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18.06.2015 


Nürnberger Delfinarium – 10. Anzeige wegen Tierquälerei - Verstöße gegen das Säugetiergutachten

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie wir schon in unseren bisherigen Anzeigen darauf hingewiesen haben, verstößt der Tiergarten Nürnberg permanent gegen die geltenden Vorgaben zur Delfin-Haltung.

Die Vorgaben für die Mindestanforderungen für die Haltung von Delfinen in Gefangenschaft sind in dem Säugetiergutachten vom 07.05.2014 geregelt, an das sich auch der Tiergarten Nürnberg halten muss!

http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tierschutz/GutachtenLeitlinien/HaltungSaeugetiere.pdf?__blob=publicationFile


Laut einem Schreiben/Bescheid des Umweltamtes Nürnberg vom 27.07.2011 an den Tiergarten Nürnberg wurde in I. 3. darauf hingewiesen: „Die Vorgaben des geltenden Gutachtens über die Haltung von Säugetieren sind einzuhalten.“


 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeigen wir den Nürnberger Tiergarten wegen Tierquälerei und der Nichteinhaltung von Vorgaben des Säugetiergutachtens für die Haltung von Delfinen an.


Die Vorgabe des Säugetiergutachtens:

24.5 Fütterung/Ernährung


„Es ist anzustreben, dass die Tiere ihre Nahrung teilweise selbst suchen und dabei auch Erfolg haben.“



Solche Bestrebungen gibt es im Nürnberger Delfinarium nicht!

Während den Präsentationen und außerhalb davon werden die Delfine aus Futtereimern gefüttert (Fotos 9 + 10 im Anhang).


Die Fütterung der meisten Delfine findet täglich nach einem Belohnungsprinzip statt!


Das Füttern der Delfine wird während der Show-Vorführungen damit in Verbindung gebracht, dass die Tiere eine Belohnung nach einem von ihnen verlangten und dann ausgeführten Kommando erhalten (Fotos 1 - 8 im Anhang). 


Kein anderes Tier im Nürnberger Tiergarten muss sich das Futter so verdienen, wie die Delfine, was nicht akzeptabel ist!

Das Futter wird den Delfinen nicht in der vorgeschriebenen Weise zugestanden, da es nie so platziert wird, dass es die Tiere selbst suchen können!



Eine weitere Vorgabe des Säugetiergutachtens:

„3.8 Werden Tiere in Gruppen gehalten, so ist sicherzustellen, dass jedes Tier genügend Futter und Tränke erhält. Für alle Tiere müssen ausreichend Futter- und Tränkestellen vorhanden sein, damit rangniedere Tiere angemessen fressen und trinken können.“


Für die Delfine stehen überhaupt keine Futterstellen zur Verfügung! Niemals können sie fressen, wenn sie hungrig sind!

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeigen wir den Nürnberger Tiergarten wegen Tierquälerei und der Nichteinhaltung von Vorgaben des Säugetiergutachtens für die Haltung von Delfinen an.

Das gesamte Konzept der Delfinhaltung ist auf die Zurschaustellung der Delfine vor Publikum ausgerichtet. Es wird weniger auf die Bedürfnisse der Tiere und den Vorgaben für ihre Haltung, als vielmehr auf die Interessen des Zoos und der Besucher Rücksicht genommen!

Gäbe es Bestrebungen diese beiden oben genannten Vorgaben einzuhalten, dann könnte es keine Show-Vorführungen im Nürnberger Delfinarium mehr geben!

Wären die Delfine immer satt, dann würden sie sich an den Show-Vorführungen nicht mehr beteiligen!

An einer normalen Fütterung ohne Show-Vorführungen, wie bei anderen Tierarten auch, hat der Zoo kein Interesse, denn er fürchtet dann das Ausbleiben weiterer Besucher!

Es ist Zeit, dass Konsequenzen erfolgen und dass die Delfinzucht umgehend verboten und dem Tiergarten Nürnberg seine Betriebsgenehmigung für sein Delfinarium entzogen wird!

Den Empfang unserer E-Mail möchten sie uns bitte kurzfristig bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Morlok

CEO ProWal


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Projekt Walschutzaktionen (ProWal)
Gemeinnützige Meeressäuger-Umweltschutzgesellschaft
gUG (haftungsbeschränkt) –
St-Nr.: 18158/02431
Amtsgericht Freiburg HR B 704171
Gesellschafter-Geschäftsführer: Andreas Morlok
Haydnstraße 1
D-78315 Radolfzell
Tel: 0049 (0)7732 14324
E-Mail: ProWal-Deutschland@t-online.de
Internet:
www.walschutzaktionen.de




















































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Beckenplan - Juni 2015