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11.06.2015 


Nürnberger Delfinarium – 6. Anzeige wegen Tierquälerei - Verstöße gegen das Säugetiergutachten

 

Sehr geehrte Damen und Herren,


wie wir schon in unseren bisherigen Anzeigen darauf hingewiesen haben, verstößt der Tiergarten Nürnberg permanent gegen die geltenden Vorgaben zur Delfin-Haltung.


Die Vorgaben für die Mindestanforderungen für die Haltung von Delfinen in Gefangenschaft sind in dem Säugetiergutachten vom 07.05.2014 geregelt, an das sich auch der Tiergarten Nürnberg halten muss!


http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tierschutz/GutachtenLeitlinien/HaltungSaeugetiere.pdf?__blob=publicationFile 

Laut einem Schreiben/Bescheid des Umweltamtes Nürnberg vom 27.07.2011 an den Tiergarten Nürnberg wurde in I. 3. darauf hingewiesen: „Die Vorgaben des geltenden Gutachtens über die Haltung von Säugetieren sind einzuhalten.“

 
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeigen wir den Nürnberger Tiergarten wegen Tierquälerei und der Nichteinhaltung von Vorgaben des Säugetiergutachtens für die Haltung von Delfinen an.


Die Vorgabe des Säugetiergutachtens:


24.3 Haltungsansprüche


"Lebensraumbereicherung: Jedes Programm zur Lebensraumbereicherung muss auf den natürlichen Verhaltensweisen der Tiere aufbauen und soll abwechslungsreich gestaltet werden. Beschäftigung und Vorstellung der Tiere haben unter Aufsicht erfahrener Tierpfleger und nach der Methode der Positivverstärkung zu erfolgen. Ein abwechslungsreiches Angebot an Spielzeug mit und ohne Futter ist zu gewährleisten."

 
In dem Zeitraum (Dezember 2014 – Mai 2015), in der wir an etwa zwei Dutzend Tagen Recherchen im Tiergarten Nürnberg durchführten, stand den Delfinen oftmals überhaupt kein Spielzeug zur Verfügung, worauf wir in einer separaten Anzeige eingehen werden.

 
Es kam mehrmals vor, dass den Delfinen zwar Spielzeug zur Verfügung gestanden und die Delfine damit Beschäftigung hatten, aber dann überhaupt keine erfahrene Tierpfleger an den Delfin-Becken anwesend waren, was gegen die Vorgaben des Säugetiergutachtens verstößt!

 

1.)
Fotos (Anlage) – 27.12.2014 – 1 bis 5 – Spielzeug in den Becken ohne Aufsichtspersonal, das erst zum Show-Beginn um 15.06 Uhr erschienen war.


 

2.)
Fotos (Anlage) – 01.03.2015 – 1 + 2 – Spielzeug in den Becken ohne Aufsichtspersonal
Video - 01.03.2015 – 13.58 Uhr
https://www.youtube.com/watch?v=i_rtQI5z9PA&feature=em-upload_owner

 

3.)
Video – 10.04.2015 – 11.37 Uhr - Spielzeug in den Becken ohne Aufsichtspersonal


https://www.youtube.com/watch?v=HbNaAILL2Zk&feature=em-upload_owner


4.)
Video - 16.05.2015 - 17.36 Uhr - Spielzeug in den Becken ohne Aufsichtspersonal


https://www.youtube.com/watch?v=p39eq70BCJA&feature=em-upload_owner


16.05.2015 - 19.00 Uhr - Spielzeug in den Becken ohne Aufsichtspersonal

https://www.youtube.com/watch?v=kPMJKq1U4NU&feature=em-upload_owner


16.05.2015 - 19.04 Uhr - Spielzeug in den Becken ohne Aufsichtspersonal

https://www.youtube.com/watch?v=br_qmQABtYI&feature=em-upload_owner

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,



hiermit zeigen wir den Nürnberger Tiergarten wegen Tierquälerei und der Nichteinhaltung von Vorgaben des Säugetiergutachtens für die Haltung von Delfinen an.

Würden die Delfine ausreichend beschäftigt werden, dann müsste sich auch häufiger erfahrenes Tierpfleger-Personal an den Becken befinden. An keinem einzigen unserer Recherche-Tagen, die wir vom Dezember 2014 bis zum Mai 2015 durchführten, waren solche Zoo-Mitarbeiter andauernd an den Delfin-Becken anwesend! Entweder hat der Zoo nicht ausreichend qualifizierte Mitarbeiter oder er spart an Personalkosten - auf Kosten der Bedürfnisse der Delfine!

Es ist Zeit, dass Konsequenzen erfolgen und dass die Delfinzucht umgehend verboten und dem Tiergarten Nürnberg seine Betriebsgenehmigung für sein Delfinarium entzogen wird!

Den Empfang unserer E-Mail möchten sie uns bitte kurzfristig bestätigen.


Mit freundlichen Grüßen

Andreas Morlok

CEO ProWal

 
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Projekt Walschutzaktionen (ProWal)
Gemeinnützige Meeressäuger-Umweltschutzgesellschaft
gUG (haftungsbeschränkt) –
St-Nr.: 18158/02431
Amtsgericht Freiburg HR B 704171
Gesellschafter-Geschäftsführer: Andreas Morlok
Haydnstraße 1
D-78315 Radolfzell
Tel: 0049 (0)7732 14324
E-Mail: ProWal-Deutschland@t-online.de
Internet:
www.walschutzaktionen.de




































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Beckenplan - Juni 2015