traglufthalle bei Minustemperaturen im Freien!


Siehe unter: 09.12.2014 und 10.12.2014




Wenn die Lufttemperatur kälter als - 5° C ist, halten sich, laut Aussage eines Zoo-Mitarbeiters am 02.02.2015, alle Delfine in den überdachten Innenbereichen (Zwei Außenbecken 1 + 6 der "Delfin-Lagune" mit Tragluftzelt und in den Becken des alten Delfinariums I) auf.

Video: Aussage des Zoo-Mitarbeiters:

https://www.youtube.com/watch?v=FlpD-xhMq0k&feature=youtu.be


Am 01.03.2015 äußerte sich ein Zoo-Mitarbeiter während der „Nami“-Präsentation wie folgt:

"Nur nachts kommen alle unsere Delfine in die Traglufthalle. Einfach aus diesem Grund, weil es nachts doch ziemlich kalt wird und in die Minusgrade geht. Würden die Temperaturen auch am Tag noch unter – 5° C fallen, dann würde sich alle unserer Delfine im Innenbereich der Lagune befinden.“



Video: https://www.youtube.com/watch?v=INIt2mrc8-I&feature=youtu.be




Am 28.12.2014 wurden in der Zeit zwischen 15.00 Uhr und 16.00 Uhr eine Luft-Temperatur von – 6° C gemessen.

Quelle:

Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg


Entgegen der Aussage des Zoo-Mitarbeiters, wurden am 28.12.2014 acht Delfine NICHT in den Innenbereich der Lagune gebracht, sondern mussten um 15.00 Uhr bei der Show im Außenbereich teilnehmen!


Siehe Recherche-Bericht 28.12.2014


Weitere Informationen unter: Temperaturen



Während dem Zeitraum von der Geburt von "Nami" (31.10.2014) bis zum Aufbau der Traglufthalle (11.12.2014) verstieß der Tiergarten Nürnberg mehrmals gegen die Vorgaben des Säugetiergutachtens, wie z. B. Platzvorgaben und Rückzugsmöglichkeiten.

Tägliche Verstöße gegen die Vorgaben des Säugetiergutachten und Probleme entstanden dann, als am 11.12.2014 die Traglufthalle über die zwei Außen-Becken 1 + 6 aufgestellt war, die am 17.03.2015 wieder abgebaut wurde.



Die Vorgabe des Säugetiergutachtens besagt:

 
"Für eine sozial intakte Gruppe von bis zu 5 erwachsenen Großen Tümmlern gelten folgende Mindestmaße:

Die frei zugängliche und von den Tieren voll nutzbare Gesamtfläche des Mehrbeckensystems muss mindestens 600 m2 mit einem Wasservolumen von mindestens 2.200 m3 betragen. Für jedes weitere Tier ist zusätzlich eine Wasserfläche von 75 m2 mit einem Wasservolumen von 300 m3 erforderlich."


Die Wasser-Fläche der beiden Außen-Becken 1 + 6 betragen gerade einmal 475,5 m2 und das Wasser-Volumen 1.565,2 m3!

 
Tatsächlich noch weniger Wasser-Volumen!

Aufgrund technischer Baumängel in der "Delfin-Lagune", wurde der Wasserstand um 15 cm abgesenkt! Das hier ausgerechnete Wasser-Volumen ist deshalb in allen Becken tatsächlich noch geringer!






Ungeeigneter Standort - Der Tiergarten Nürnberg kann seine Delfine auch vor unregelmäßigem Lärm nicht ausreichend schützen!


Die „Delfin-Lagune“ liegt nur wenige Kilometer vom städtischen Krankenhaus Klinikum Nord entfernt. Unregelmäßig fliegt ein Rettungshubschrauber Patienten in dieses Krankenhaus. Der Hubschrauber überfliegt dabei entweder das Zoo-Gelände direkt oder in unmittelbarer Nähe und erzeugt dabei einen solch lauten Lärm (Schall), dass die Delfine in Panik geraten und davor flüchten.

 

VIDEOS:


27.02.2015 – Delfine flüchten vor Hubschrauberlärm - https://www.youtube.com/watch?v=RmrTv8_u620&feature=em-upload_owner 

12.04.2015 - Hubschrauberflug über den Nürnberger Tiergarten - https://www.youtube.com/watch?v=2GItNtuEk4U&feature=em-upload_owner



„Sunny“ wurde zur Geburtsvorbereitung vor der Geburt ihres Nachwuchses „Nami“ von der Delfin-Gruppe getrennt und befindet sich seit dem 23.09.2014 im Innenbereich des überdachten alten Delfinarium I. Von diesem Zeitpunkt bis zum Aufbau der Traglufthalle am 11.12.2014 waren 7 – 9 Delfine in den Außenbecken der „Delfin-Lagune“ unter freiem Himmel untergebracht und sie konnten den überdachten Bereich des alten Delfinariums I nicht mitbenutzen, weil dieser von „Sunny“ und ihrem Kalb „Nami“ belegt war. 

In diesem Zeitraum gab es für 7 – 9 Delfine überhaupt keine Rückzugsmöglichkeit, um vor dem Schall eines vorbeifliegenden Hubschraubers in einen überdachten Bereich zu flüchten!   

Auch nach dem Aufbau der Traglufthalle am 11.12.2014 stand den Delfinen, die sich in den Außenbecken befanden, nicht immer die Möglichkeit zur Verfügung, etwas Schutz vor dem Lärm zu suchen, weil die Schwimmschleusen von den Außenbecken zu diesem überdachten Beckenbereich geschlossen waren. 

Laut Vorgabe des Säugetiergutachtens muss der Tiergarten Nürnberg seine Delfine vor übermäßigem Lärm schützen:

„Die Tiere sind vor übermäßigem Lärm zu schützen. Die Haltungsbedingungen (technische Anlagen und akustische Programme) dürfen im Regelbetrieb keine Umgebungslautstärken verursachen, die im Wasser einen Geräuschpegel von 40 dB über der Hörschwelle (bei definierter Frequenz gemäß dem Audiogramm für Große Tümmler) überschreiten und länger als 1 Minute pro Tag andauern."

Die Einhaltung dieser Vorgabe kann der Tiergarten Nürnberg nicht gewähren und auch aus diesem Grund ist ihm die Betriebsgenehmigung für das Delfinarium zu entziehen.

 

LINKS:


http://www.klinikum-nuernberg.de/DE/aktuelles/knzeitung/2014/201402/hubschrauber.html

http://www.klinikum-nuernberg.de/DE/ueber_uns/rundgang_klinikum/Galerie_KNN_DrSchoellerHaus/

https://www.nuernberg.de/imperia/md/presse/dokumente/internet/publikationen/nh-archiv/nh_93/46-51__nh93-klinikum.pdf



Anmerkung zum Hörvermögen von Delfinen, was dem Tiergarten Nürnberg längst bekannt ist:

In dem Buch „Delphine …wie sie wirklich sind“ (1. Auflage 1979) beschreibt der ehemalige Delfintrainer des Nürnberger Delfinariums, Siegbert Stümpke, wie gut Delfine hören können. 

„Kommen wir nun zu einer anderen Frage. „Können Delphine unter Wasser die Kommandos des Trainers verstehen?“ Delphine hören unter Wasser ausgezeichnet.“

Weiter heißt es:

„Mitzie hatte ein unglaublich feines Gehör. Sie vermochte ein Geräusch unter Wasser haarscharf zu lokalisieren. Eine kleine Münze, außer Sichtweite 30 und mehr Meter von ihr entfernt in trübes Wasser geworfen, wurde von ihr in allerkürzester Zeit aufgespürt und zurückgebracht.“








Darum ist das Delfinarium im Nürnberger Tiergarten für die Zucht nicht geeignet!


Das Hauptproblem ist der zu geringe zur Verfügung stehende Platz.


Weder den Delfinen im überdachten Bereich des alten Delfinariums I noch den Delfinen in den Außenbecken der "Delfin-Lagune" kann während dem Zeitraum einer Nachzucht ausreichend und den Vorgaben entsprechender Mindestplatz zur Verfügung gestellt werden!


Wir gehen auf das Beispiel „Nami“ ein, denn damit wird ersichtlich, dass es vor, während und nach ihrer Geburt zu vielen Verstößen gegen die Vorgaben gekommen ist.


Informationen zu der Zeit vor der Geburt von "Nami"


„Nami“ wurde am 31.10.2014 geboren. Die Mutter „Sunny“ und ihr Kalb „Nami“ verbrachten dann rund zwei Wochen in dem Rundbecken des alten Delfinariums I. Das Rundbecken besitzt als einziges Becken des Delfinariums einen Boden, den man bei Bedarf anheben kann, um Untersuchungen durchzuführen und bei eventuell auftretenden Problemen eingreifen zu können. Das Rundbecken ist jedoch sehr klein und weist mit seinem Durchmesser von 12 Metern gerade einmal eine Wasser-Fläche von 113 m2 auf. 






Nach etwa zwei Wochen wurde die Schleuse 11 geöffnet und die beiden Delfine konnten nun auch die Becken der Vorführhalle und des Traktes nutzen. Alle überdachten Becken (Rundbecken, Vorführbecken und das kleine Traktbecken) weisen insgesamt eine Wasser-Fläche von 352,9 m und ein Wasser-Volumen von  1.393 m3 auf. Anzumerken ist, dass diese Gesamtfläche ebenfalls sehr klein ist. „Sunny“ konnte vor ihrer Geburt ihres Kalbes auch die Außenbecken der „Delfin-Lague“ benutzen und war damit jahrelang an mehr Platz gewöhnt. 

Weder das Zuchtbecken (Rundbecken) noch die gesamten Becken des alten Delfinariums I bieten einen ausreichenden und den vorgeschriebenen Mindestplatz!


Die Vorgabe des Säugetiergutachtens beinhaltet:

Für eine sozial intakte Gruppe von bis zu 5 erwachsenen Großen Tümmlern gelten folgende Mindestmaße: 

"Die frei zugängliche und von den Tieren voll nutzbare Gesamtfläche des Mehrbeckensystems muss mindestens 600 m2 mit einem Wasservolumen von mindestens 2.200 m3 betragen. Für jedes weitere Tier ist zusätzlich eine Wasserfläche von 75 m2 mit einem Wasservolumen von 300 m3 erforderlich.

Die Flächen- und Raummaße legen die kleinste jeweils zulässige Gehegegröße fest. Die Gehege dürfen auch nicht kleiner sein, wenn weniger als die in dem Gutachten genannte Zahl an Tieren gehalten wird."

In der Zeit nach der Geburt von „Nami“ befanden sich, mitunter auch bei Frosttemperaturen, acht Delfine, darunter auch die nierenkranken Delfine „Moby“ und "Jenny", bis zum Traglufthallenaufbau am 11.12.2014 in den Außenbecken der „Delfin-Lagune“. Kein anderer Delfin konnte bis dahin in die überdachten Becken des alten Delfinariums I, weil diese eben von der Delfinmutter „Sunny“ und ihrem Kalb „Nami“ belegt waren und alle Schleusen zu diesem Bereich geschlossen waren. 


Laut eigenen Aussagen des Zoos wurde "Sunny" und "Nami" erst am 21.03.2015 in die Außenbecken der "Delfin-Lagune" gelassen:

https://www.facebook.com/media/set/?set=a.907723812606308.1073741870.125176217527742&type=1&pnref=story&__mref=message




Die Vergesellschaftung von allen Delfinen untereinander konnten wir innerhalb des Zeitraumes vom Aufbau der Traglufthalle am 11.12.2014 bis Mitte April 2015 nicht feststellen!

Nach fast einem halben Jahr nach der Geburt von „Nami“ ist es dem Tiergarten Nürnberg bisher nicht gelungen, eine sozial verträgliche Delfin-Gruppe aufzubauen. Es wird gebissen und bedrängt und die Enge in den Becken tut ihr Übriges. Viele Delfine weisen Bisswunden und Kratzer auf, auch das Delfin-Kalb "Nami"!


"Moby"


10.04.2015






29.03.2015






Nur einer der männlichen Delfine ("Moby") wurde zu "Nami" in die Becken des alten Delfinariums I gelassen, der aber kein großes Interesse an dem Kalb zeigte. Die anderen männlichen Delfine "Kai", "Arnie" und "Noah" wurden bis Mitte April 2015 überhaupt noch nicht zu "Nami" gelassen, weil Übergriffe auf den Nachwuchs befürchtet wurden.

Das Kalb zu schützen ist notwendig, aber es schafft gleichzeitig viele Probleme - zum Leidwesen für alle anderen Delfine!

Auch als "Nami" ab März 2015 die Außenbecken der "Delfin-Lagune" nutzen konnte, verbesserten sich die Platzverhältnisse für die Delfine nicht. Das Gegenteil war der Fall. Den Tieren stand nun noch weniger Platz zur Verfügung!


Die Folge keiner sozial verträglichlichen Gruppe ist, dass zu keinem Zeitpunkt alle Delfine zusammen sind. Die Tiere werden teilweise voneinander separiert, was dazuführt, dass viele Vorgaben des Säugetiergutachtens nicht eingehalten werden. Tägliche Verstöße und auch die Nichteinhaltung von Vorgaben über einen längeren Zeitraum sind das Ergebnis einer viel zu kleinen Anlage, die nicht für die Zucht von Delfinen geeignet ist!

Siehe dazu auch die Recherchen am 10.04.2015





Die Betriebs-Genehmigung für das Delfinarium erlaubt die Haltung von 14 Delfinen. Diese wurde noch vor dem Inkrafttreten des neuen Säugetiergutachtens (Mai 2014) erteilt und muss sofort nach unten angepasst werden!

 
- Zoodirektor, Dag Encke, trägt 2014 bei einer Kulturausschuss-Sitzung der Stadt Nürnberg vor, dass gar 18 Delfine im Delfinarium Platz hätten! -
„Für den Stadtrat sicherlich von Bedeutung ist die erfreuliche Tatsache, dass die Delphinlagune und das Manatihaus, in deren Bau der Tiergarten 22,5 und 7,5 Mio € respektive investiert hat, die neuen Vorgaben weit übertreffen. Der Tiergarten könnte - was er nicht vorhat - von Rechts wegen bis zu 18 erwachsene Große Tümmler aufnehmen.“

- Am 09.01.2015 antwortete eine Tiergarten-Mitarbeiterin einem Teilnehmer bei einer "Begegnung mit Delphinen"-Führung auf die Frage, wie viele Delfine können denn in der Lagune gehalten werden? Die Antwort war wortwörtlich: "12 Delfine - problemlos"!



Im Zeitraum, in dem eine Delfinzucht im Nürnberger Delfinarium stattfindet, kann außer der Mutter und ihrem Nachwuchs, keinem einzigen weiteren Delfin den erforderlichen und vorgeschriebenen Platz geboten werden!








Informationen rund um "Nami"











Video - Ein Zoo-Mitarbeiter verbreitet die Unwahrheit vor Besuchern:

https://www.youtube.com/watch?v=FlpD-xhMq0k&feature=youtu.be




Besucher und Delfine werden im Nürnberger Delfinarium nicht ausreichend geschützt!

Es ist völlig unverständlich ist, dass die Besucher und die Delfine während den Zoo-Öffnungszeiten in der „Delfin-Lagune“ nicht ausreichend vor Gefahren geschützt werden!


Wird hier auf Kosten der Besucher und der Delfine an Geld gespart?


Mindestens zweimal am Tag, wenn die Vorstellungen von dem Delfinkalb „Nami“ im alten Delfinarium I stattfanden, befand sich für etwa 30 Minuten kein Sicherheitspersonal mehr in der „Delfin-Lagune“! Das Sicherheitspersonal war zu diesem Zeitpunkt im alten Delfinarium I und die Außenbecken der "Delfin-Lagune" waren dann gänzlich unbeaufsichtigt!






Verlassen - Keine Aufsicht mehr anwesend!






Spielende Kinder könnten ins Wasser fallen und von den Delfinen attackiert werden!











Es kam schon einige Male vor, dass Menschen von in Gefangenschaft gehaltenen Delfinen attackiert und gebissen wurden!

Videos:

http://www.digitaljournal.com/article/338398

http://www.bz-berlin.de/artikel-archiv/flipper-flippt-aus-und-beisst-maedchen


15.04.15 - Video (Englisch) – Mikrobiologen und ehemalige Delfintrainer packen aus und warnen - Delfinarien gefährden Menschen und Delfine - https://www.youtube.com/watch?v=NyvKQVIJdes&feature=youtu.be



Die Außenbecken der "Delfin-Lagune" waren unbeaufsichtigt!






Die Aufsicht befand sich zu diesem Zeitpunkt in der Vorführhalle des alten Delfinariums I!







Kletterndes Kind am Delfinbecken.








Es ist nass und rutschig und die Besucher könnten über den herumliegenden Schlauch stolpern und ins Wasser fallen!







Hinter diesem Holzverschlag hängt so etwas wie eine Schwimmhilfe. Dieser Bereich ist für die Zoo-Besucher jedoch nicht einsehbar und zugänglich!







Auch Gegenstände könnten von den Besuchern in die Becken fallen, was schon mehrmals vorkam! Die Delfine könnten diese verschlucken und daran sterben. Kein Tiergarten-Mitarbeiter und niemand vom Sicherheitsdienst würde dies mitbekommen, weil niemand von ihnen anwesend war! Die beiden Überwachungskameras (auf dem Dach des alten Delfinariums und unterhalb des Bistro-Restaurants) waren wirkungslos, da die Traglufthalle jegliche Sicht auf die Außenbecken verhinderte!

Anmerkung:

Seit dem 31.12.2014 bis etwa Mitte März 2015 gab es zwei- bis dreimal täglich eine Besucher-Vorstellung des Kalbes "Nami" und ihrer Mutter "Sunny" in dem Vorführbecken des alten Delfinariums I!

http://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/presse_41167.html

Zwei- bis dreimal täglich waren die Becken der "Delfin-Lagune" unbeaufsichtigt!




Auch bei Aufsicht wird nicht immer eingeschritten!














Schon seit Jahren fordern wir, dass an dem Geländer der Bistro-Terrasse eine Plexiglaswand errichtet wird, damit ein Herabstürzen von Kindern verhindert werden kann.














Reizarmut - Kein Spielzeug für Delfine – Dafür Fäkalien-Dusche für Besucher






Einem Delfin im Nürnberger Delfinarium wird sein Spielzeug vorenthalten. Die Zoo-Mitarbeiterin unterhält sich mit Besuchern, bis es dem Delfin zu bunt wird. Die Besucher bekommen eine volle Breitseite Wasser ab, was für sie nicht ohne Folgen sein kann.

Video - https://www.youtube.com/watch?v=OBhWbLk60FA&feature=em-upload_owner

 
Da sich im Wasser der Becken die Exkremente der Delfine befinden und dieses nur einmal am Tag komplett ausgetauscht wird, ist es unverantwortlich die Besucher einer solchen Fäkalien-Dusche auszusetzen, die sich davor nicht schützen können.


Siehe dazu folgender Artikel:

Fäkaliendusche in Delfinarien - Gefahr für Mensch und Tier? - http://www.openpr.de/news/436302.html


Besucher könnten ebenso Elektro-Geräte mit Kopfhörer oder Fotokameras bei sich tragen, die zu Schaden kommen könnten. Auch Brillenträger oder Kontaktlinsenträger könnten Verletzungen davontragen.

Schon seit Jahren fordern wir, dass an dieser Stelle eine Plexiglaswand, wie bei den Eisbär-Gehegen errichtet wird, um die Besucher vor dieser Gefahr zu schützen!




Wie schon in 2014, gibt es auch dieses Jahr Bauarbeiten an der "Delfin-Lagune! Oftmals sind Delfine in dem Becken 2/3 eingesperrt und haben dann keine Rückzugsmöglichkeit!












"Die Tiere sind vor übermäßigem Lärm zu schützen. Die Haltungsbedingungen (technische Anlagen und akustische Programme) dürfen im Regelbetrieb keine Umgebungslautstärken verursachen, die im Wasser einen Geräuschpegel von 40 dB über der Hörschwelle (bei definierter Frequenz gemäß dem Audiogramm für Große Tümmler) überschreiten und länger als 1 Minute pro Tag andauern."






Die "Delfin-Lagune" hat Baumängel - Es trat Salzwasser aus - Bäume geschädigt - Die Staatsanwaltschaft ermittelt -  

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.laue-lagune-in-nuernberg-delfinbecken-streit-wird-immer-grotesker.09915f25-c081-4d54-9fe4-e35c4867761c.html

https://www.youtube.com/watch?v=JqZQnAORUu8&feature=youtu.be

19.04.15 - Nürnberger Zoo - Undichtes Delfinarium vergiftet die Böden - http://www.stern.de/wirtschaft/news/delfinarium-nuernberg-steuerverschwendung-und-umweltverschmutzung-2187781.html



Ein Meßtechniker und ein Delfin - ohne Aufsicht eines Zoo-Mitarbeiters!






Im Zusammenhang mit dem unkontrollierten Wasseraustritt wurde Anfang April 2015 im Becken 2/3 dieser Beton-Klotz auf einer Strandungsbühne errichtet, zu dem auch die Delfine Zugang haben. Die Kanten sind scharfkantig und die Delfine könnten sich daran verletzen!

Hinter dem Beton-Klotz könnten sich Delfine einklemmen und sterben.

1998 starb ein Kalb im Nürnberger Delfinarium, weil es hinter eine Sicherheitsabsperrung gesprungen war!






































Kurz-Videos:

https://www.youtube.com/watch?v=v9nMx49CkbY&feature=em-upload_owner

https://www.youtube.com/watch?v=MtIxCK4eBLA&feature=em-upload_owner














Eine Räumung von Schnee konnten wir im Winter auf diesen Wegen an der "Delfin-Lagune" nicht feststellen! Die Wege waren für jeden Besucher frei zugänglich.
































Das Nürnberger Delfinarium ist für die Zucht und für die Haltung von Delfinen nicht geeignet!

Das Dossier 2015 belegt u.a., dass im Zeitraum, in dem eine Delfinzucht im Nürnberger Delfinarium stattfindet, außer der Mutter und ihrem Nachwuchs, keinem einzigen weiteren Delfin den erforderlichen und vorgeschriebenen Mindestplatz geboten werden kann!

Die Nichteinhaltung vieler Vorgaben sind keine Ausnahmen, sondern die tagtägliche Regel!






Würde es die Auflage geben, dass der Tiergarten Nürnberg über alle seiner Becken seines Delfinariums WebCams installieren muss, was technisch leicht umsetzbar ist, dann wären diese Verstöße für jedermann tagtäglich ersichtlich!





Aus dem Änderungsbescheid des Umweltamtes vom 24.07.2006 geht u. a. hervor:


„3. Die langfristige Nachzucht zur Arterhaltung gefährdeter Tierarten ist durch Beteiligung an einschlägigen Erhaltungszuchtprobrammen (EAZA, EEPs) zu gewährleisten.

5. Soweit möglich sind nachgezüchtete Exemplare gefährdeter Tierarten für Auswilderungen im Rahmen von Auswilderungsprogrammen zur Verfügung zu stellen.“



Die Zucht von Delfinen schafft im Nürnberger Delfinarium nur Probleme für alle anderen vorhandenen Mitglieder der Delfin-Gruppe. Zudem ist eine Delfinzucht in Nürnberg völlig überflüssig und nicht notwendig, da die Art des Großen Tümmlers weder gefährdet ist noch es die Absicht oder die Möglichkeit seitens des Zoos gibt, diese Nachzuchten auszuwildern!




Aus einem Änderungsbescheid des Umweltamtes vom 22.03.2001 geht u.a. hervor:


„3. Die vorgesehene Freiluftanlage für das Delphinarium ist vor dem Hintergrund des erhöhten Platzangebotes (für die Tiere) und der natürlichen Sonneneinstrahlung mittelfristig unverzichtbar."


Den Delfinen neben mehr Platz auch mehr natürliches Licht zu gewähren, waren Voraussetzungen des Umweltamtes für die Erteilung einer weiteren Betriebsgenehmigung damals. Bei Nichteinhaltung hätte der Tiergarten Nürnberg keine weitere Betriebsgenehmigung erhalten und das Delfinarium hätte in absehbarer Zukunft schließen müssen!

 

Aus dem Wirtschaftlichkeitsgutachten von Rödl & Partner – Nürnberg – vom 28.09.2007 ist u.a. zu entnehmen:

„Bevor wir die Analyseergebnisse erläutern, möchten wir die Fakten zusammenfassen, warum die Schließung des Delfinariums überhaupt eine zu betrachtende Alternative ist.

Mit Schreiben vom 22.03.01 hat das Umweltamt der Stadt Nürnberg den Erlaubnisbescheid gemäß §11 Abs. 1 TierSchG vom 27.07.1999 geändert. Die ursprüngliche Erlaubnis wird u.a. um folgende Auflage erweitert: „Die vorgesehene Freiluftanlage für das Delfinarium ist vor dem Hintergrund des erhöhten Platzangebotes und der natürlichen Sonneneinstrahlung mittelfristig unverzichtbar.“ Aus diesem Grund steht die Stadt Nürnberg vor der Entscheidung, entweder das Delfinarium zu schließen oder eine Erweiterungsinvestition in eine Freiluftanlage zu realisieren. Die im Änderungsbescheid formulierten Anforderungen nach der Schaffung eines erhöhten Platzangebots oder der Gewährleistung einer natürlichen Sonneneinstrahlung lassen sich mit den gegenwärtigen baulichen Voraussetzungen im Delfinariums nicht erreichen. Natürliche Sonneinstrahlungen lassen sich bei einer Hallenanlage nicht erreichen. Das Platzangebot kann ohne Investitionsmaßnahmen nicht verändert werden. Das im Änderungsbescheid geforderte zusätzliche Platzangebot ist dadurch zu erklären, dass einige der Delfinweibchen ins geschlechtsreife Alter kommen und so weitere Trächtigkeiten nicht auszuschließen sind. Trächtige Delfine benötigen Ruhe und Platz bei der Austragung, Geburt und Aufzucht ihrer Kälber. Diese Bedingungen können mit der jetzigen Anlage nicht mehr erfüllt werden. Mit dem Änderungsbescheid wird u.E. indirekt darauf hingewiesen, dass bei einer Entscheidung für eine Delfinhaltung zu berücksichtigen ist, dass die für die Fortpflanzung notwendigen Bedingungen durch den Tierhalter zu gewährleisten sind." 

 
Wie das Dossier 2015 nun belegt, konnten die Bedingungen für die Delfine durch den Bau der „Delfin-Lagune“ nicht verbessert werden. Die Delfinmutter „Sunny“ wurde am 19.09.2014 in die überdachten Beckenbereiche des alten Delfinariums I gebracht, in dem ihr nicht den geforderten Mindestplatz zur Verfügung gestellt werden konnte. Zudem hat sie bis zum Frühjahr 2015 die Hallen nicht mehr verlassen und ihr und ihrem Nachwuchs „Nami“ konnten dadurch kein natürliches Licht zur Verfügung gestellt werden, weil sich die Dächer des Delfinariums I nicht öffnen lassen.

An keinem einzigen unserer Recherche-Tagen und auch nicht an anderen Tagen wurde den Delfinen den ihnen zustehenden Mindestplatz geboten!

Von den etwa 31 Millionen €, welche für den Bau der "Delfin-Lagune" ausgegeben wurden, ist für die Zucht von Delfinen fast nichts investiert worden! Zwei Schwimmschleusen und der Einbau einer Hebebühne in ein 25 Jahre altes Gebäude (Rundbecken), welches noch nicht einmal halb so groß ist, wie das wegen viel zu wenig Platz bietende und vorübergehend stillgelegte frühere Zuchtbecken (Delfinarium II), sind keine wirkliche Verbesserungen. Nur etwa 6 % des Gesamtareals der „Delfin-Lagune“ besteht aus Wasserfläche, welche die Delfine auch nur eingeschränkt nutzen können. Die Wasser-Fläche der „Delfin-Lagune: 1.580 m2 – Gesamtareal: 23.000 m2. Das gesamte Delfinarium bietet eine Wasser-Fläche, die gerade mal so groß ist, wie die Fläche eines halben Fußballfeldes!

Die „Delfin-Lagune“ ist hauptsächlich auf die Interessen des Zoos ausgerichtet und nicht auf die Bedürfnisse der Delfine!

Die Delfine haben rein gar nichts von 900 Tribünenplätzen (Sitzplätze) und etwa 750 Stehplätzen (Blauer Salon und Wege), sondern viel zu wenig Platz!

Zudem gefährdet der Tiergarten Nürnberg nicht nur die Delfine, sondern auch die Zoo-Besucher!








ProWal wird sich dafür einsetzen, dass Konsequenzen aus diesem Dossier 2015 gezogen werden, damit die Delfinzucht im Nürnberger Tiergarten umgehend verboten und eingestellt wird!

Desweiteren wird sich ProWal dafür einsetzen, dass dem Tiergarten Nürnberg seine Betriebsgenehmigung für sein Delfinarium entzogen wird.